19. September 2022

Was ist los im Dieselskandal? Das große Warten auf den EuGH

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Das große Warten: Was ist eigentlich los im Dieselskandal? Diese Frage dürften sich Hunderttausende betroffene Dieselfahrer stellen. Denn seit geraumer Zeit scheint das Thema aus der Öffentlichkeit verschwunden zu sein. »Momentan herrscht tatsächlich mehr oder weniger Stillstand, denn alle erwarten eine Entscheidung des EuGH«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Bereits im Juni hatte sich hier ein bahnbrechendes verbraucherfreundliches Urteil der Luxemburger Richter angekündigt. Das lässt leider immer noch auf sich warten.« 

Warten im Dieselskandal: Frage des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit

Seit dem wegweisenden Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2020 gegen Volkswagen ist einiges an Zeit verstrichen. Zwar konnten bereits Hunderttausende betroffener Dieselfahrer Schadensersatz geltend machen, jedoch blieb der Weg für klagende Verbraucher im Abgasskandal steinig. »Der BGH hat mittlerweile zahlreiche weitere Fragen geklärt«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Problematisch blieb jedoch die Frage des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit. Dies den Herstellern nachzuweisen, war bislang sehr schwierig. Denn diese waren immer mit der Behauptung durchgekommen, keine Täuschungsabsichten bei der Abgasreinigung gehabt zu haben.« 

Warten im Dieselskandal: Neuer Schwung nach Rantos-Gutachten

Im Juni 2022 hatte der Dieselskandal neuen Schwung bekommen, als EuGH-Generalanwalt Rantos sich in einem Gutachten verbraucherfreundlich zu Schadensersatzansprüchen positionierte. Laut Rantos können diese im Dieselskandal auch dann durchgesetzt werden, wenn die Manipulation durch den Fahrzeughersteller fahrlässig erfolgte. Durch die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts könnten sich die Hersteller im Dieselskandal nicht mehr so einfach herausreden. 

Warten im Dieselskandal: Auch BGH kündigt Stellungnahme an

Seitdem hieß es: Warten auf den EuGH. Das endgültige Urteil in dieser Sache werden die Luxemburger Richter in den kommenden Wochen fällen. Dass sie sich hier anders positionieren werden, ist unwahrscheinlich, in der Regel folgen sie den Schlussanträgen des Generalanwalts. »Wir rechnen mit einer Entscheidung des EuGH im Oktober«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Zwischenzeitlich hat auch der BGH verlauten lassen, die eigene Haltung nach diesem Urteil neu zu bewerten. Er hat für den 21.11.2022 eine Stellungnahme angekündigt, die wir Verbraucheranwälte mit Spannung erwarten.« 

Thermofenster wieder ein aktuelles Thema

Der EuGH hatte zudem im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Abgasreinigung von Dieselmotoren, die lediglich in einem Temperaturbereich zwischen 15 bis 33 Grad Celsius ordnungsgemäß funktioniert, illegal ist. Denn in Mitteleuropa herrscht eine Durchschnittstemperatur von 7 bis 11 Grad Celsius, wobei Deutschland im durchschnittlichen Bereich von 9,1 Grad liegt. Eine temperaturabhängige Abgasreinigung kommt jedoch in fast jedem Dieselmotor zum Einsatz. Daher haben nun deutlich mehr Dieselfahrer Anspruch auf Schadensersatz. 

Sie wollen nicht länger warten? Wir helfen Ihnen

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