24. Juni 2021
Dieselskandal: Beschwerde von 72 Verbraucheranwälten gegen BGH-Richter
72 Verbraucheranwälte, die sich im Dieselskandal für die Ansprüche geschädigter Autofahrer einsetzen, haben eine Beschwerde gegen einen BGH-Richter eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben, das auch Rechtsanwälte der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing unterzeichneten, wurde der Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, am 23. Juni 2021 vorab per E-Mail zugestellt. Darin beschweren sich die Anwälte gegen das dienstliche Fehlverhalten von Richter Stephan Seiters, Vorsitzender des VI. Zivilsenats, im Rahmen seiner Befassung mit Dieselskandal-Klagen. Seiters soll Oberlandesgerichte gedrängt haben, Dieselverfahren zu verzögern, bis höchstrichterlich entschieden worden sei.
Beschwerde: Eigenmächtiges Vorgehen des BGH-Richters im Dieselskandal
Der Allianz der 72 Anwälte liegt ein Schreiben des damaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, Gilbert Häfner, vom April 2020 vor. Darin wendet er sich an sämtliche OLG-Präsidenten mit der Bitte, Urteile in Dieselskandal-Verfahren zurückzustellen. In dem Schreiben berief Häfner sich explizit auf eine Mitteilung von BGH-Richter Stephan Seiters, dass sein Senat aufgrund der Menge der Fälle »dankbar für jedes Verfahren« sei, das die Gerichte zunächst zurückstellen könnten. Dieses Vorgehen Seiters’ sei mit den übrigen Mitgliedern des VI. Zivilsenats nicht abgestimmt gewesen.
Grundrechte von Dieselklägern verletzt
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing, einer der Unterzeichner der Beschwerde, sagt: »Mit seinem Schreiben hat Richter Seiters eigenmächtig Einfluss auf die Verfahren bei den Instanzgerichten genommen. Wir betrachten dies als schwerwiegenden Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, der das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Die Grundrechte von Dieselklägern sind in eklatanter Weise verletzt worden. Aus diesem Grund haben wir Anwälte in Allianz eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.«
Beschwerde: Richter beeinflusst Dieselskandal-Verfahren
Als Beispiel, wie Seiters’ Vorgehen Diesel-Verfahren beeinflusst, nennt die Allianz der 72 Anwälte einen Fall am OLG München (Az. 7 U 7019/20). Hier heißt es in einer aktuellen Verfügung, dass der Senat beabsichtige, »insbesondere auch auf ausdrückliche Bitte des Vorsitzenden des VI. Zivilsenats des BGH, die Diesel-Abgasfälle erst dann zu terminieren, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist«.
Belastung der Gerichte darf nicht zu Einschränkung der Klägerrechte führen
Für Rechtsanwalt Dreschhoff ist diese eigenmächtige Einmischung Seiters’ in die Diesel-Verfahren nicht akzeptabel. »Wir Klägeranwälte wissen durchaus, dass die Gerichte und Instanzen unter der schieren Masse der Dieselklagen leiden. Das liegt nun mal an dem gewaltigen Ausmaß des Dieselskandals. Dennoch darf diese Belastung der Gerichte nicht zu einer de facto Verkürzung des Rechtswegs und Einschränkung der Klägerrechte führen. Dies haben wir in unserer Beschwerde an die BGH-Präsidentin deutlich gemacht.«
Beschwerde im Dieselskandal: Grundrecht auf rechtliches Gehör
»Viele Tausende Geschädigte nehmen ihr grundgesetzlich geschütztes Recht in Anspruch, die streitigen Fälle vor Gericht klären zu lassen«, so Dreschhoff. »Dies steht ihnen unter anderem aufgrund des Grundrechts auf rechtliches Gehör zu. Bei VW hatten Kläger gar keine andere Wahl als zu klagen, da der Konzern jede Verantwortung von sich gewiesen und einen Schadensersatz verweigert hatte. «
Verfahren dauern zu lange – zum Nachteil der Kläger
Durch das Vorgehen des BGH-Richters werden Dieselskandal-Klagen unnötig in die Länge gezogen, was zulasten der Verbraucher gehe, so Dreschhoff. »Geschädigte Dieselfahrer, die Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen an den Hersteller einen sogenannten Nutzungsersatz für die bereits gefahrenen Kilometer zahlen. Das heißt also, dass ihr Schadensersatzanspruch mit jedem weiteren Tag, an dem sie das Fahrzeug nutzen, dahinschmilzt. Deshalb bitten wir die Präsidentin des BGH um Veranlassung, dass Herr Seiters zukünftig seine richterlichen Dienstpflichten ordnungsgemäß erfüllt und unzulässige Einflussnahmen auf die Verfahren in den unteren Instanzen unterlässt.«
Der Dieselskandal geht weiter – handeln Sie jetzt!
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