16. Dezember 2019

Diesel Fahrverbot Berlin

Diesel Fahrverbot Berlin

Sind die Diesel Fahrverbote in Berlin nicht kontrollierbar?

Das Umweltbundesamt bestätigt: in rund 57 deutschen Städten wurde im letzten Jahr eine zu hohe Luftverschmutzung durch die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Stickstoffoxidgrenze gemessen. Um dem entgegen zu wirken wurden nun die ersten Diesel Fahrverbote ausgesprochen und mehrere Tempo 30 – Zonen eingeführt.

Weshalb gibt es überhaupt eine Stickstoffoxidgrenze?

Stickstoffoxide sind gesundheitsschädliche Reizgase, die bei Verbrennungsprozessen entstehen. Sie setzen sich aus Stickstoff und Sauerstoff zusammen und tragen erheblich zur Verschmutzung der Luft bei. Innerhalb einer Stadt stellt der Straßenverkehr die größte Stickstoffoxidquelle dar. Wenn der Stickstoffoxid-Anteil der Luft zu hoch ist, kann dies zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit und Belastung der Umwelt führen. Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurde im Jahre 2010 innerhalb der EU eine Stickstoffoxidgrenze festgelegt. Diese liegt nach Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation derzeitig bei 40 µg/m³.

Was haben Dieselkraftfahrzeuge damit zu tun?

Unter den Verbrennungsmotoren zeichnen sich Dieselmotoren vor allem durch einen geringen Kraftstoffverbrauch aus. Dadurch haben sie auch einen relativ geringen Ausstoß von Co2. Die Kehrseite des Diesel ist jedoch, dass sie erhebliche Mengen an Schadstoffen in Form von Stickstoffoxiden ausstoßen. Diese Fahrzeuge stellen daher eine Hauptquelle der Stickstoffoxidbelastung dar. Das Berliner Verwaltungsgericht hat aus diesem Grund bereits im Oktober 2018 Diesel Fahrverbote angeordnet.

Was geschieht derzeitig in Berlin?

Innerhalb des Berliner Rings soll auf insgesamt acht Straßen ein Diesel Fahrverbot ausgesprochen werden. Die ersten Schilder zur Einhaltung der Stickstoffoxidgrenze wurden im November 2019 aufgestellt. Betroffen sind vor allem solche Straßen, in denen im vergangenen Jahr eine besonders hohe Belastung der Luft durch Stickstoffoxide gemessen wurde. Insgesamt sollen 2,9 Kilometer, also 0,05 Prozent des Berliner Straßennetzes mit Diesel Fahrverboten versehen werden. Zudem wurden im Juli 2019 auf 33 Straßenabschnitten Tempo–30 Zonen eingeführt. Die Diesel Fahrverbote gelten, sobald die Schilder stehen. Ein Durchfahrverbot haben künftig alle Kraftfahrzeuge mit einem eingebauten Dieselmotor bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5.

In diesen Bezirken sollen Diesel Fahrverbote aufgestellt werden:

In Neukölln: Silbersteinstraße – zwischen der Karl – Marx – Straße und der Hermannstraße

Hermannstraße – zwischen der Silbersteinstraße und der Emser Straße

In Mitte: Friedrichstraße – zwischen Unter den Linden und der Dorotheenstraße

Leipziger Straße – zwischen der Charlottenstraße und dem Leipziger Platz

Brückenstraße – zwischen der Köpenicker Straße und der Holzmarkstraße

Reinhardstraße – zwischen der Charitéstraße und dem Kapelle-Ufer

In Moabit: Alt-Moabit – zwischen der Gotzkowkystraße und der Beusselstraße

Stromstraße – zwischen der Bugenhagenstraße und der Turmstraße

Doch ist das Diesel Fahrverbot in Berlin überhaupt kontrollierbar?

Wer die Diesel Fahrverbote nicht beachtet, muss mit der Zahlung eines Bußgeldes rechnen. Dieses beträgt bei Pkw-Fahrern 25 Euro und bei Lkw-Fahrern 75 Euro. In der Hauptstadt Deutschlands gehen pro Tag rund 3500 Anrufe bei der Berliner Polizei ein. So eröffnete die Gewerkschaft der Polizei: „Der Personalkörper der Berliner Polizei gibt es nie im Leben her, dass wir alle Verbotszonen im Blick behalten und dort regelmäßig kontrollieren können.“ Derzeit kann die Kontrolle der Kraftfahrzeuge nur mittels Stichproben erfolgen. Dies ist ein zeitaufwendiges Verfahren, das den Einsatz vieler Polizeibediensteter erfordert.

Diesel Fahrverbot Berlin – Die Lösung?

Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun eine automatisierte Kennzeichenerkennung innerhalb der Verbotszonen. Durch die Aufstellung von Kameras sollen die Kennzeichen von den Kraftfahrzeugen, die Diesel Fahrverbotszonen durchqueren erfasst werden. Die Zulassungsbehörden können dann ermitteln, ob das Kraftfahrzeug zugelassen ist oder nicht.
„Die Existenz möglicher Datenschutzrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht werfen jedoch die Frage auf, ob eine Einführung der automatisierten Kennzeichenerkennung stattgegeben werden kann.“ so Florian Rosing der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing.

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