11. Januar 2021
Dieselskandal: Daimler wegen Gutachten weiter unter Druck – gute Chancen für Mercedes-Fahrer
Im Dieselskandal steht Daimler weiter unter Druck – unter anderem durch ein belastendes Gutachten. Der Bayerische Rundfunk (BR) hatte Ende 2020 über ein Gutachten berichtet, das im Rahmen eines Verfahrens gegen Daimler vor dem Landgericht Stuttgart angefertigt wurde. Die Richter ließen die Motorsteuer-Software einer Mercedes-Benz-E-Klasse von einem unabhängigen IT-Experten prüfen – mit einem für Daimler sicherlich beunruhigenden Ergebnis.
Gutachten für LG Stuttgart: Daimler unter Druck
In dem Verfahren vorm LG Stuttgart ging es um einen Mercedes-Benz E250 CDI mit dem seit Langem unter Manipulationsverdacht stehenden OM-651-Motor. Der Kläger hatte Daimler vorgeworfen, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug verbaut zu haben. Im Rahmen des Verfahrens ließ das Gericht die Motorsteuer-Software von einem unabhängigen IT-Experten prüfen. Heraus kam, dass die Software die Kühlmittelsolltemperatur auf dem Prüfstand herunterregelt, was bei Tests zu besseren Abgaswerten als im Straßenverkehr führt.
BR-Bericht: Einrichtung zum Motorschutz nicht notwendig
Die Reporter des BR ließen die Ergebnisse vom Abgasexperten Prof. Kai Borgeest der Technischen Hochschule Aschaffenburg bewerten. Für Borgeest war nicht erkennbar, dass diese Funktion zum Schutz des Motors notwendig ist. Mit dem Argument des Motorschutzes hatte Daimler sich bisher vor jeglichen Vorwürfen der Abgasmanipulation verteidigt und war lange Zeit relativ unbeschadet durch den Diesel-Abgasskandal gekommen. Laut des Herstellers soll die beanstandete Kühlmittelsolltemperatur-Regelung in rund 100.000 Fahrzeugen verbaut sein.
Daimler unter Druck: Gutachten zeigt weitere Abschalteinrichtung
Im Rahmen der Prüfung für das LG Stuttgart fand der IT-Experte jedoch offenbar noch eine weitere Abschaltvorrichtung. Während der gesamten Prüffahrt werde die sogenannte Kühlerjalousie geöffnet, was laut eines Experten der Technischen Universität Graz ebenfalls zu besseren Abgaswerten führe.
Aktuelles EuGH-Urteil: Abschalteinrichtungen illegal
Für Daimler dürfte dieses Gutachten den Druck weiter erhöhen. Dadurch steigen für geschädigte Mercedes-Dieselfahrer deutlich die Chancen, endlich Schadensersatzansprüche gegen den Autobauer geltend machen zu können. Denn den Verbrauchern spielt das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 17. Dezember 2020 zu Abschalteinrichtungen deutlich in die Hände. Die Luxemburger Richter hatten entschieden, dass Einrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests illegal sind (Az. C-693/18). Demnach dürfen Fahrzeughersteller keine Software in Motoren verwenden, die auf dem Prüfstand die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert. Daimler hatte eingeräumt, Abschalteinrichtungen wie etwa das sogenannte »Thermofenster« zu benutzen – so wie fast alle anderen Fahrzeughersteller auch.
Urteile gegen Daimler: verbraucherfreundliche Tendenz
Dass die Chancen für Mercedes-Dieselbesitzer gerade sehr gut stehen, sieht man auch an zunehmenden Urteilen gegen die Daimler AG. So hatte das LG Stuttgart in den vergangenen sechs Wochen gleich vier Klägern Recht gegeben und die Daimler AG zu Schadensersatzzahlungen verurteilt (Az.: 12 O 257/20, Az.: 16 O 467/20, Az.: 46 O 70/20 und Az.: 46 O 73/20). Diese verbraucherfreundliche Tendenz dürfte für Tausende geschädigter Mercedes-Kunden Hoffnung auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche machen.
Diesel-Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei
Betroffen sind Daimler-Fahrzeuge mit Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing empfehlen allen Mercedes-Dieselfahrern zur Prüfung, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Auch wenn jüngste BGH-Urteile den Frust mancher Dieselbesitzer verstärkt haben und die Autohersteller selbst den Eindruck aufkommen lassen, dass im Dieselskandal nichts mehr zu machen sei: Das letzte Wort ist hier noch lange nicht gesprochen.
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