11. November 2020
Dieselskandal: Warum BMW bisher glimpflich davongekommen ist – und was sich nun ändern könnte
Der bayerische Fahrzeughersteller BMW ist im Dieselskandal bisher recht glimpflich davongekommen. Bedeutet dies, dass BMW nichts mit Abgasschummelei zu tun hat? Fahren BMW-Dieselbesitzer also saubere, nicht manipulierte Fahrzeuge? In diesem Beitrag informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Abgasskandals bei BMW.
BMW ist bisher recht glimpflich davongekommen
Fünf Jahre ist es mittlerweile her, dass der Abgasskandal bekannt wurde. Seitdem hat es zahlreiche Urteile gegen VW, Porsche, Audi, Skoda, Seat oder auch Mercedes-Benz wegen des Einbaus illegaler Abschalteinrichtungen gegeben. Außerdem mussten viele Autobauer bereits hohe Strafzahlungen leisten, diverse Verfahren gegen hochrangige Manager laufen noch. Jahrelang hatten Automobilhersteller bei den Abgaswerten getrickst, um die Pkw als saubere Fahrzeuge anpreisen zu können. Merkwürdigerweise war BMW bisher recht unbeschadet davongekommen – jedenfalls bis Anfang 2020.
Fehlerhafte Abgasreinigungssysteme
Zwar war zwischenzeitlich aufgedeckt worden, dass auch bei BMW fehlerhafte Abgasreinigungssysteme verbaut wurden. Betroffen sind 11.700 Fahrzeuge der bereits ausgelaufenen Modellgeneration der BMW 5er- und 7er-Reihe aus den Baujahren 2012 bis 2017. Den Ermittlungen zufolge waren in der Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge Daten für die Motorsteuerung anderer BMW-Fahrzeuge aufgespielt worden. Dadurch stießen die Pkw sowohl im echten Fahrbetrieb als auch auf dem Prüfstand zu viel Stickoxid aus.
BMW musste 8,5 Millionen Euro Strafe zahlen
Laut der ermittelnden Staatsanwaltschaft München hatte BMW es damals versäumt, den Fehler durch eine geeignete Qualitätssicherung zu verhindern. Deshalb musste das Unternehmen ein Bußgeld wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in Höhe von 8,5 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft konnte einen Betrug nicht feststellen, alle weiteren Ermittlungen wurden eingestellt.
Seit Anfang 2020 erste Urteile gegen BMW
Aber seit Anfang 2020 scheint sich der Druck auf den bayrischen Konzern wieder zu erhöhen. So verurteilte beispielsweise das Landgericht Düsseldorf die BMW AG im März 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz (Az.: 7 O 67/19). Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form des sogenannten Thermofensters verbaut war. Das Unternehmen muss dem geschädigten Kunden rund 21.000 Euro zurückzahlen.
Thermofenster im Fokus
Auch das Landgericht Duisburg urteilte im Juni 2020 verbraucherfreundlich (Az: 1 O 334/19). In dem Verfahren ging es um einen BMW 116d, den eine Kundin 2016 als Gebrauchtwagen für knapp 16.500 Euro und einer Laufleistung von 45.500 km erworben hatte. Auch hier bewertete das Gericht das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. BMW wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und der Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt.
LG Stuttgart wendet sich an EuGH
Besonders brisant dürfte es für BMW nun in einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart werden, in dem es um eine unzulässige Abgassteuerung bei einem BMW X3 geht (Az. 3 O 236/20). Das Gericht hat sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt (EuGH), damit die Richter dort die Zulässigkeit des von BMW eingesetzten Thermofensters ein für alle Mal klären.
Sind Abschalteinrichtungen notwendig oder nicht?
Denn laut EU-Recht ist eine solche Technik grundsätzlich unzulässig, wenn die »Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.« Dieses Verbot gilt jedoch nicht, wenn die Abschalteinrichtung zum sicheren Betrieb des Fahrzeugs unbedingt notwendig ist. Autohersteller wie BMW rechtfertigen den Einbau von Thermofenstern als eine notwendige Maßnahme zum Motorenschutz.
EuGH soll Auslegung von Begriffen klären
Der EuGH soll nun unter anderem die Auslegung der Begriffe »Abschalteinrichtung« und »normale Betriebsbedingungen«, die Zulässigkeit temperaturabhängiger Emissionsminderungsstrategien, die Auslegung des Begriffs »notwendig« im Sinne des Ausnahmetatbestandes sowie des Begriffs »Beschädigung« im Sinne des Ausnahmetatbestands klären. Im April 2020 hatte die damalige EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston solche Techniken bei der Abgasreinigung bereits gutachterlich für unzulässig erklärt.
Schadensersatz geltend machen
Das Urteil des EuGH in diesem Fall steht noch aus, aber erfahrungsgemäß folgen die Luxemburger Richter den Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft. Sollten die Richter am EuGH verbraucherfreundlich entscheiden und die technischen Maßnahmen als unzulässig erklären, könnten Tausende BMW-Fahrer ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Deshalb raten wir allen geschädigten Dieselfahrern, sich rechtlich beraten zu lassen.
Handeln Sie jetzt!
Ist Ihr Fahrzeug auch vom Dieselskandal betroffen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Hier können Sie ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Gern können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!
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