29. April 2020

Auch BMW in den Abgasskandal verwickelt: Erstes Urteil

BMW Abgasskandal

Es war zu erwarten: Auch BMW ist in den Diesel-Skandal verwickelt. Schon lange besteht der Verdacht, dass auch BMW in seinen Diesel-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat. Nun urteilte das Landgericht Düsseldorf: Auch BMW hält Grenzwerte nicht ein und hat auf illegale Technik zurückgegriffen, um die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten vorzutäuschen.

Erstes Urteil gegen BMW im Abgasskandal

Das Düsseldorfer Landgericht verpflichtet BMW erstmals zu Schadensersatzleistungen. Begründet wird dies mit unzulässiger Abschalttechnik. Der Autohersteller legt daraufhin am Oberlandesgericht in Düsseldorf Berufung ein und bestreitet trotz des Urteils, dass illegale Technik verbaut wurde.

Verbraucher verklagt BMW im Abgasskandal auf Schadensersatz

Der Autohalter eines BMW X1 mit Diesel-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 erklärt: Er ging zum Kaufzeitpunkt davon aus, dass dieses Diesel-Fahrzeug nicht von dem Abgasskandal betroffen sei.

Am 31.03.2020 hat nun das Düsseldorfer Landgericht sein Urteil gesprochen, zugunsten des Verbrauchers. Nun muss BMW dem Fahrzeughalter einen großen Teil des Kaufpreises zurückzahlen. Die Ermittlungen wiesen auf Manipulation hin, genauer: Die Installation eines Thermofensters. Durch dieses funktioniert die Abgasreinigung lediglich in einem vorab definierten Temperaturbereich. Fallen die Außentemperaturen unter die Grenze oder steigen über die Obergrenze, wird die Abgasreinigung gemindert und teilweise sogar deaktiviert.

BMW verteidigt das Thermofenster

Der Autohersteller hat nicht ausreichend darüber informiert, dass die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängt. Da sich der Hersteller demgegenüber nur bewusst vage und äußerst reduziert äußerte, wurden die Aussagen des Unternehmens vor Gericht als „pauschal und zum Teil auch widersprüchlich“ deklariert. BMW gibt weiterhin in einer Stellungnahme an, dass eine derartige und gezielte Manipulation von Emissionsmessungen nicht auf Fahrzeuge der Unternehmensgruppe zuträfe.

Weiteres maßgebliches Urteil Ende April

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) möchte sich im Zuge des Diesel-Abgasskandal nun Ende April dazu äußern, ob das Thermofenster grundsätzlich eine unzulässige Maßnahme ist oder nicht. In diesem Fall wird der Diesel-Motor EA 189, der ausschlaggebend für den Abgasskandal war, untersucht.

Wir machen Ihr Recht geltend!

Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing steht Ihnen gerne jederzeit für bestehende Fragen zur Verfügung. Vermuten auch Sie vom Abgasskandal betroffen zu sein und möchten ihre Ansprüche prüfen?

Sie können dies ganz gemütlich von Zuhause unter diesel-gate.com online tun. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch unter 030 959 982 238 von Montag bis Freitag. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche.

Passende Beiträge