23. Februar 2021

VW Dieselskandal: BGH-Verfahren zu Software-Update abgesagt

VW Dieselskandal: BGH-Verfahren zu Software-Update abgesagt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren im VW-Dieselskandal rund um das Software-Update in Dieselfahrzeugen kurzfristig abgesagt. Die Verhandlung war für den 22. Februar 2021 angesetzt, der BGH hatte den Termin jedoch drei Tage zuvor aufgehoben. Als Begründung hieß es in der BGH-Pressemitteilung, der Kläger habe seine Revision ohne weitere Nennung von Gründen zurückgenommen. Was diese Absage für EA189-Fahrer bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.

Dieselskandal: VW-Motor EA189 mit illegaler Abschalteinrichtung

Das Verfahren (Az.: VI ZR 513/20) drehte sich um einen VW Touran mit Dieselmotor des Typs EA189 (Euro 5), den der Kläger im Mai 2016 von einem Autohaus gebraucht gekauft hatte. Der Motor des Fahrzeugs verfügte über eine illegale Abschalteinrichtung, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand im Testbetrieb befindet. In diesem Fall schaltete die Software in einen Modus, bei dem weniger Stickoxide ausgestoßen wurden als im Fahrbetrieb auf der Straße.

Software-Update ab Oktober 2016

Bereits im September 2015 hatte VW eingeräumt, dass es bei den EA189-Motoren zu auffälligen Abgaswerten gekommen sei. Damals hatte der Konzern eine sogenannte Adhoc-Meldung zu den Erkenntnissen bei den Dieselfahrzeugen veröffentlicht, was den Dieselskandal in die Öffentlichkeit brachte. Rund elf Millionen Fahrzeuge weltweit waren von den Manipulationen betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wies den Konzern im Oktober 2015 an, die Vorschriftsmäßigkeit der bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge herbeizuführen. Daraufhin entwickelte VW ein Software-Update für die betreffenden Motoren, das ab Oktober 2016 durchgeführt wurde.

BGH-Urteil: Kein sittenwidriger Vorsatz nach September 2015

Im Juli 2020 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dieselskandal geurteilt, dass VW nach dem Gang an die Öffentlichkeit im September 2015 kein sittenwidriger Vorsatz mehr vorgeworfen werden kann. Dadurch hatten Dieselbesitzer, die ihr Fahrzeug nach September 2015 gekauft hatten, keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz.

Dieselskandal: Klage gegen VW wegen neuer Abschalteinrichtung durch Software-Update

Im Falle des oben genannten VW Tiguan hatte der Kunde das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft. Der Kläger wirft VW nun vor, mit dem vom KBA angeordneten Software-Update von 2016 eine neue unzulässige Abschalteinrichtung im Motor aktiviert zu haben. Bei dieser handelt es sich um das sogenannte »Thermofenster«: Bei niedrigen Außentemperaturen wird die Abgasrückführung heruntergefahren, sodass das Fahrzeug die Abgasgrenzwerte nicht einhält. Der VW-Kunde zog vor Gericht und verklagte VW auf Rücknahme des Fahrzeugs und auf Schadensersatz.

Absage BGH-Verfahren zum VW-Software-Update nicht überraschend

Dass das BGH-Verfahren nun kurzfristig abgesagt wurde, kommt nicht überraschend. In der Vergangenheit war es im Dieselskandal schön häufiger vorgekommen, dass Verhandlungen kurzfristig platzten. Beispielsweise wurde die Klage zurückgezogen oder man einigte sich außergerichtlich. Laut eines Berichts des Wirtschaftsportals finanzen.net habe VW sich nach eigenen Angaben in dem vorliegenden Fall mit dem Kläger nicht verglichen oder anderweitig auf die Rücknahme der Revision hingewirkt.

VW EA189-Motor und Software-Update: Rechtslage bleibt unklar

Für Besitzer eines Fahrzeugs mit EA189-Motor, bei dem das Software-Update aufgespielt wurde, bleibt die Rechtslage mit der Absage des Verfahrens also weiterhin unklar. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Chance mehr für die betreffenden geschädigten Kunden auf Schadensersatz besteht. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing empfiehlt allen EA189-Kunden, in Sachen Software-Update weiter gegen den VW-Konzern vorzugehen. »Je mehr geschädigte Dieselfahrer ihr Recht einfordern, umso höher wird der Druck auf die Hersteller. Die Vergangenheit des Dieselskandals bezüglich des EA189-Motors hat gezeigt, dass die Gerichte sich haben überzeugen lassen und die Verbraucher die Verfahren gegen VW gewonnen haben.«

Verbraucherschützer: EA189-Kunden sollten trotzdem Ansprüche geltend machen

Für VW-Kunden, die ein Fahrzeug mit EA189-Motor besitzen, lohnt sich also weiterhin die Prüfung, ob sie Schadensersatz geltend machen können. Allein in Deutschland sind rund drei Millionen VW-Dieselfahrzeuge mit dem EA189-Motor vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Darüber hinaus stehen nach wie vor der EA189-Nachfolger EA288 sowie der EA897 aus dem Hause VW unter Manipulationsverdacht.

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