27. Juli 2020

VW-Dieselskandal: BGH hält offenbar an Nutzungsersatz fest

VW-Dieselskandal: BGH hält offenbar an Nutzungsersatz fest

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2020  steht geschädigten VW-Dieselfahrern grundsätzlich Schadensersatz zu. Allerdings sieht im aktuellen Verfahren alles danach aus, dass der BGH bei seiner Haltung bleiben wird: Die geschädigten Kläger müssen einen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer an VW abgeben. Das bedeutet vor allem für Vielfahrer, dass sie für ihre Dieselfahrzeuge kaum Geld bekommen werden. 

BGH verhandelt in weiterem VW-Dieselfall 

Wie wir bereits berichteten, verhandelt der BGH zum zweiten Mal im VW-Dieselskandal. In dem aktuellen Verfahren geht es um einen Kläger, der im Mai 2014 einen gebrauchten VW Passat 2,0 I TDI gekauft hatte. Das Fahrzeug hatte damals eine Laufleistung von etwa 57.000 km, der Käufer hatte 23.750 Euro dafür bezahlt. Da der VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA189 ausgestattet ist, gehört das Fahrzeug zu den vom Dieselskandal betroffenen VW-Modellen.  

Die im Motor eingesetzte sogenannte »Schummelsoftware« erkennt, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht – bei der Prüfung wird die Emission von Stickoxiden reduziert, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Fahrzeuge mit EA189-Motor zurückrufen lassen, da die genannte Software eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt 

VW hatte den geschädigten Dieselfahrern ein Software-Update angeboten, um den Mangel zu beheben. Dieses war jedoch umstritten: Kunden berichteten nach dem Update von verrußten Filtern, höherem Verbrauch und geringerer Leistung bei ihrem Fahrzeug. Aus diesem Grund hatte der Kläger das Update nicht durchführen lassen. Das führte dazu, dass das Fahrzeug durch die Zulassungsstelle stillgelegt wurde.  Der VW Passat wies mittlerweile eine Laufleistung von rund 255.000 km auf. Der Kläger verlangte nun den gezahlten Kaufpreis plus Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs. 

BGH soll Frage des Nutzungsersatzes klären 

Der BGH verhandelt nun diesen Fall, da die Klage zuerst am Landgericht Braunschweig abgewiesen, die Berufung schließlich am Oberlandesgericht Braunschweig zurückgewiesen wurde. Als Begründung hieß es damals, dass der Betrugstatbestand nicht erfüllt sei und Ansprüche des Klägers nicht bestünden. Außerdem führte der Vorteilsausgleich dazu, dass der vom Kläger aufgewendete Kaufpreis bei der vom Gericht festgelegten Gesamtfahrleistung von 250.000 in diesem Fall bereits vollständig aufgezehrt sei. Nach Anrechnung des Vorteilsausgleichs sei ein Schaden somit nicht mehr vorhanden.  

In der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 2020 ließ der Vorsitzende Richter laut Medienberichten durchblicken, dass der BGH in Sachen Nutzungsersatz seine Haltung nicht ändern wird. Der Dieselbesitzer habe das Auto schließlich nutzen können und muss dafür im Sinne des Vorteilsausgleichs die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Gerade für Vielfahrer und Besitzer älterer Dieselfahrzeuge besteht also kaum Hoffnung auf Schadensersatz. 

Drastischer Werteverlust?

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Dies wird einige Tausend Dieselbesitzer, vornehmlich Vielfahrer, hart treffen. Nehmen wir als Beispiel einen Vertreter, der aus beruflichen Gründen mit seinem VW Passat jährlich etwa 50.000 km fährt. Nach aktueller Lage wäre das Fahrzeug nach fünf Jahren nichts mehr wert. Normalerweise würde man aber für einen fünf Jahre alten Passat mit diesem Kilometerstand bestimmt noch 8.000 bis 10.000 Euro bekommen.« 

Es ist noch unklar, wann der BGH sein Urteil verkünden und wie es letztendlich ausfallen wird. In diesem Monat beginnen noch die Verhandlungen zu drei weiteren VW-Fällen. Unter anderem sollen Fragen rund um Zinszahlungen und Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals geklärt werden. 

Wir machen Ihr Recht geltend! 

Nach wie vor sind Klagen gegen VW, Audi, Daimler und Co. möglich! Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing steht Ihnen jederzeit für bestehende Fragen zur Verfügung. Sind Sie vom Dieselskandal betroffen und möchten ihre Ansprüche prüfen? Dann können Sie dies ganz gemütlich von zu Hause unter diesel-gate.com tun. Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter 030 959 982 238, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche. 

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