24. März 2021
VW Dieselskandal: BGH äußert sich zur Erstattung von PKW-Finanzierungskosten
Im Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Termin zur Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von Finanzierungskosten bekannt gegeben. Am 13. April 2021 wird der VI. Zivilsenat seine Entscheidung im Revisionsverfahren VI ZR 274/20 verkünden. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf.
Dieselskandal: VW-Fahrzeug mit illegaler Abschalteinrichtung
Die Klägerin hatte 2013 ein Fahrzeug der VW AG gebraut gekauft und für den Fahrzeugkauf eine Finanzierungshilfe in Anspruch genommen. Nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals im Herbst 2015 stellte sich heraus, dass auch in dem von der Klägerin erworbenen Pkw mit dem Motor EA189 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut war. Im Prüfstand führte diese Softwarevorrichtung zur Verringerung des Stickoxid-Ausstoßes, anders als im regulären Straßengebrauch. Auch ein von VW entwickeltes Software-Update konnte den Mangel nicht beheben.
OLG Köln sprach Kundin bereits Recht zu – VW in Revision
Daraufhin verlangte die Klägerin von VW die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben (Az.: 27 U 52/19). Daraufhin war der Wolfsburger Autobauer in Revision gegangen.
Dieselskandal: BGH entscheidet über Erstattung von Finanzierungskosten
Nun hat der BGH über diesen Fall zu entscheiden. In dem aktuellen BGH-Verfahren hatten die Karlsruher Richter bereits am 16. März 2021 in einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat klar zu erkennen gegeben, dass die anfallenden Kosten bei einer Fahrzeugfinanzierung zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben, hieß es.
BGH Erstattung: Finanzierungskosten müssen von VW getragen werden
Somit erwartet Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing am 13. April 2021 ein positives Signal vom BGH. »Wir rechnen in diesem Fall mit einer eindeutig verbraucherfreundlichen Entscheidung«, so Dreschhoff. »Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Dies ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf Ihr Recht zu bestehen.«
Verbraucherschützer: Kunden sollten Anspruch geltend machen
Dreschhoff betont, dass es sich nach wie vor lohnt, im Dieselskandal tätig zu werden – auch wenn die Hersteller gern ein anderes Bild zeichnen. »Wir wissen, dass die Automobilhersteller verstärkt versuchen, die Kunden von weiteren Klagen abzuhalten. Sie versuchen ihnen einzureden, dass Klagen sich nicht lohnen, weil diese in den meisten Fällen verloren gingen. Wir aber verzeichnen zurzeit eine deutliche Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen. Für geschädigte Dieselkunden ist also weiterhin alles möglich. Wir als Verbraucherkanzlei werden weiterhin an der Seite der geschädigten Dieselfahrer stehen. Wir helfen ihnen dabei, ihre Schadensersatzansprüche in dem wohl größten Verbraucherskandal aller Zeiten durchzusetzen.«
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Unter diesem Link können sie kostenfrei und bequem von zu Hause prüfen, ob Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Bei Fragen können Sie uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!