5. Mai 2020
BGH stärkt Verbraucherrechte: Erste Verhandlungen zum Diesel-Skandal
Der BGH stärkt Verbraucherrechte im Dieselskandal – heute am 5. Mai 2020 gingen die Verhandlungen um den VW-Dieselskandal in eine entscheidende Runde. Erstmals wird am Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Abgas-Skandal verhandelt. Dies ist deshalb so bedeutsam, da bisherige Klagen nicht über die Instanz der Oberlandesgerichte hinaus gingen. Der BGH ist die höchste zivilrechtliche Instanz in Deutschland: Die Urteile des BGH zum Abgasskandal werden damit wegweisend für alle weiteren Urteile zu VW sein.
Verbraucherrechte: Worum ging es heute vor dem BGH?
In den ersten mündlichen Verhandlungen ging es um einen manipulierten VW Sharan mit dem 2.0l Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 des Typs EA 189. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage zunächst abgewiesen. Der Fahrzeug-Halter wollte das manipulierte Fahrzeug an VW zurückgeben und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises über 31.490 Euro.
BGH stärkt Verbraucherrechte: erste mündliche Verhandlungen
In der Berufung gab das Oberlandesgericht Koblenz der Klage statt – entschied jedoch, dass der Fahrzeug-Halter nur den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungspauschale erhalten solle. Beide Parteien haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Deshalb prüft der BGH nun das Urteil : Heute formulierten die Richter nach mündlichen Verhandlungen zunächst eine vorläufige Meinung – welches Urteil das BGH letztlich fällt, bleibt abzuwarten.
Wir machen ihr Recht geltend!
Sie haben sich dafür entschieden, das Vergleichsangebot von VW nicht anzunehmen? Dann können Sie noch bis Oktober 2020 über eine Einzelklage gegen VW vorgehen. Wir unterstützen Sie gern auf diesem Weg: Sie können unter diesel-gate.com ihren Anspruch gegen VW kostenlos prüfen. Wir setzen auch in den Zeiten der Corona-Krise wie gewohnt Ihr Recht durch.