28. April 2020

Der BGH entscheidet im Fall VW: Wegweisende Verhandlungen im Mai

wegweisendes Urteil des BGH im Fall VW

Der Abgasskandal um VW geht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in die nächste Runde: Nachdem die Frist für die Vergleichsangebote von VW am 30. April abläuft, steht im Mai eine von mehreren wegweisenden BGH-Verhandlungen zum VW-Abgasskandal an. Dies ist deshalb so bedeutsam, da bisherige Klagen nicht über die Instanz der Oberlandesgerichte hinaus gingen. Da es sich bei dem BGH um die höchste zivilrechtliche Instanz in Deutschland handelt, werden diese Verhandlungsergebnisse wegweisend für alle weiteren Verfahren in Deutschland sein. Interessant ist der Ausgang dieser Verhandlungen also für jeden, der sich gegen den VW-Vergleich entschieden hat: Bis Oktober 2020 kann nämlich noch über die Einzelklage gegen VW vorgegangen werden.

Der Sachverhalt: Über diesen Fall verhandelt der BGH Karlsruhe am 5. Mai 2020

Es wird am 5. Mai um einen manipulierten VW Sharan gehen: Der Kläger möchte das Fahrzeug zurückgeben und verlangt die Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreises in Höhe von 31.490 Euro. Am 10.04.2014 erwarb der Betroffene den damals bereits gebrauchten VW Sharan. Verbaut ist ein 2.0l Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 des Typs EA 189.

Wieso entscheidet nun der BGH über diesen Fall?

Zunächst hatte sich das Landgericht Bad Kreuznach des Falles angenommen und die Klage abgewiesen. In der Berufung hat das Oberlandesgericht Koblenz die Klage stattgegeben. Die Entscheidung fiel wie folgend aus: VW habe den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB geschädigt. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges solle der Kläger jedoch nicht den vollständigen gezahlten Kaufpreis zurückerhalten, sondern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungspauschale. Gegen diese Entscheidung haben beide Parteien eine Revision eingelegt. Was das bedeutet? Das Urteil des Oberlandesgerichts soll nun auf einer höheren juristischen Instanz auf mögliche Rechtsfehler überprüft werden. Bei der höheren Instanz handelt es sich um den BGH.

Welche Fragen sollen konkret vor dem BGH geklärt werden?

Es geht vor allem um die Frage, ob VW die Kläger vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB geschädigt hat. Zudem muss der BGH eine Antwort darauf finden, ob der Betroffene bei der Rückgabe des Fahrzeuges den vollständig gezahlten Kaufpreis von VW zurückerhält – oder den angepassten Kaufpreis, abzüglich der erwähnten Nutzungspauschale. Entscheidet der BGH sich für die Rückzahlung des vollen Kaufpreises, wird sich dies auf weitere noch laufende Verfahren auswirken.

Was hat es mit den anderen drei Verhandlungstagen auf sich?

Neben dem angesetzten Termin am 05.05.2020 vor dem BGH soll dieser auch in drei weiteren Fällen im Fall VW entscheiden. Die dafür angesetzten Termine finden am 21.07.2020 und am 28.07.2020 statt. Auch hierbei dreht es sich um die Frage, ob VW die Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat und ob dem Autohersteller eine Nutzungsentschädigung zusteht. Da viele grundsätzlich zu klärende Fragen im Fall VW bis heute offen sind, werden diese höchstrichterlichen Entscheidungen vor dem BGH als Leitlinie für andere deutsche Gerichte gedeutet.

Der Hintergrund zum Abgasskandal:

Die Rechtsstreite im Abgasskandal drehen sich um unzulässige Abschaltvorrichtungen. Diese führen dazu, dass im Prüfzustand entsprechender Fahrzeuge eine geringere Menge an gesundheitsschädlichen Stickoxiden ausgestoßen werden als im realen Straßenbetrieb. Tausende Fahrzeuge halten die gesetzlichen Grenzwerte nur zum Schein ein. Die von dem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffenen Fahrzeughalter können nicht davon ausgehen, dass das angeordnete Software-Update die Lösung ist: Oft kommt es nach dem Update zu Motorschäden, etwa durch Verrußung.

Wir machen ihr Recht geltend!

Sie haben sich dafür entschieden, das Vergleichsangebot von VW nicht anzunehmen? Dann können Sie noch bis Oktober 2020 über eine Einzelklage gegen VW vorgehen. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg: Sie können unter diesel-gate.com ihren Anspruch gegen VW kostenlos prüfen. Wir setzen auch in den Zeiten der Corona-Krise wie gewohnt Ihr Recht durch.

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