22. April 2020

Audi Code 23X6 – neue veröffentlichte Rückrufe im Diesel-Abgasskandal

Audi Code
Musterfeststellungsklage:

Der Diesel-Skandal geht weiter: Am 21.02.2020 veröffentlichte das Kraftfahrt Bundesamt in seiner Datenbank unter dem Code 23X6 einen neuen Rückruf. Dieser bezieht sich auf mehrere tausend Audi-Modelle und ist ein weiterer von zahlreichen Rückrufen im Abgas-Skandal. Es handelt sich um den Aufruf zur Entfernung illegaler Abschaltvorrichtungen. Innerhalb Deutschlands sind rund 21.520 Fahrzeuge von weltweit rund 38.000 Fahrzeugen betroffen. Der Rückruf bezieht sich auf 3-Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5. Betroffen sind die Audi A6 und Audi A7 Modelle der Baujahre 2010 bis 2015.

Doch lohnt sich für Sie der Besuch einer Werkstatt und damit die Durchführung eines Software-Updates? Inwiefern ist Audi in den Abgasskandal verwickelt und was können Sie tun bei Erhalt eines solchen Rückrufes unter dem Code 23X6?

Der Grund für den Rückruf der Audi-Modelle unter dem Code 23X6

Der Rückruf durch das Kraftfahrt Bundesamt soll der Entfernung einer „nicht rechtmäßigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ dienen. Dies bezieht sich auf die Manipulation im Abgas-Skandal: Die betroffenen Audi-Modelle wurden durch den Autohersteller manipuliert. Genauer: Es wurden illegale Abschaltvorrichtungen verbaut, um im Prüfzustand des Fahrzeuges die Grenzwerte bezüglich des Ausstoßes gesundheitsschädlicher Stickoxide einzuhalten.

Was tun bei Erhalt eines Audi-Rückrufes unter dem Code 23X6?

Haben Sie als Halter eines der betroffenen Audi-Modelle einen Rückruf unter dem Code 23X6 erhalten? Dann sind Sie damit aufgefordert, eine Werkstatt aufzusuchen. Ziel ist die Durchführung eines Software-Updates. Die Frage, welche Folgen dieses Update für ihr Fahrzeug haben wird, ist bislang nicht abschließend geklärt. Sie können jedoch mit einem Wertverlust des betroffenen Kraftfahrzeuges rechnen. Wir raten deshalb von der Durchführung eines Software-Updates ab.

Der Hintergrund zum Abgasskandal

Im September 2015 wurde der Diesel-Abgasskandal bekannt. Volkswagen manipulierte mehrere Millionen Kraftfahrzeuge zur Einhaltung der gesetzlich geregelten Stickoxidgrenze. Schnell wurde publik, dass auch die Tochterfirma Audi in den Skandal verwickelt ist. Durch das Einbauen illegaler Abschaltvorrichtungen kann bei betroffenen Fahrzeugen erkannt werden, ob sich dieses in einem Prüfzustand oder im normalen Straßenverkehr befindet.

Aufgrund des Vorliegens einer Konformitätsabweichung bei der Antriebssteuerung des Fahrzeuges musste auch Audi bereits im Dezember 2019 zahlreiche Modelle zurückrufen. Betroffen waren hierbei die Modelle Audi A7 und Audi A8 mit einem eingebauten 3-Liter Dieselmotor der Abgasnorm Euro 5 der Baujahre 2009 bis 2014. Die Automobilhersteller haben eine Lenkwinkelerkennung genutzt, um festzustellen, ob sich das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr oder in einem Prüfzustand befindet. Der Prüfzustand wird dadurch erkannt, dass weniger Lenkradbewegungen stattfinden und eine vollumfängliche Abgasreinigung wird eingeschaltet.

Ebenfalls im Dezember veröffentlicht: der Rückruf der Modelle Audi A4, Audi A8 und Audi Q7. Die Halter größerer Dieselmotoren von 3 bis 4,2 Liter mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 wurden zur Installation von Software-Updates aufgefordert. Betroffen sind hierbei Kraftfahrzeuge der Baujahre 2010 bis 2017. Ohne die Durchführung droht die Stilllegung des Kraftfahrzeuges durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die Gerichte entscheiden überwiegend zu Gunsten der betroffenen Verbraucher:

Zahlreiche deutsche Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich entschieden. Die Automobilhersteller wurden zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung verpflichtet. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wird am 28.04.2020 über die Zulässigkeit von eingebauten Abschaltvorrichtungen entscheiden. Zudem wird vor dem Bundesgerichtshof am 05.05.2020 eine Entscheidung dahingehend gefällt werden, ob Volkswagen zu einer Schadensersatzzahlung aufgrund des Vorliegens einer Manipulation verpflichtet ist.

Machen Sie Ihr Recht geltend!

Sind Sie von dem Rückruf der Audi-Modelle unter dem „Code 23X6“ betroffen und möchten ihre Rechte gegen den Automobilhersteller durchsetzen? Sie können ganz einfach online unter diesel-gate.com mögliche bestehende Ansprüche prüfen! Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing steht Ihnen werktags von 09.00 bis 18.00 Uhr auch zu Zeiten der Corona-Krise für Fragen zur Verfügung! Nutzen Sie das von uns angebotene kostenlose Erstgespräch und lassen Sie sich beraten.

Passende Beiträge