17. Juli 2020

Dieselskandal: Auch Daimler immer mehr unter Druck

Dieselskandal: Auch Daimler immer mehr unter Druck
Dieselskandal: Auch Daimler immer mehr unter Druck

Daimler unter Druck: Seit dem bahnbrechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 wird auch für die Daimler AG im Dieselskandal der Wind spürbar rauer. Wie kürzlich bekannt wurde, muss der schwäbische Automobilhersteller 170.000 weitere Diesel-Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen. Außerdem gibt es vermehrt verbraucherfreundliche Urteile deutscher Gerichte, die geschädigten Mercedes-Fahrern Schadensersatz zusprechen. 

Offenlegung der Motorfunktionsweise 

Besonders bemerkenswert ist nun, dass Daimler auch in Sachen Mitwirkungspflicht vor Gericht weiter unter Druck gerät. Daimler hatte stets behauptet, die in den Dieselfahrzeugen verwendete Abgastechnik diene dem Motorschutz. Bisher hatte sich der Konzern vor Gericht zu Fragen rund um die Funktionsweise der Motoren nur vage geäußert und sich auf das Betriebsgeheimnis berufen.  

Nun hat das Oberlandesgericht Köln die Daimler AG aufgefordert, die Funktionsweise eines Motors im Hinblick auf das Abgaskontrollsystem zu erklären (Aktenzeichen 24 U 410/19). Dabei geht es konkret um die Frage, wie die Abgasrückführung gesteuert wird und warum der Motor durch eine temperaturabhängige Abgaskontrolle geschützt werden muss.  

Daimler unter Druck: Weitere OLGs fordern Unterlagen 

Auch die Oberlandesgerichte Nürnberg (Aktenzeichen 5 U 144/20) und Stuttgart (Aktenzeichen 16a U 94/19) forderten Ende Mai 2020, dass Daimler betreffende Unterlagen wie Rückrufanordnungen des Kraftfahrt­-Bundesamtes (KBA) vorzulegen habe. Dabei dürfen wichtige Passagen zum Thema Motorfunktion nicht geschwärzt sein beziehungsweise Daimler muss in eigenen Worten darlegen, welche konkreten Funktionen mit welcher Begründung beanstandet wurden. 

Umstrittenes Thermofenster 

Konkret geht es bei Daimler um das sogenannte Thermofenster (auch Thermisches Fenster oder Temperaturfenster genannt). Hierbei handelt es sich um eine höchst umstrittene Software zur Drosselung der Abgasreinigung bei erhöhten oder sehr niedrigen Temperaturen.  Dabei arbeitet die Vorrichtung nur in einem gewissen Temperaturfenster ordnungsgemäß. So kommt es dazu, dass die Fahrzeuge die Abgaswerte auf dem Prüfstand einhalten, aber im alltäglichen Straßenverkehr die Grenzwerte sehr oft um ein Vielfaches überschreiten. 

Erster Daimler-Fall vor dem BGH im Oktober 2020 

In den bisherigen Rechtsverfahren gegen den Autokonzern war die Rechtsprechung eher uneinheitlich. Am 27. Oktober 2020 verhandelt der BGH nun zum ersten Mal einen Daimler-Fall. Dabei wollen die Richter klären, ob das Thermofenster bei den betreffenden Mercedes-Dieselfahrzeugen tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Es geht darum, ob die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher Täuschung hierfür auch haftbar gemacht werden kann. 

Auch EuGH bewertet verbraucherfreundlich 

Bereits am 30. April 2020 waren temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen von der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag als unzulässig bezeichnet worden. Dazu zählt eben auch das in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster. Zwar ist dieser Schlussantrag nicht rechtlich bindend, jedoch könnte er wegweisend für zukünftige Urteile zum Beispiel gegen die Daimler AG sein und Verbraucher entscheidend den Rücken stärken. 

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