13. August 2020
Dieselskandal: Anklage gegen weitere ehemalige Audi-Manager
Die Staatsanwaltschaft München II hat Anfang August 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Audi-Manager erhoben. Bei den Männern handelt es sich laut Handelsblatt um die drei Ex-Vorstände Ulrich Hackenberg, Stefan Knirsch und Bernd Martens sowie den inzwischen pensionierten Entwickler Richard Bauder. Demnach wirft die Staatsanwaltschaft den früheren Audi-Mitarbeitern Betrug, mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung vor.
Anklage gegen ehemalige Audi-Manager trifft auch früheren Entwickler
Bauder steht im Verdacht, die Entwicklung von Motoren für Audi-, VW- und Porsche-Fahrzeuge veranlasst zu haben, die mit einer unzulässigen Software ausgestattet waren. Illegale Abschalteinrichtungen sorgten dafür, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Abgasgrenzwerte ausschließlich auf dem Prüfstand einhalten. Auf der Straße jedoch überschreiten sie diese um ein Vielfaches. In der Folge habe das Unternehmen Fahrzeuge mit dieser Manipulation in großer Zahl verkauft und in den Verkehr gebracht.
Mehrjährige Haftstrafen drohen
Bereits zwischen Oktober 2013 und September 2015 sollen die drei angeklagten Ex-Vorstände von den Manipulationen erfahren haben. Trotzdem sollen sie den weiteren Verkauf von betroffenen Audi- und VW-Fahrzeugen veranlasst beziehungsweise nicht verhindert haben. Einem von ihnen wird darüber hinaus vorgeworfen, Audi im Vorfeld seiner Berufung in den Vorstand im Jahr 2016 über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht zu haben. Somit drohen den Beschuldigten mehrjährige Haftstrafen.
Nicht die einzige Anklage gegen ehemalige Audi-Manager
Aber dies ist nicht das einzige Verfahren gegen ehemalige Mitglieder der Audi-Spitze. Denn ab dem 30. September 2020 muss sich der ehemalige Vorstandschef Rupert Stadler sowie drei seiner früheren Vorstandskollegen vor Gericht verantworten. Stadler wird vorgeworfen, weiterhin Fahrzeuge mit manipuliertem Motor verkauft zu haben, obwohl er seit September 2015 von den Schummeleien Kenntnis hatte. Er war von 2007 bis 2018 Vorstandschef von Audi.
Manipulierte Motoren
Betroffene Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung stoßen im normalen Straßenverkehr sehr viel mehr gesundheitsschädliche Stickoxide aus als im Prüfzustand des Fahrzeuges. Durch die Manipulation war es möglich, die gesetzlich festgelegte Stickoxidgrenze zu umgehen. Betroffen sind hierbei Motoren, die in Audi-, Porsche- und VW-Fahrzeugen Einsatz finden. Die Anklage gegen Stadler und Co. umfasst rund 434.000 Fahrzeuge, die in den USA und Europa veräußert wurden.
Langwieriges Verfahren
Zurzeit prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob die Anklagen gegen Hackenberg, Knirsch, Martens und Bauder zugelassen werden. Damit würden die Behörden nach dem Prozess um Stadler einen weiteren Schritt zur Aufklärung der Diesel-Affäre einleiten. Bereits im Oktober 2018 hatte die Staatsanwaltschaft München ein Verfahren gegen Audi eingeleitet und den Ingolstädter Automobilhersteller zur Zahlung einer Strafe von knapp 800 Millionen Euro verurteilt.
Audi-Dieselfahrer können nach wie vor klagen
Dennoch haben Audi-Dieselfahrer nach wie vor die Möglichkeit, ihr Recht auf Schadensersatz einzufordern. Dies betrifft vor allem die Fahrzeuge mit den Motorentypen EA288 sowie EA896 und EA897. Diese sind nachweislich mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen worden. Auch das sogenannte Thermofenster kommt in den Fahrzeugen zum Einsatz, eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen steuert und sich dabei an der Außentemperatur orientiert. Am 30. April 2020 waren temperaturabhängige Abgasregulierungen in Motoren in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als unzulässig bezeichnet worden.
Der EA288 wurde in folgenden Audi-Modellen verbaut:
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B8
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi A6 C7
- Audi Q2 GA
Die Motoren EA896 und EA897 befinden sich in diesen Modellen:
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi A7
- Audi A8
- Audi Q5
- Audi Q7
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