13. März 2020

Abgasskandal: Rückrufe für den Audi A4

Audi A4 Abgasskandal

Der Abgasskandal betrifft auch den Audi A4 – den Bestseller aus den Werken in Ingoldstadt. Trotz SUV-Trend ist der A4 nach wie vor das beliebteste Fahrzeug aus dem Hause Audi. Umso enttäuschender für Liebhaber des Models: Auch im A4 ist eine illegale Abschalteinrichtung der Abgasreinigung verbaut. Der Audi A4 ist damit Teil des Dieselskandals, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte bereits offizielle Rückrufe.

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Betroffene Audi A4-Modelle im Abgasskandal

Die verpflichtenden KBA-Rückrufe betreffen insbesondere die Audi A4-Modelle, die zwischen 2004 und 2009 hergestellt wurden. Aktuelle Rückrufe beziehen sich auf A4-Modelle mit einem EA189-Motor oder V6-Motor. Der Audi A4 Abgasskandal betrifft daher folgende Modelle:

  • Audi A4 2.0 TDI
  • Audi A4 2.0 TDI Avant (Euro 6)
  • Audi A4 3.0 TDI V6

In allen diesen Modellen ist eine Software verbaut, die im Prüfstand den Stickoxid-Ausstoß optimiert.

Weitere betroffene Modelle sind finden Sie hier.

Warum ruft das KBA den Audi A4 im Abgasskandal zurück?

Das in Flensburg ansässige KBA ruft im Abgasskandal die Fahrzeuge zurück, in denen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut ist. Nicht nur VW, sondern auch Audi hat illegale Software verbaut: Im Prüfzustand liegen die Emissionswerte dadurch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid. Im normalen Fahrbetrieb hingegen sind die erlaubten Emissionswerte um ein Vielfaches überschritten. Die verbaute Software führt also dazu, dass im Prüfzustand keine zuverlässigen Werte gemessen werden. Als illegale Fahrzeuge einzustufende Fahrzeuge werden dadurch zugelassen.

Vorschlag von Audi: Software-Update

Damit sich der Audi A4 Abgasskandal nicht noch mehr ausweitet, gibt es seitens Audi Vorschläge: Ein Software-Update verspricht Abhilfe zu schaffen: Das Update soll eine verbesserte Motorsteuerung garantieren – so sollen die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Audi erklärt, dass die Updates bei jedem Fahrzeug durchgeführt werden. Der Konzern selbst wolle dem nachgehen, um dies zu gewährleisten. Das KBA überwacht den Automobilhersteller in Bezug auf die verpflichtende Durchführung der Software-Updates.

Das verpflichtende Software-Update schafft jedoch nicht unbedingt Abhilfe: Folgen wie höherer Kraftstoffverbrauch oder geringere Motorverschleiß sind die Regel. Das Software-Update ist zwar eine kostenloses Maßnahme des Automobilkonzerns – ist jedoch kein Ausgleich des vorliegenden Schadens.

Sie sind betroffen? Machen Sie Ihr Recht geltend

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