12. November 2019

2. Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage

Pressemitteilung vom 06.11.2019


 

VW-Dieselskandal: 2. Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage – was passiert?

Berlin, 06.11.2019. Für die ca. 470.000 Teilnehmer der in Deutschland historisch wichtigen Musterfeststellungsklage gegen VW steht der nächste Termin an. Am Montag, dem 18. November ist der zweite Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Doch was passiert nun? Womit können die Teilnehmer rechnen?
Nachdem sich das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Michael Neef am ersten Verhandlungstag am 30. September zunächst ausführlich mit Fragen der Zulässigkeit der Klage sowie einzelner Klageanträge auseinandergesetzt hat, geht es nun darum, die Begründetheit des Schadensersatzanspruchs zu prüfen. Das bedeutet, es wird geklärt, ob die Teilnehmer überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
„Zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Urteil zu erwarten. Es ist mit weiteren Gerichtsterminen zu rechnen“, so Helmut Dreschhoff, Rechtsanwalt bei der BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei. „Bereits beim ersten Termin hat das Gericht erkennen lassen, dass es die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sehr genau prüfen wird.“
Die Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing vertritt selbst über 1.000 Mandanten im VW-Dieselskandal, sowohl in der Musterfeststellungsklage als auch in Einzelklagen. Die Musterfeststellungsklage eignet sich vor allem für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung, die die Kosten einer Einzelklage nicht selbst tragen möchten. Allerdings kann sich der VW Musterfeststellungsklage kein Verbraucher mehr anschließen. Die Anmeldefrist lief am 29. September ab.
Alternative zur Musterfeststellungsklage
Wer zu den betroffenen Personen gehört und jetzt aktiv werden sollte: Besitzer eines Autos mit VW-Dieselmotor EA189, die einen verpflichtenden Rückruf für ein Software-Update erhalten und bis jetzt noch keine juristischen Schritte eingeleitet haben. Auch Modelle von Skoda, Audi und Seat sind betroffen. Im VW-Dieselskandal droht für alle diese Fälle zum 31.12.2019 die Verjährung. Danach können keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, vermeidet dabei ein finanzielles Risiko. Für die Prüfung ihres Falls und eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung können sich Betroffene auf https://anspruch.diesel-gate.com informieren.
Über Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Baumeister Rosing Rechtsanwälte ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit 22 Berufsträgern an zwei Standorten in Berlin und in Esslingen, Baden-Württemberg. Seit mehr als 20 Jahren beraten wir Verbraucher in ausgewählten zivilrechtlichen Themengebieten.
Wir beraten über 10.000 Mandanten gegenüber der Volkswagen AG und anderen Herstellern und zählen dementsprechend zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Durch die enge Verzahnung anwaltlicher Expertise, den Einsatz modernster IT-Infrastruktur und einem eingespielten Team von über 100 Mitarbeitern sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten auf Augenhöhe mit den großen Konzernen ihre Rechte durchsetzen können.
www.baumeister-rosing.de
Weitere Informationen zum VW Diesel Abgasskandal unter: www.diesel-gate.com
Pressekontakt
BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Patricia Gerschler
Tel. +49 157 830 25 618
Mail: gerschler@baumeister-rosing.de

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