Privat krankenversichert? So bekommen Sie Ihre Beiträge zurück

BGH-Urteil: Beitragszahler bekommen Geld zurück 

PKV-Beitragserhöhungen der letzten 10 Jahre betroffen 

Kostenfreie Ersteinschätzung durch Experten, um Ihren Anspruch zu prüfen

PKV-Beitragserhöhungen unwirksam?
Wir prüfen für Sie vollumfänglich!

Ärgernis private Krankenversicherung: Jedes Jahr erhöhen die PKVen teils kräftig ihre Tarife, ohne ihren Kunden genau darzulegen, warum die Beitragsanhebung in dieser Höhe ausfällt. So haben Versicherte teilweise mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zu kämpfen, was die PKV schnell zur Kostenfalle macht.

Aber immer öfter zeigt sich, dass viele Versicherer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und demnach die Beitragserhöhungen unwirksam sind:

Inhaltlich unzureichend: Beitragserhöhungen werden nicht im gesetzlich festgelegten Umfang erklärt.

Fragwürdige Erhöhungen: Die Prämien steigen unproportional zu den wirklich anfallenden Kosten.

Unterkalkulation: Private Krankenversicherungen setzen Tarife zu Versicherungsbeginn zu niedrig an, möglicherweise um Angebote attraktiver zu machen. Über unrechtmäßige Beitragsanpassungen wird die Differenz wieder eingeholt.

Fehlerhafte allgemeine Versicherungsbedingungen: Die AVB sind bei fast allen Versicherern nach wie vor fehlerhaft und unterschreiten gesetzliche Mindeststandards. 

Private Krankenversicherung: Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre betroffen 

Die Krankenversicherer erhöhen die Beiträge deutlich stärker im Vergleich zu den tatsächlich geleisteten Versicherungsausgaben.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist geregelt, dass die Krankenversicherer bei einer Veränderung von über 10 Prozent ihrer Versicherungsausgaben die Beiträge erhöhen dürfen. Unsere Recherchen zeigen, dass diese Veränderungen in der Vergangenheit regelmäßig nicht erreicht wurden. Dennoch haben die privaten 

Krankenversicherungen die Beiträge ihrer Kunden überproportional nach oben angepasst.

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten Ihnen an, die Berechnungsgrundlagen für die immensen Beitragsanpassungen vor Gericht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern. 

Vergleich: Tatsächliche Versicherungsausgaben mit Steigerung der Beiträge in ausgewählten Tarifen

AXA: Veränderung Versicherungsausgaben

AXA: Tatsächliche Erhöhung Tarif EL-Bonus

DKV: Veränderung Versicherungsausgaben DKV

DKV Tatsächliche Erhöhung Tarif SM6

Die Grafik zeigt die prozentuale Entwicklung der tatsächlichen Versicherungsausgaben der Krankenversicherer (hier: AXA und DKV) sowie die prozentuale Steigerung der Beiträge ausgewählter Mandanten in ausgewählten Tarifen (hier: SM6 der DKV und EL-Bonus der AXA).
Die Versicherungsausgaben sind den öffentlichen Geschäftsberichten der Krankenversicherungen zu entnehmen (siehe Gewinn- und Verlustrechnung der DKV und AXA der Jahre 2010 bis 2020). 

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung: Was prüfen wir?

Die PKV-Anbieter müssen ihre Beiträge nach bestimmten gesetzlichen Regelungen erhöhen. Versicherungen dürfen den Beitrag in einem Tarif also erst dann anpassen, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um mehr als zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Jedoch reduzieren viele Versicherer diesen Faktor auf fünf Prozent – somit wird häufiger, aber nicht so stark angepasst, was unserer Auffassung nach nicht zulässig ist.

Aus unserer Sicht haben zudem zahlreiche Versicherungsunternehmen die Beiträge unproportional zu den wirklich angefallenen Kosten erhöht. So haben die Versicherer teilweise Tariferhöhungen von bis zu 25 Prozent vorgenommen, obwohl die tatsächlichen Kosten um nur knapp 3 bis 5 Prozent anstiegen.

Darüber hinaus überprüfen wir, ob die PKV nicht schon bei Beginn des Versicherungsverhältnisses die Beiträge zu 

niedrig angesetzt hat, beispielsweise um den Versicherungsabschluss für Kunden attraktiver zu machen. Eine sogenannte Unterkalkulation ist laut Gesetz nicht zulässig.

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sind gern für Sie da. Nutzen Sie also unseren umfangreichen Service und lassen Sie die Beitragserhöhungen Ihrer privaten Krankenversicherung durch uns auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Denn nach unserer Rechtsauffassung können 10 Jahre rückwirkend überprüft und zurückgefordert werden. Für unsere Mandanten fordern wir zwischen 5.000 und 12.000 Euro von der PKV zurück.

Mit nur wenigen Klicks bringen wir Sie zu Ihrem Recht – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko. 

So einfach gehts

1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

Kontaktformular ausfüllen und kostenlose Prüfung anfordern. Schnell und bequem von zu Hause aus.

2. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG 

Realistische Einschätzung Ihrer Anspruchshöhe durch unsere Anwälte. Klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen.  

3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko – mit Rechtschutzversicherung oder Prozesskostenfinan-zierung.  

4. GELD ZURÜCK 

Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis erhalten oder Fahrzeug behalten und Entschädigung für den Wertverlust bekommen.

Unser Team

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer ATM, Rechtsanwalt

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt

Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice ATM

FAQ

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Unser Service

Persönliche Betreuung durch Spezialisten für PKV-Beitragserstattungen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation zu Ihren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Profitieren Sie von unserer Expertise!

Umfassender Service für eine PKV-Beitragserstattung

  • Vollumfängliche Prüfung & Beratung
  • Berechnung Ihrer Ansprüche
  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an die PKV
  • Gerichtliche Durchsetzung der Beitragserstattungen
  • Abwicklung der gesamten Kommunikation 

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