20. Januar 2018
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung?
Forderungen der Musikindustrie
Soforthilfe am Telefon · Anwalt Urheberrecht · Bundesweit
Erfahrung Abmahnungen & Gerichtsverfahren
SOFORTHILFE mit erfahrenem Anwalt
Kostenlose Erstberatung
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung
Unerlaubte Verwertung von Musik
Sie haben eine Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten. Darin wird eine Unterlassungserklärung und hoher Schadenersatz für die Sony Music Entertainment oder Universal Music gefordert. Mithin geht es um eine Urheberrechtsverletzung im Bereich Musik. Oft dreht sich der Vorwurf um Musikdownloads oder illegale Kopien von beliebten Hörspielen. Viele Abgemahnte vermuten hier einen Betrug oder Abzocke von Rasch Rechtsanwälte.
Hilfe von Spezialisten für Abmahnungen
Wie Sie auf die Rasch Abmahnung reagieren:
Bleiben Sie ruhig: man kann einiges tun. Nutzen Sie zunächst unsere kostenlose Ersteinschätzung. Rufen Sie uns jetzt unter der Nummer ✆ 030 95 99 82 220 an. Wir beraten und verteidigen Sie bundesweit bei einer Rasch Abmahnung. Bei uns vertritt Sie Rechtsanwalt David Werner als ehemaliger Abmahnanwalt und sein anwaltliches Team. Profitieren Sie von diesen Erfahrungen.
Ausgezeichnet.org
Rasch Abmahnung – was tun?
Nichts von der Gegenseite unterschreiben
Fristen einhalten!
Keine Zeit verschenken
Kostenfreie Einschätzung nutzen
Telefon 030 95 99 82 220
- Was tun? Erste Schritte
- Wer sind Rasch Rechtsanwälte?
- In wessen Namen agiert Rasch?
- Rasch Abmahnung – Betrug? [wp-svg-icons icon=“search-2″ wrap=“i“]
- Welche Forderungen werden verlangt?
- Wie wir Ihnen helfen [wp-svg-icons icon=“support“ wrap=“i“]
- Sind die Abmahnkosten auf ca. 150 € begrenzt?
- Häufige Fragen zur Unterlassungserklärung
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung
Was tun?
1. Keine Unterschrift leisten
Beigefügte Erklärung in der Rasch Abmahnung niemals unterschreiben! Hier bestehen Nachteile für Sie.
2. Fristgemäß reagieren
Handeln Sie rechtzeitig und notieren Sie die gesetzten Fristen. Nehmen Sie die Abmahnung von Rasch ernst.
3. Erstberatung nutzen
Rufen Sie uns für eine Einschätzung Ihrer Situation unter der Telefonnummer
✆ 030 95 99 82 220 an.
Täglich 9 -20 Uhr
Was ich selber tun kann:
Nehmen Sie sich einen Moment Zeit
Die Rasch Abmahnung ist ernst zu nehmen, da zumindest eine Urheberrechtsverletzung im Internet festgestellt worden ist. Jedoch ist die Lage für den Abgemahnten nicht aussichtslos. Lassen Sie die Haftung von einem erfahrenen Anwalt klären und reagieren Sie richtig.
Fakten sammeln
In der Rasch Abmahnung ist ein konkreter Verstoß benannt. Vergewissern Sie sich, ob der Vorwurf aus der Rasch Abmahnung zutreffend ist. Was ist wirklich passiert? Hat jemand den Song oder das Album im Internet illegal downgeloadet? Wer hatte alles außer Ihnen Zugriff auf das Internet?
Rasch Abmahnung als PDF scannen
Nehmen Sie die Rasch Abmahnung und scannen Sie das Schreiben ein. Anschließend schicken Sie uns die PDF an abmahnung@baumeister-rosing.de Anhand Ihrer Informationen können wir die Sachlage schnell bewerten. Meist sind die Vorwürfe gegen Sie angreifbar, da Betroffene nicht automatisch in der Haftung stehen.
1. Keine Unterschrift ✔
Wichtige Regel: Unterschreiben Sie kein vorgefertigtes Muster aus der Rasch Rechtsanwälte Abmahnung. Die Muster in der Rasch Abmahnung sind immer zum Vorteil des Abmahners.
2. Fristen notieren ✔
Schreiben Sie sich die Fristen in der Abmahnung auf. Passivität lädt die Gegenseite zu kostspieligen Weiterungen ein. Besonders kann es teuer werden, wenn der Abmahner den Unterlassungsanspruch einklagt. Versuchen Sie bitte nicht, den Vorfall auszuschweigen. Eine aktive Verteidigung gegen eine Rasch Abmahnung hat mehr Erfolg.
3. Kostenlose Ersteinschätzung holen! ✔
Rufen Sie die Rasch Rechtsanwälte bitte nicht an! Viele Abgemahnte geben in der Eile oder Wut wertvolle Details preis, die der Abmahner bis dahin nicht kannte. Zudem wird Ihr Gegenüber nicht nachgeben. Schlimmer, man wird versuchen, Sie zu überzeugen, dass Sie sicher zahlen müssten. Daher kein Kontakt mit Rasch Rechtsanwälte. Konzentrieren Sie sich auf eine sehr gute Verteidigung gegen die Rasch Abmahnung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Rasch-Abmahnung – WIR HELFEN
Abmahnung im Urheberrecht – Geldforderungen zu hoch
Wir verteidigen Sie gegen die hohen Forderungen der Abmahner. Unser Teamleiter Rechtsanwalt David Werner ist für Sie zuständig. Er selbst war in einer großen Abmahnkanzlei tätig und hilft nun auf der anderen Seite. Profitieren Sie von seinem Wissen.
Baumeister Rosing – Was Sie von uns erwarten können:
- Klärung der Haftungsfrage durch motivierte Rechtsanwälte
- Eine auf Ihren Fall angepasste Verteidigung
- Kontaktaufnahme zu Rasch & Abwehr der aufgemachten Forderungen gegen Sie
- Im Haftungsfall besprechen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung mit Ihnen & fertigen diese an
Rasch Abmahnung zu Pauschalpreis
Streitigkeiten im Urheberrecht sind eine teure Angelegenheit und können schnell hunderte Euro verschlingen. Uns ist es wichtig, Ihnen neben guter juristischer Arbeit auch eine preislich faire Lösung anzubieten. Bei uns zahlen Sie einmalig einen fixen Betrag und erhalten eine umfangreiche anwaltliche Betreuung gegen die Rasch-Abmahnung.
Wer sind Rasch Rechtsanwälte?
Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg sind bekannt
Die Abmahner sind auf das Urheberrecht spezialisiert und vertreten große Medienunternehmen und Künstler. Die Kanzlei hat dabei viele Urteile für Rechteinhaber erstritten. Schon lange vertreten Rasch Rechtsanwälte bekannte Musik – Produzenten. Relativ oft werden die Ansprüche im Auftrag der Musikindustrie gerichtlich durchgesetzt.
Rasch Rechtsanwälte streiten sich bis zum BGH
Rasch Rechtsanwälte haben jüngst wegen einer Filesharing Abmahnung vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg erstritten. Die unter dem Stichwort „Loud“ ergangene Entscheidung des BGH – vom 30.03.2017, I ZR 19/16 – nimmt Bezug auf die Frage, ob der Täter benannt werden muss.
Für wen mahnen Rasch Rechtsanwälte ab
Sony Music & Co.
Wenn Sie eine Rasch Rechtsanwälte Abmahnung erhalten haben, wurde die Kanzlei von namhaften Musikproduzenten beauftragt. Hierbei werden oftmals die Rechte der Urheber oder Hersteller der Tonträger geltend gemacht. Wundern Sie sich also nicht, wenn man Ihnen vorwirft, ein Album, einen Song oder bekanntes Hörbuch unerlaubt genutzt zu haben.
Bekannte Auftraggeber aus der Musikszene:
- EMI Music Germany
- SONY Music Entertainment
- Universal Music
- Warner Music Group
Ist die Rasch Abmahnung sogar Betrug?
Handelt es sich um Abzocke oder Betrug?
Kanzlei für Urheberrecht
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist im Urheberrecht spezialisiert. Seit Ewigkeiten ahnden die Anwälte aus Hamburg illegale Musikdownloads. Bei der Rasch Abmahnung handelt sich also nicht um Betrug. Sie werden von der Musikindustrie in Anspruch genommen. Auch hat Rasch Rechtsanwälte viele bekannte Urteile erstritten. Zwar erscheinen Forderungen als sehr hoch, jedoch ist die Abmahnung selbst kein Betrug. Nehmen Sie das Schreiben ernst!
Kann ich die Rasch Abmahnung ignorieren?
Nein, früh reagieren
Der Abmahner ist sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich aktiv. Unbestritten hat Rasch Rechtsanwälte Unterlassungserklärungen mit Hilfe des Gerichts durchgesetzt. Solche Gerichtsverfahren sind mit hohen Kosten verbunden. Daher raten wir dringend davon ab, die Rasch Abmahnung einfach zu ignorieren. Vermeiden Sie teure Prozesse, indem Sie frühzeitig auf die Rasch Rechtsanwälte Abmahnung reagieren.
Muss ich mich anwaltlich vertreten lassen?
Klare Empfehlung – Aufgrund der Komplexität des Urheberechts
Natürlich treffen Sie alle Entscheidungen – um allerdings das Bestmögliche rauszuholen und erfolgreich ans Ziel zu kommen, ist ein fundiertes Wissen von Vorteil. Betroffene sind in den wenigsten Fällen in der Lage, die vielen Einzelfragen zu lösen bzw. wissen, welche Fragen Sie sich überhaupt stellen müssen. Hohe Geldforderungsn und kurzen Fristen üben einen gewissen Druck auf die Abgemahnten. Ohne das entsprechende Wissen laufen Sie Gefahr voreilige Entscheidungen zu treffen.
Unser Rat: Nehmen Sie sich einen erfahrenen Rechtsanwalt im Urheberrecht zur Hilfe!
Kann ich mir einen Anwalt leisten?
Pauschalhonorar
Die Frage ist berechtigt. Streitigkeiten im Urheberrecht sind kostspielig. So ist das enorme Kostenrisiko bekannt. Infolgedessen vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt einen festen Pauschalbetrag. Sie bekommen von Anfang an einen Überblick über die Kosten der Verteidigung.
Forderungen in der Rasch Abmahnung
- Unterlassungserklärung für die Zukunft
- Auskunft und Beseitigung
- Zahlung von Lizenzgeld
- Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit
Unterlassungsanspruch
Jede Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte hat ein primäres Anliegen: die Unterlassungserklärung. Mit der Abmahnung möchte man die illegalen Musiknutzung zukünftig unterbinden. Daher wird von Ihnen verlangt, mit einer Unterlassungserklärung zu versprechen, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen.
Auskunft und Löschung
Um das Ausmaß der Tat zu ermitteln, werden Auskunftsansprüche geltend gemacht. Zusätzlich verlangt Rasch Rechtsanwälte, dass die kopierten Dateien gelöscht werden (=Beseitigung)
Lizenzgeld für die Musikindustrie
Ferner verlangt man für den Auftraggeber ein Lizenzgeld als Schadenersatz. Aktuell wird bereits für das kurzzeitige öffentliche Zugänglichmachen nur eines Songs ein Lizenzbetrag von 200,00 Euro geschätzt. Geht es um ein ganzes Musikalbum ist der Schadenersatz in der Rasch Abmahnung deutlich höher.
Rechtsanwaltsgebühren
Vor allem bittet der Abmahner um den Ausgleich seiner Rechtsanwaltsgebühren. Unter Umständen belaufen sich die mit der Abmahnung geltend gemachten Gebühren allein auf 2.000 Euro.
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung – ✆ Rufen Sie an 030 / 95 99 82 220
Sind die Forderungen auf 100 bis 150 Euro begrenzt?
Sind die teuren Abmahngebühren gerechtfertigt?
Viele Fragen sich, ob nicht jedenfalls die Rechtsanwaltsgebühren von Rasch Rechtsanwälte nach einem Streitwert von 1.000 Euro gedeckelt berechnet werden, so dass sich eine Forderung von circa 100 bis 150 Euro ergibt (für die Gebühren des Abmahners).
Deckelung ist beim Filesharing unbillig
Eine solche Begrenzung der Kosten nach einem Gegenstandswert von 1.000 Euro gemäß § 97a Absatz 3 Satz 2 UrhG hält vor Gericht nicht stand. Das Gesetz sieht bereits eine Ausnahme vor, wonach der Gegenstandswert von 1.000 Euro nicht maßgeblich sein soll, wenn dieser Wert “nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist”.
Besonderes Gefährdungsptenzial
Diese Unbilligkeit ist anzunehmen, da es sich aufgrund des Uploads um einen schwerwiegenden Urheberrechtsverstoß handelt, bei dem ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Musikproduzenten an der Rechtsverfolgung besteht (siehe LG Stuttgart, Urt. v. 21.04.2015, 17 O 329/14). Bei der öffentlichen Zugänglichmachung im Rahmen einer anonymen Online-Tauschbörse existiert ein besonderes Gefährdungspotenzial. Immanent einer derartigen Verletzungshandlung ist eben nicht nur die öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG, sondern auch die unkontrollierbare, grenzüberschreitende Vervielfältigung der Musik durch den Upload, § 16 UrhG (vgl. hierzu AG München, Urt. v. 20.09.2013, 158 C 18032/13). Damit ist eine Deckelung nicht möglich. Abmahnungen bleiben weiterhin kostenintensiv.
Alte Rechtslage: keine Deckelung bei 100,00 Euro
Da regelmäßig mehrere hunderte Nutzer auf die zum Download bereitgestellten Dateien in der Tauschbörse zugreifen können, war bereits die Deckelung (100Euro) des § 97 a Abs. 2 UrhG (alte Fassung) in sog. Filesharing – Fällen nicht gegeben.
Die häufigsten Fragen zur Unterlassungserklärung
Muss ich eine Unterlassungserklärung überhaupt abgeben?
Nein – Nicht immer
Die Unterlassungserklärung schuldet nur der, der den illegalen Musikupload auch tatsächlich vorgenommen hat. Ob Sie also eine Unterlassungserklärung schulden, klären wir mit Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Situation am Telefon. Rufen Sie uns unter ✆ 030 95 99 82 220 an – auch an Wochenende. Ein Experte prüft Ihren Fall sofort!
Muster zur Unterlassungserklärung? Besser nicht
Ob Sie die geforderte Unterlassung erfüllen, hängt stark von den konkreten Formulierungen in der Unterlassungserklärung an. Muster sind nicht zu empfehlen, da diese immer allgemein gehalten sind und daher nicht hundertprozentig zu Ihrer Situation passen. Sie laufen also Gefahr, dass die Mustererklärung unzureichend ist und RASCH den Anspruch dann doch gerichtlich durchsetzt.
Gibt es ein Risiko für mich?
Lebenslanger Unterlassungsvertrag
Die Unterlassungserklärung führt zu einem Unterlassungsvertrag mit dem Rechteinhaber und ist immer mit einem Strafversprechen (Geldstrafe) ausgestattet – siehe § 97a UrhG. Verstoßen Sie gegen den Vertrag (erneuter illegaler Upload) haben Sie die vereinbarte Geldstrafe zu zahlen. Nicht selten betragen diese Strafen bis zu 5.000 € pro Verstoß. Somit besteht über einen langen Zeitraum die Gefahr, dass die Kostenfalle aus der Rasch-Abmahnung zuschnappt. Das finanzielle Risiko ist enorm.
Erklärung einfach abgeben?
Nein – Blinder Aktionismus ist fehl am Platz
Die Unterlassungserklärung ist lediglich im Haftungsfall abzugeben. Alles andere wäre höchst fahrlässig. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und wählen Sie bei einer Rasch-Abmahnung einen Anwalt, der gerade das Thema „Unterlassung“ kritisch prüft.
Modifizierte Unterlassungserklärung – Was ist das?
Es werden Änderungen vorgenommen
Die Formulierungen in einer Unterlassungserklärung sollten regelmäßig angepasst werden. Die vorformulierte Erklärung, die dem Abmahnschreiben bereits beigefügt ist, birgt – da machen wir uns nichts vor – oft große Nachteile für den Abgemahnten. Um das damit verbundene Risiko für den Betroffenen klein zu halten, handelt man eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung aus.
Die Daten auf dem PC sind gelöscht
Das reicht nicht
Durch das Löschen der Datei ist die abgemahnte Rechtsverletzung nicht aus der Welt geschafft. Im Haftungsfall ist der Abgemahnte zusätzlich dazu verpflichtet, die strafbewehrte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Damit versichert er, den verbotenen Datentausch zukünftig zu unterlassen.
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