Unterlassungsanspruch Rechteinhaber
Können Sie keine Nutzungserlaubnis für Bilder oder Karten nachweisen, ist das Wesentliche einer jeden Abmahnung von MBBS Rechtsanwälte die geforderte Unterlassungserklärung. Man möchte damit primär die unerlaubte Nutzung unterbinden. Daher wird von Ihnen verlangt, mit einer Unterlassungserklärung zu versprechen, solche Verstöße zukünftig zu unterlassen.
Lizenzgeld für den Urheber
Zudem verlangt man für den Auftraggeber ein Lizenzgeld als Schadenersatz. Für die unerlaubte Nutzung wird je nach Nutzungsdauer und Medium sowie Qualität des Materials ein Betrag von einigen hundert Euro bis hin zu 2.500 Euro verlangt.
Rechtsanwaltsgebühren für die MBBS Abmahnung
Vor allem bittet der Abmahner aus Hamburg um seine Rechtsanwaltsgebühren. Insgesamt wird Ihnen mit der MBBS Abmahnung ein hoher Forderungsbetrag von bis zu 3.000 Euro mitgeteilt. Dieser Betrag wird immer dann aufgerufen, wenn es sich bei dem geschützten Bildmaterial um ein Lichtbildwerk handelt. Für einfache Lichtbilder verlangt die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte geringere Beträge.
Auskunftsansprüche
Es ist immer zu empfehlen, die Auskunftsansprüche umfänglich und wahrheitsgemäß zu bedienen. Ansonsten ist auch dieser Anspruch gerichtlich einklagbar. Die oft geforderte Auskunft dient dazu, das Ausmaß der Nutzung zu erfahren. Da insbesondere die jeweilige Nutzungsdauer eines Fotos ein Faktor bei der Bemessung des Lizenzgeldes ist, trifft man diese Frage regelmäßig an.