Dieselskandal: Wichtige Urteile gegen die Daimler AG

In diesem Beitrag haben wir für Sie einige wichtige Dieselskandal-Urteile gegen die Daimler AG zusammengetragen:

Dieselskandal-Urteil Daimler OLG Naumburg, Oktober 2021

OLG Naumburg (Az.: 8 U 24/21, 15.10.2021): Das Gericht verurteilte Daimler zu Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 (Euro 5). So sprachen die Richter dem Kläger Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, der sogenannten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, zu. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das OLG Naumburg. Außerdem wurde eine Revision zum BGH nicht zugelassen.

OLG Frankfurt am Main, September 2021

OLG Frankfurt (Az. 3 U 36/21, 15.09.2021): Die Richter urteilten, dass die Daimler AG bei einem Mercedes-Dieselfahrzeug mit Software-Update die ursprüngliche Software offenlegen muss. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass das LG vorgelegte Beweise für eine Abgasmanipulation nicht beachtete und pauschal abwies.

Dieselskandal-Urteil Daimler LG Stuttgart, Juli 2021

LG Stuttgart (Az. 14 0 104/21, 16.07.2021): Der Besitzer eines Mercedes-Benz GLC 250 d 4MATIC hatte den Konzern auf Schadensersatz verklagt. Der Grund: unzulässige Abschalteinrichtungen im Motor des Fahrzeugs. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren entschieden die Stuttgarter Richter verbraucherfreundlich. 

Bundesgerichtshof (BGH), Juli 2021

Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 128/20, 13.07.2021): Die Karlsruher Richter sprachen eine deutliche Handlungsanweisung an das OLG Koblenz als Vorinstanz aus. In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency. Der Kläger behauptete, neben dem »Thermofenster« gäbe es weitere unzulässige Abschalteinrichtungen in seinem Fahrzeug. Während der Einsatz eines sogenannten »Thermofensters« laut BGH für sich genommen keinen Schadensersatzanspruch begründet, müssen die Gerichte jedoch dem Vortrag zu weiteren Abschalteinrichtungen nachgehen. Das OLG Koblenz hatte die Klage mit dem Urteil vom 06.01.2020 abgewiesen, da es bezüglich zusätzlicher Manipulationsmethoden an einem substantiierten, dem Beweis zugänglichen Sachvortrag fehle.

OLG Frankfurt am Main, Mai 2021

OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 7/20, 20.05.2021): In dem verfahren ging es um einen Mercedes-Benz E 350 Coupé mit OM-642-Motor. Die Richter urteilten, dass eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine sittenwidrige Schädigung darstellen kann. Daher muss das LG Frankfurt/Main ein Gutachten einholen.

Dieselskandal-Urteil Daimler OLG Köln, November 2020

OLG Köln (Az. 7 U 35/20, 05.11.2020): Wegen »hinreichend substantiiertem Vortrag des Klägers zu mehreren unzulässigen Abschaltmechanismen« trifft Daimler laut der Richter eine »sekundäre Darlegungslast«. Demnach reicht es nicht, unvollständige oder geschwärzte Rückrufbescheide vorzulegen (Mercedes-Benz 250 D Marco Polo, Motor OM 651, Euro 6).

OLG Naumburg, September 2020

OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20, 18.09.2020): Das OLG Naumburg verurteilte Daimler zu Schadenersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit OM-651-Motor. Die Richter stuften die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung ein.

Diese Liste wird ständig um weitere Dieselskandal-Urteile gegen Daimler erweitert.