Dieselskandal: Wichtige Urteile gegen BMW
In diesem Beitrag finden Sie wichtige Dieselskandal-Urteile gegen BMW:
LG Stuttgart (Az. 30 O 54/21, Versäumnisurteil vom 05.08.2021):
Die Stuttgarter Richter entschieden, dass die BMW AG bei einem 530d Schadensersatz leisten muss wegen des Einbaus mindestens einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das LG verurteilte BMW zu einer Zahlung an den Kläger in Höhe von 38.361,41 EUR. Das Fahrzeug muss der bayerische Autobauer zurücknehmen.
LG Augsburg (Az.: 031 O 2409/20, Dieselskandal-Urteil vom 03.08.2021):
Der Kläger bekommt Schadenersatz in Höhe von 20.827,27 Euro nebst Zinsen zugesprochen. BMW muss 74 Prozent der Kosten des Rechtsstreits übernehmen und den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.171,67 Euro freistellen. Der Kläger hatte vorgetragen, in seinem Fahrzeug seien mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die dazu dienten, den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand so zu optimieren, dass die Grenzwerte eingehalten würden. Auf der Straße würde der Pkw dann erheblich mehr schädliche Abgase ausstoßen.
OLG Köln (Az.19 U 134/20, Urteil vom 28. Mai 2021):
Die Kölner Richter urteilten, dass die Klägerseite eine Abgasmanipulation der BMW AG bezüglich des streitgegenständlichen Motors schlüssig dargelegt hat. In dem verfahren ging es um einen BMW M550d xDrive. Die Klägerseite hatte klare Indizien für eine illegale Abschalteinrichtung vorgelegt.
OLG Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 1 U 94/20, Urteil gegen BMW 09.04.2021):
Als erstes Oberlandesgericht (OLG) überhaupt hebt es ein Urteil zugunsten BMW auf und verweist das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Lübeck zurück. Nach Ansicht der Richter des Oberlandesgerichts sind die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch ohne Rückruf des KraftfahrtBundesamtes (KBA) so deutlich, dass ein Sachverständiger nun klären muss, wie es zu den erheblichen Abweichungen der Schadstoffwerte innerhalb und außerhalb des Prüfstandes kommt. Stellt der Sachverständige die Abschalteinrichtung fest, wird BMW haften müssen, so deutet es das Oberlandesgericht in dem Urteil an.
LG Duisburg (AZ: 1 O 334/19, Dieselskandal-Urteil gegen BMW 09.06.2020):
In diesem Verfahren ging es um einen gebrauchten BMW 116d. Die geschädigte Dieselfahrerin hatte das Fahrzeug 2016 als Gebrauchtwagen für ca. 16.500 Euro und mit einem Kilometerstand von etwa 45.500 Kilometern gekauft. Das Gericht bewertete das bei der Abgasreinigung eingesetzte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. BMW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
LG Düsseldorf (Az. 7 O 67/19, Dieselskandal-Urteil gegen BMW 31.03.2020):
Das Landgericht verurteilte BMW zur Rücknahme eines Diesel-Pkw wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Die Richter sahen durch den Einsatz eines sogenannten »Thermofensters« eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB des Kunden.
Weitere wichtige Dieselskandal-Urteile gegen BMW werden laufend hinzugefügt. Für Fragen zu den Urteilen oder zum BMW-Dieselskandal steht Ihnen unser Team gern zur Verfügung.