20. Januar 2021

Nach Zwangsvollstreckung: Kläger erhält im Dieselskandal 24.000 Euro Schadensersatz für VW Tiguan

Dieselskandal: Kläger erhält 24.000 Euro Schadensersatz für VW Tiguan nach Zwangsvollstreckung
Dieselskandal: Kläger erhält 24.000 Euro Schadensersatz für VW Tiguan nach Zwangsvollstreckung

Ein Diesel-Kläger erhält von Volkswagen knapp 24.000 Euro Schadensersatz für seinen VW Tiguan – nach Zwangsvollstreckung. Dass eine Anwaltskanzlei eine Pfändung bei einem global agierenden Konzern durchsetzt, mag für Verbraucher fast unglaublich klingen. Für Anwälte ist dieses juristische Mittel jedoch nicht unüblich. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die Hintergründe dieses etwas außergewöhnlich klingenden Falles.

Dieselskandal: Haben Verbraucher mächtigen Konzerne etwas entgegenzusetzen?

Wir als Verbraucherkanzlei stellen immer wieder fest, dass viele Geschädigte im Dieselskandal ihren Anspruch auf Schadensersatz nicht geltend machen wollen. Denn sie sind oftmals der Meinung, dass sie gegen die großen Konzerne mit deren mächtigen Rechtsabteilungen nichts tun können. Ein Beispiel dafür, dass diese Annahme falsch ist, ist dieser Fall: Das Landgericht Hamburg hatte einem Kläger in einem Verfahren gegen VW, das von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführt wurde, Schadensersatz in Höhe von 24.146,29 Euro zugesprochen (Az. 321 O 312/19). Das rechtskräftige Urteil war bereits im Juni 2020 gesprochen worden.

VW Tiguan: Kläger fordert Schadensersatz von VW

Der Kläger hatte seinen Tiguan im Jahr 2014 für rund 35.000 Euro gekauft und war vor Gericht gezogen, da er in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutete. Diese im Motor verbauten Einrichtungen werden dazu benutzt, Abgaswerte für Zulassungstests zu beschönigen. Betroffene Dieselfahrzeuge stoßen im normalen Straßenverkehr sehr viel mehr gesundheitsschädliche Abgase aus als im Prüfzustand des Fahrzeuges. Durch die Manipulation war es möglich, die gesetzlich festgelegte Abgasgrenzwerte zu umgehen.

Kläger erhält Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung

Nach dem Urteil kam es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung seitens VW. Die BRR-Anwälte hatten VW mehrmals zur Zahlung aufgefordert, allerdings ist das Unternehmen in diesem Fall seinen Pflichten aus unbekannten Gründen nicht nachgekommen. Erfolgt auch nach mehrmaligen Versuchen keine Zahlung, greifen wir zum Mittel der Zwangsvollstreckung. In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung der Gegenseite dann auch gleich ohne Weiteres, sodass die Zwangsvollstreckung letztendlich zurückgenommen wird. Im vorliegenden Verfahren war das nicht der Fall, daher wurde die Zwangsvollstreckung ausgeführt und das Geld durch den Gerichtsvollzieher von VW eingezogen.

Verbraucheranwalt: nicht unübliches juristisches Mittel

»Dies ist ein nicht unübliches juristisches Mittel«, erklärt BRR-Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff. »Wir haben von dem Gebrauch gemacht, was die Zivilprozessordnung ermöglicht in den Fällen, wenn der Gegner nicht zahlt. Für uns war dies im Dieselskandal jedoch einer der seltenen Fälle. Wichtig für die Mandanten zu wissen ist, dass wir sie in einem solchen Fall nicht im Regen stehen lassen. Wir helfen ihnen auch nach einer erfolgreichen Klage, dass sie ohne Probleme an ihr Geld kommen. Wir schrecken nicht vor dem Mittel der Zwangsvollstreckung zurück, auch wenn auf der anderen Seite ein Weltkonzern wie VW steht. Diese Möglichkeit, das Geld vom Konto der Beklagten einzuziehen, steht unseren Mandanten zu.«

Angelegenheit lieber schnell und unkompliziert regeln

Durch die Verzögerung der Auszahlung werden Verzugszinsen fällig. Je länger die Mandanten auf ihr Geld warten, umso mehr Zinsen kommen zusammen. »Das ist sicherlich ein kleiner Trost für die Geschädigten«, sagt Dreschhoff, »aber wir wissen, dass die Mandanten diese Angelegenheit lieber so schnell wie möglich vom Tisch haben wollen. Denn diese haben sich vielleicht schon ein neues Auto zugelegt, obwohl das alte aus dem Verfahren noch zu Hause herumsteht. Oder sie wollen ein neues kaufen und brauchen dafür das Geld. Deshalb regeln wir als Verbraucherkanzlei alles für die Mandanten, damit der Fall so schnell wie möglich abgeschlossen wird.«

Nicht nur Zwangsvollstreckung: Kläger erhalten erfahrungsgemäß problemlos ihren Schadensersatz

Die Lage im Diesel-Abgasskandal ist für Verbraucher also alles andere als aussichtslos. Wir raten nach wie vor allen Dieselfahrern zur Prüfung, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Nach dem jüngsten EuGH-Urteil, dass Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests illegal sind, stehen die Chancen auf Schadensersatz sehr gut. Dies betrifft nicht nur Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche, Skoda oder Seat, sondern auch von Mercedes-Benz, BMW sowie von fast allen anderen Herstellern.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern – handeln Sie jetzt!

Fahren Sie einen Diesel und sind sich unsicher, ob Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind? Unter diesem Link können Sie bequem von zu Hause aus und völlig unverbindlich prüfen, ob Sie zu den geschädigten Dieselkunden gehören. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten. Gern sind wir auch telefonisch für Sie da unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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