AUTOKREDIT & DARLEHENSVERTRAG
Fehlerhafte Verträge widerrufen & Zinsen sparen
- Dank EuGH-Urteil fehlerhafte Verträge widerrufen
- Online-Kanzlei: Setzen Sie Ihr Recht von zu Hause aus durch
- Kostenlose Erstberatung
BESSER ALS KÜNDIGUNG
Viele Menschen würden sich angesichts des aktuellen Zinstiefs gerne von alten Verträgen trennen um Geld zu sparen.
Die guten Nachrichten: Oft ist es möglich, Darlehen oder Auto-Finanzierungen aufgrund fehlerhafter Verträge einfach zu widerrufen. Die Fehler der Banken und Sparkassen häufen sich, in vielen Verträgen wurden Informations- und Belehrungspflichten missachtet.
Dank verschiedener Urteile des BGH und EuGH haben Sie gute Chancen, einen solchen fehlerhaften Vertrag einfach zu widerrufen und dadurch Kosten zu sparen. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos & unverbindlich von uns prüfen – wir machen uns für Ihre Rechte stark!
SO EINFACH GEHT’S
Geben Sie Ihr Anliegen einfach online oder telefonisch in Auftrag: Wir setzen Ihr Recht für Sie durch – Sie müssen noch nicht einmal das Haus verlassen.
WIDERRUF AUTOKREDIT
Der sogenannte Widerrufsjoker kann inzwischen auch bei Autokrediten genutzt werden. Kreditverträge, die nach dem 02.11.2002 mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen geschlossen wurden, können aufgelöst werden. Betroffen sind fast alle Banken, die Auto-Finanzierungen anbieten.
Die Folge des Widerrufs ist die Rückzahlung der Anzahlung, sowie der bisher gezahlten Raten gegen eine Rückgabe des Fahrzeuges. Im besten Fall haben Sie somit Ihr Fahrzeug in den letzten Jahren nahezu kostenlos gefahren. Entscheidend dafür ist vor allem das Abschlussdatum Ihres Vertrages.
Profitabelster Zeitraum für Sie: Verträge ab dem 13.06.2014
Bei Verträgen ab dem 13.06.2014 greifen neue verbraucherfreundliche Regelungen, die den Widerruf noch profitabler machen. Danach findet eine vollständige Rückabwicklung, mit Rückgabe des Fahrzeuges und Rückzahlung der Anzahlung und Raten, statt. Allerdings mit der Besonderheit, dass Sie als Verbraucher keinen Nutzungsersatz zahlen müssen. Sie müssen lediglich die niedrigen Kreditzinsen zurückzahlen.
Sie haben Ihren Vertrag zwischen dem 02.11.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen? Lassen Sie Ihren Anspruch dennoch prüfen – es kann sich auch für Sie lohnen!
WIDERRUF DARLEHENSVERTRAG
Bei der momentanen Niedrigzinsphase wünscht sich wohl der ein oder andere Darlehensnehmer die Zeit zurückzudrehen, um den Darlehensvertrag heute neu abzuschließen. Immerhin ist der Effektivzins für ein Hypothekendarlehen im Durchschnitt von 2010 bis 2017 um 2,6 % gesunken. Der sogenannte Widerrufsjoker macht diese lukrative Umschichtung nun möglich: Sie können Ihren alten Vertrag widerrufen und dann zu aktuellen Zinsen ein neues Darlehen aufnehmen. Der Widerruf ist sogar auch nach Jahren noch möglich, da viele Banken eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet haben. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich jedoch nur für Verträge ab dem 11.06.2010, da der Gesetzgeber im Jahr 2016 den Widerruf für ältere Verträge ausgeschlossen hat.
Infolge des Widerrufes wandelt sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis, mit der Folge, dass Sie
ACHTUNG! Sie dürfen jetzt nicht überstürzt den Widerruf erklären. Zuerst müssen Sie sich Gedanken über eine Anschlussfinanzierung machen, da Sie das erhaltene Darlehen innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzahlen müssen. Daher sollten Sie zunächst mit einem anderen Kreditinstitut in Kontakt treten, um diese Finanzierung zu klären.
Alternativ lassen sich verschiedene Banken im Rahmen einer außergerichtlichen Verhandlung auf einen niedrigeren Zinssatz für Ihr laufendes Darlehen ein. Wir helfen Ihnen dabei.
IHRE VORTEILE
Vertretung durch Online-Kanzlei
Rechtsberatung ohne das Haus zu verlassen.
Unverbindliche Prüfung Ihres Anspruchs
Wir prüfen Ihre Rechte kostenlos.
Kostenlose Erstberatung
Nach dem Online Check beraten unsere Experten Sie und prüfen unverbindlich Ihre Vertragslage.
Minimales Risiko auch ohne Rechtsschutzversicherung
Kein Rechtsschutz? Wir bieten Alternativen.
WIR WERDEN EMPFOHLEN
BEISPIELHAFT
„Vom ersten Schritt bis zum erfolgreichen Ende wurde ich hier ausführlich beraten, sowie kompetent und vor allem erkenntnisreich durch den Prozess hindurchgeführt. (…) Ich bin restlos zufrieden. Danke vielmals“
Von Yaschar S, 04.11.2018
100 % EINSATZ
„Die Mitarbeiter bei Baumeister und Rosing sind sehr freundlich und kompetent, ich hatte den Eindruck, dass sie sich zu 100 % auf meinen Fall konzentriert haben. (…) Jederzeit gerne wieder mit Ihnen!
Von Kathrin, 19.02.2018
GUTE ERFAHRUNG
„Der Service von BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte war einfach einwandfrei. Top-Service, Top-Qualität, sehr hilfreich und freundlich. Ich empfehle es mit vollem Herzen.“
Von Danny, 30.05.2018
* Bewertungen der Baumeister Rosing
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Quelle: ausgezeichnet.org
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Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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