12. November 2019

Verbraucher im Dieselskandal

Pressemitteilung vom 27.09.2019


 

VW-Dieselskandal: Das müssen Verbraucher wissen und tun

Berlin, 27.09.2019. Der Dieselskandal geht mit der ersten mündlichen Verhandlung der Musterfeststellungsklage am Montag, 30. September um 10 Uhr am Oberlandesgericht Braunschweig in eine neue Phase. Doch was müssen Betroffene jetzt wissen, um zu handeln?
Die BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei vertritt im VW-Dieselskandal über 1.000 Mandanten in Deutschland – sowohl Teilnehmer bei der historisch wichtigen Musterfeststellungsklage als auch in Einzelklagen. Rechtsanwalt Florian Rosing, Geschäftsführer und Partner bei BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte, gibt Tipps für Betroffene.

Interview zum VW – Dieselskandal mit geschädigtem Verbraucher
1. Wer gehört generell zu den Betroffenen im VW-Dieselskandal?
Betroffen sind Personen, die ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW-EA 189 haben bzw. hatten und für die ein verpflichtender Rückruf zum Softwareupdate angeordnet wurde.
2. Mögliches Austreten aus Musterfeststellungsklage
Mehr als 430.000 Betroffene haben sich für die Musterfeststellungsklage registriert. Aber nicht für alle ist es das passende juristische Verfahren. Für diejenigen, die von dem VW-Dieselskandal betroffen sind und keine Rechtschutzversicherung haben, ist diese Form der Anspruchssicherung eine gute Wahl. Das Verfahren kann jedoch sehr zeitintensiv sein. Die Verfahrensdauer ist ungewiss, da nicht nur das Oberlandesgericht Braunschweig, sondern im Anschluss auch der Bundesgerichtshof hierzu verhandeln werden. Die betroffenen Fahrzeuge werden bis dahin aufgrund der Weiternutzung zusätzlich an Wert verlieren. Für Betroffene, die eine schnellere Entscheidung anvisieren und eine Rechtsschutzversicherung haben, eignet sich unter Umständen besser eine Einzelklage. Die Musterfeststellungsklage eignet sich daher vor allem für Betroffene, die aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung kein finanzielles Risiko eingehen wollen. Eine Alternative zur Rechtsschutzversicherung ist die Prozessfinanzierung über einen gewerblichen Finanzierer.
Wer in der Musterfeststellungsklage registriert ist und in eine Einzelklage wechseln möchte, muss bis zum 30. September 2019, 23.59 Uhr seine Anmeldung zurückgenommen haben. Das geschieht über ein Formular auf der Webseite des Bundesjustizamt (www.bundesjustizamt.de). Dabei müssen Verbraucher aber dringend beachten, dass eine erneute Anmeldung zur Musterfeststellungsklage danach nicht mehr möglich sein wird.
3. Gültige Rechtsschutzversicherung und Einzelklage
Wer eine gültige Rechtsschutzversicherung hat und relativ schnell ein Urteil bezüglich eines Schadensersatzes möchte, für den eignet sich möglicherweise eine Einzelklage besser. Wichtig ist, dass es zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses einen bestehenden Rechtsschutz für das betroffene Fahrzeug gab. Die Rechtsschutzversicherung darf nicht länger als drei Jahre zuvor gekündigt worden sein. Idealerweise erfolgte der Kauf des Autos vor dem 18. September 2015, da der Betrug zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal medial bekannt wurde. Wichtig ist zudem, dass die Laufleistung des Fahrzeugs noch nicht so hoch ist. Denn vom Schadensersatzanspruch ist eine Nutzungsentschädigung abzuziehen: Je mehr gefahrene Kilometer, desto weniger Entschädigung gibt es.
4. Wie hoch ist die mögliche finanzielle Entschädigung?
Betroffene können den zu erwartenden Anspruch bei einer Rückabwicklung ihres Kaufvertrags wie folgt ermitteln: Kaufpreis multipliziert mit den seit dem Kauf gefahrenen Kilometern geteilt durch die erwartbare Restlaufleistung. Die Rechtssprechung geht bei den meisten Fahrzeugen von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern aus. Achtung: Bei einem Gebrauchtkauf ist die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhandene Laufleistung hiervon abzuziehen.
Über Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Baumeister Rosing Rechtsanwälte ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit 22 Berufsträgern an zwei Standorten in Berlin und in Esslingen, Baden-Württemberg. Seit mehr als 20 Jahren beraten wir Verbraucher in ausgewählten zivilrechtlichen Themengebieten.
Wir beraten über 10.000 Mandanten gegenüber der Volkswagen AG und anderen Herstellern und zählen dementsprechend zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Durch die enge Verzahnung anwaltlicher Expertise, den Einsatz modernster IT-Infrastruktur und einem eingespielten Team von über 100 Mitarbeitern sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten auf Augenhöhe mit den großen Konzernen ihre Rechte durchsetzen können.
www.baumeister-rosing.de
Weitere Informationen zum VW Diesel Abgasskandal unter: www.diesel-gate.com
Pressekontakt
BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Patricia Gerschler
Tel. +49 157 830 25 618
Mail: gerschler@baumeister-rosing.de

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