Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. März 2020 (Aktenzeichen C-66/19) ein Urteil zum Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen gefällt. Jeder Verbraucher hat beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das betrifft auch die Sixt-Leasing-Verträge.
Damit diese 14-Tage-Frist beginnt, muss die Leasing-Gesellschaft dem Kunden eine rechtlich einwandfreie und verständliche Widerrufsinformationen (früher: Widerrufsbelehrung) geben. Das ist jedoch bei vielen Sixt-Leasing-Verträgen nicht der Fall.
Das bedeutet, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Verbraucher können den Vertrag also noch Jahre nach Abschluss widerrufen, selbst wenn er schon ausgelaufen ist. Das Unternehmen muss das Fahrzeug zurücknehmen, der Kunde bekommt alle Leasing-Gebühren und Kosten, auch für Wertverlust bei Rückgabe, erstattet. Wir prüfen gern für Sie, ob Ihr Vertrag betroffen ist.