13. April 2021

Private Krankenversicherung: Wieder verbraucherfreundliches Urteil zu unwirksamen Beitragserhöhungen

Private Krankenversicherung: Wieder verbraucherfreundliches Urteil zu unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen

Private Krankenversicherung: Zum Thema unwirksame PKV-Beitragserhöhungen hat es ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gegeben. Im Februar 2021 verurteilte das LG Köln die AXA Versicherung zur Rückzahlung von etwa 8.000 Euro an einen PKV-Kunden (Az.: 23 O 113/20). Dies zeigt, dass es sich für privat Krankenversicherte durchaus lohnen kann, ihre Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre überprüfen zu lassen.

Beitragserhöhungen private Krankenversicherung: BGH-Urteil vom Dezember 2020

Im Dezember 2020 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren zu unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Demnach sind PKV-Beitragserhöhungen unwirksam, wenn sie nicht ausreichend begründet wurden. Dies ist in § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Es steht fest, dass fast alle privaten Krankenversicherer es in der Vergangenheit nicht so genau mit ihren Formulierungen in den Erhöhungsschreiben genommen haben.

Private Krankenversicherungen: Kalte Füße wegen Urteil?

Deshalb dürfte das Urteil des LG Köln einigen Versicherungsunternehmen kalte Füße bereiten. Denn es zeigt, dass Klagen gegen unwirksame Beitragserhöhungen weiter erfolgreich sein können. Die AXA Versicherung, die auch in den BGH-Verfahren vom Dezember 2020 die Beklagte war, hatte sich nach der Entscheidung der Karlsruher Richter noch entspannt gezeigt. So hatte das Unternehmen öffentlich geäußert, dass sich aus dem BGH-Urteil für andere Versicherungsnehmer keine Ansprüche ergäben. Das Urteil des LG Köln zeigt jedoch, dass PKV-Kunden durchaus gute Chancen haben, sich Geld von ihrer Versicherung zurückzuholen.

Schadensbegrenzung: Versicherungen schieben schwarzen Peter von sich

Versicherer und Makler versuchen indes, PKV-Kunden vom Vorgehen gegen ihre Versicherung abzuhalten, offenbar um den selbst verursachten Schaden zu begrenzen. Man versucht die Kunden zu überzeugen, dass es sich seitens der privaten Krankenversicherung bloß um einen Formfehler handele, und diesen wollten geschäftstüchtige Anwälte nun angeblich ausnutzen. Dabei wird gern zum Begriff ›Klageindustrie‹ gegriffen, der aber gänzlich am Thema vorbeigeht. Denn schließlich ist es für potenzielle Mandanten heutzutage wesentlich einfacher, sich im Internet über Rechtsthemen zu informieren und Ansprüche geltend zu machen. Denn auch Kanzleien nutzen mittlerweile moderne Kommunikationswege, um die PKV-Kunden über dieses Thema aufzuklären. Offenbar sehen die Unternehmen und Makler dies als Bedrohung an, dass Menschen schneller über Rechtsthemen aufgeklärt werden und ihre Verbraucherrechte durchsetzen können.

Private Krankenversicherung: Festgelegte Vorschriften

Ein weiteres gern genutztes Argument der Versicherer und Makler ist, dass sich die Versicherung das Geld einer Rückforderung mit den nächsten Beitragserhöhungen zurückholen wird. Aber wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing können hier beruhigen. Was die Kalkulation und Erhöhung der PKV-Beiträge betrifft, gibt es festgelegte Vorschriften. Demnach dürfen Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, nicht in die Beitragskalkulation einfließen. Das bedeutet also, dass eine Beitragserhöhung nicht aufgrund der Rückforderungen erfolgen kann und darf. Auch die Ängste, nach der Rückforderung von der privaten Krankenversicherung herausgeworfen zu werden, sind unbegründet – dies ist nicht zulässig.

Private Krankenversicherung: Gute Chancen für PKV-Kunden nach Urteil

Für PKV-Versicherte bestehen also gute Chancen, sich Geld aus Beitragserhöhungen zurückzuholen, und zwar aus den vergangenen zehn Jahren. Wir empfehlen allen PKV-Versicherten, sich zu diesem Thema anwaltlich beraten zu lassen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten immer eine kostenfreie Einschätzung, bevor es überhaupt zu einem Mandat kommt. Die Versicherten können im Voraus abklären, wie ihre Chancen aussehen und ob ein Risiko für sie besteht. So können Unklarheiten beseitigt und Zweifel bestenfalls ausgeräumt werden.

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