Urheberrecht
Abmahnung Film, TV – Serien o. Musik
Sobald jemand über eine Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschützte Dateien mit Filmen, Musik oder Computerspielen auf seinen PC herunterlädt, setzt er den Inhaber des Internetanschlusses der Gefahr aus, dass dieser eine kostspielige Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält.
Solche Abmahnschreiben fordern immer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie hohe Geldzahlungen. Denn nach dem Download der angeklickten Datei wird diese von dem eigenen PC aus auch anderen Nutzer in der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten und damit Dritten zur Verfügung gestellt (sog. FILE-SHARING). Die geschützten Werke werden damit kostenlos im Internet angeboten, § 19a UrhG. In der Regel fehlt hierfür die Erlaubnis.
Problem ohne Verteidigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internet-Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen (Filesharing) persönlich verantwortlich ist. Es ist ja insbesondere der Inhaber des Anschlusses selbst, der sein Internet tagtäglich selbst nutzt (Urteil Bundesgerichtshof 12.05.2010, I ZR 121/08; 15.11.2012, I ZR 74/12). Das ist der Grund, warum sich der betroffene Anschlussinhaber mit der Abmahnung auseinandersetzen sollte.
Bekannte Abmahner in Deutschland:
Bildnutzung ohne Lizenz
Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung von Bildern verursachen regelmäßig hohe Abmahnkosten. Oft hat der abgemahnte Nutzer diverse Bilder im Internet gefunden und damit seine eigenen Medien bestückt. Dabei wird oft vergessen, sich um die Erlaubnis zur Nutzung zu kümmern (Lizenz). Wird ein Bild ohne entsprechende Lizenz genutzt, ist ja nach den Umständen im Einzelfall (z.B. Nutzungsdauer, Art der Nutzung, Format) ein angemessenen Lizenzgeld als Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.
Dazu bestimmt der Fotograf allein wie seine Bilder genutzt werden dürfen. So kann er gemäß § 13 UrhG sein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk anhand von einer Namensnennung verlangen. Es ist daher stets darauf zu achten, unter welchen Bedingungen Fotoaufnahmen Dritter genutzt werden dürfen. Werden diese Nutzungsbedingungen nicht eingehalten, wird der Schadenersatz wegen unterlassener Quellenangabe gerne um 100 % erhöht.
Finanzielles Risiko strafbewehrte Unterlassungserklärung
Oft sind Abmahnungen im Urheberrecht angreifbar. Jedenfalls kann der Schaden in vielen Fällen minimiert werden. Allerdings ist bei der Unterlassungserklärung höchste Vorsicht geboten. Diese führt zu einem lebenslangen Unterlassungsvertrag mit dem Rechteinhaber. Dabei steht die Unterlassungserklärung immer unter der Bedingung einer Geldstrafe, sollte es in der Zukunft zu einem Folgeverstoß kommen (= strafbewehrte Unterlassungserklärung). Es ist daher stets zu prüfen, ob der Abgemahnte überhaupt eine solch riskante Erklärung schuldet. Wenn ja, ist die Unterlassungserklärung bei einzelnen Formulierungen abzuändern (= modifizierte Unterlassungserklärung). Dadurch werden nachteilige Klauseln zu Gunsten des Abgemahnten neugefasst, um den Schaden nicht zu vertiefen.
Dafür benötigen Sie qualifizierte anwaltliche Beratung. Die Rechtsanwälte von Baumeister Rosing sind bundesweit tätig. Warten Sie daher nicht und kontaktieren Sie einen unserer Anwälte. Wir helfen zu fairen Pauschalpreisen.
Abmahnung Wettbewerbsrecht
Die Konkurrenz hält Sie auf Distanz
Jeder, der eine Internetseite betreibt oder auf Verkaufsplattformen seine Waren oder Dienste anbietet, kann leicht Adressat einer Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes werden. In der Regel erfolgen Abmahnungen im Wettbewerb mit dem Ziel, die eigene Konkurrenz auf Distanz zu halten. Dabei ist die Abmahnung eine außergerichtliche Methode zur Ahndung von unlauteren Verhaltensweisen. Sie ermöglicht die gegenseitige Überwachung von Verstößen durch die Wettbewerber und ist daher zu einem sehr beliebten Instrument geworden.
Wettbewerbsverstöße
Täglich wird zwischen Mitbewerbern oder sogar von Verbänden abgemahnt. Sei es das Fehlen von zwingenden Informationen im Impressum oder fehlende Angaben zum Widerrufsrecht für den Verbraucher. Gerne wird auch das fehlende Muster – Widerrufsformular moniert. Selbst Verstöße gegen den Datenschutz (hier: Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) werden abgemahnt und dann vor allem vor dem Landgericht Hamburg streitig ausgetragen. Niemand ist sicher; Verstöße werden in allen Bereichen geahndet. Die Liste ist fast endlos:
- Impressum
- Link zur Streitbeilegung
- Veraltetes Widerrufsrecht
- Irreführende Werbung
- Kreditgefährdung
- Elektrogesetz
- Verpackungsgesetz
- Preisangaben
- Energieeffizienzklassen, etc..
Vertragsstrafen
Nicht selten tappen Unternehmer anschließend in die teure Falle und verwirken eine Vertragsstrafe aus der zuvor erklärten Unterlassung. Daher sollten Sie anwaltlich betreut werden. Vor allem müssen die Verstöße abgestellt werden. Wir beraten Sie gerne im Wettbewerbsrecht und stehe Ihnen bei Wettbewerbsverstößen fachkundig zur Seite.
Bekannte Abmahnkanzleien in Deutschland:
- FAREDS
- Sandhage
- Rechtsanwalt Pollack
- JUSLEGAL
- Daniel Sebastian
- Hild & Kollegen
- ITB (Leipzig)
- ITMR
- Näbig
Baumeister Rosing Rechtsanwälte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Geschäft im Rechtsverkehr
Im Onlinehandel stellen die AGB die Grundlage zum Abschluss von Verträgen dar. Es ist daher besonders wichtig diese rechtssicher und individuell auf das Geschäftsmodell zu gestalten. Schon eine winzige Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben oder veraltete Geschäftsbedingungen können Abmahnungen von Mitbewerben oder die Unwirksamkeit der geschlossenen Verträge zur Folge haben.
Aufgrund der Komplexität des Rechtsgebiets ist es ratsam professionelle Beratung zur Hilfe zu ziehen. Wir bieten Ihnen daher ein umfangreiches Service mit individuellen Lösungsmodellen an.
Dies umfasst:
- Beratung bei Abmahnungen
- Erstellung von Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
- Implementierung der AGB in die Verträge
- Klärung der Anforderungen mit dem Mandanten