12. November 2024

Datenskandal Facebook: BGH deutet Entscheidung pro Verbraucher an

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BGH deutet Entscheidung pro Verbraucher an: Zum Thema Meta-Facebook-Datenleck hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste positive Richtung für Verbraucher bekanntgegeben. Demnach können viele Betroffene des Facebook-Datenlecks auf Schadenersatz hoffen. In einer vorläufigen Einschätzung des BGH heißt es, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten für Schadenersatz ausreichen könnte. Der Kontrollverlust müsse nachgewiesen werden, jedoch nicht etwaige immaterielle Schäden wie besondere Befürchtungen oder Ängste, so die Karlsruher Richter (Az. VI ZR 10/24). 

Datenleck bei Facebook: BGH-Entscheidung pro Verbraucher

Ein Urteil will der BGH erst am 18. November 2024 sprechen. Dies ist entscheidend für zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten. Denn zum ersten Mal hatte der BGH Gebrauch von einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren gemacht. Dabei handelt es sich um eine neue Verfahrensform, die im Oktober 2024 per Gesetz festgelegt wurde. Sie gilt als Entlastung für die Gerichte bei Massenverfahren. Dies ist hilfreich, wenn an Gerichten viele ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, wie etwa beim Dieselskandal oder mutmaßlich unzulässigen Vertragsklauseln bei etwa Online-Coaching-Kursen, Banken oder Fitnessstudios (wir berichteten). 

Im April 2021 hatten Hacker die Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. Durch die Suchbarkeits-Einstellungen des jeweiligen Nutzers war es für Fremde möglich, das Facebook-Profil mithilfe der Telefonnummer zu finden. Durch automatisierte Tools hatten die Hacker die Telefonnummern über die Kontakt-Import-Funktion von Facebook in großem Stil im Internet hochgeladen. Sie führten die Nummern, wenn diese mit einem Nutzerkonto verknüpft waren, mit den dort öffentlich zugänglichen Daten zusammen. Dann griffen sie die persönlichen Daten des betroffenen Facebook-Nutzers ab.  

Verbraucher profitieren von BGH-Einschätzung

In der vorläufigen Einschätzung des BGH zum Thema Facebook-Datenleck heißt es, dass der Kläger im konkreten Fall angegeben habe, seine Telefonnummer nur gezielt weiterzugeben. Nach dem Diebstahl habe der Mann nach eigenen Angaben unter anderem großes Unwohlsein empfunden und ein manifestiertes Misstrauen gegenüber E-Mails und SMS gehabt. Weiter heißt es, dass die Karlsruher Richter mit Blick auf mögliche künftige Schäden eine nutzerfreundliche Auslegung erwägt. Immerhin seien die Rechte der informellen Selbstbestimmung und des Schutzes personenbezogener Daten verletzt. 

Das Landgericht Bonn hatte dem Kläger zunächst teilweise recht gegeben. Jedoch wies das Oberlandesgericht Köln die Klage in zweiter Instanz ab. Gegen diese Entscheidung ist der Kläger am BGH in Revision gegangen. Meta indes wies die Vorwürfe ab und bezeichnete die Klagen als haltlos und unbegründet. 

»Wir begrüßen die vorläufige Einschätzung des BGH«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Damit würde eine wichtige Grundlage für alle Betroffenen von Datenlecks oder anderweitiger Datenschutzverletzungen geschaffen werden. Somit wird der Druck auf Unternehmen wie Meta sehr stark erhöht, um zukünftig sorgfältiger mit den Daten von Verbrauchern umzugehen.« 

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Meta-Datenskandal spezialisiert. Wenn Sie sich gegen den Kontrollverlust über Ihre Daten wehren möchten, beraten wir Sie gern. Dazu brauchen Sie sich nur über diesen Link kostenfrei bei uns anzumelden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach unserer kostenlosen Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

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