12. Dezember 2024
Datenleck bei Facebook: Musterfeststellungsklage gegen Meta
Beim Thema Datenleck bei Facebook hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen den Mutterkonzern Meta eingereicht. Hacker hatten bei einem Datenleck massenhaft User-Daten von Facebook abgegriffen und sie im April 2021 im Internet veröffentlicht. Allein in Deutschland gab es etwa sechs Millionen Betroffene.
Aufgrund schlampiger Datenschutzmaßnahmen seitens des Meta-Konzerns waren die Hacker an die Daten gelangt. Durch die Suchbarkeits-Einstellungen des jeweiligen Nutzers konnte dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden. Mithilfe automatisierter Tools waren die Telefonnummern über die Kontakt-Import-Funktion von Facebook in großem Stil im Internet hochgeladen worden. Hacker führten die Nummern, sofern sie mit einem Nutzerkonto verknüpft waren, mit den dort verbundenen öffentlich zugänglichen Daten zusammen. Dann griffen sie diese persönlichen Daten ab. Dies nennt man Scraping.
Datenleck bei Facebook: Musterfeststellungsklage
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun eine Sammelklage, die sogenannte Musterfeststellungsklage, beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Mit dieser Klage will die Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatz besteht und in welcher Höhe. Wenn in dem Musterverfahren rechtskräftig festgestellt wird, dass Betroffene den Anspruch grundsätzlich haben, können anschließend alle eingetragenen Verbraucher die konkreten Summen einklagen. Die Anmeldung und Teilnahme an der Musterfeststellungsklage zum Thema „Datenleck bei Facebook“ sind kostenlos.
Der BGH hatte bereits am 18. November 2024 in einem Urteil festgelegt, dass schon der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten ausreichen kann, um einen Schadensersatz zu erhalten (wir berichteten). Allerdings legten die Karlsruher Richter diesen in einer relativ geringen Höhe von 100 Euro fest. Mit der Musterfeststellungsklage soll nun festgestellt werden, ob sogar höhere Beträge zu zahlen sind, wenn etwa besonders sensible Daten gestohlen und veröffentlicht wurden.
Dies bedeutet, dass Betroffene ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen Facebook weiterhin geltend machen können. Denn zum Jahresende 2024 drohte die Verjährung in den Facebook-Datenleck-Fällen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet. Dies wird im Januar 2025 erwartet.
Warum aber sollten Verbraucher sich der Musterfestellungsklage zum Thema Facebook-Datenleck anschließen? Bei der Verbraucherzentrale heißt es: „Die Musterfeststellungsklage entlastet die Kläger von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Klage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.“ Mehr Informationen zur Sammelklage gegen Facebook finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Meta-Datenskandal spezialisiert. Wenn Sie gegen Datenschutzverstöße des Meta-Konzerns vorgehen wollen, bieten wir Ihnen zu diesem Thema umfangreiche Hilfe an. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich über diesen Link bei uns anzumelden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach unserer Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!