18. Oktober 2024
Facebook Datenleck: BGH nimmt zwei Verfahren zurück und gibt neuen Termin bekannt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Thema Facebook-Datenleck einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung von zwei Verfahren angesetzt. Am 11. November 2024 sollen zwei Fälle (VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24), bei denen es um Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook geht, verhandelt werden.
Zuvor hatten die Karlsruher Richter einen Termin für zwei andere Facebook-Datenleck-Verfahren (VI ZR 22/24 und VI ZR 7/24), der am 8. Oktober 2024 geplant war (wir berichteten), kurzfristig abgesagt. In diesen Verfahren sind die Revisionen von den Klägern kurzfristig vor dem Termin zurückgenommen worden.
BGH Termin zum Facebook Datenskadal: Ähnlich gelagerte Fälle
In den für den 11. November 2024 angesetzten Fällen VI ZR 10/24 und VI ZR 186/24 stellen sich in rechtlicher Hinsicht vergleichbare Fragen wie in den beiden ursprünglich zur Verhandlung am 8. Oktober 2024 vorgesehenen Verfahren. Im April 2021 hatten Hacker Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. Durch die Suchbarkeits-Einstellungen des jeweiligen Nutzers konnte dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden.
Mithilfe automatisierter Tools waren die Telefonnummern über die Kontakt-Import-Funktion von Facebook in großem Stil im Internet hochgeladen worden. Hacker führten die Nummern, sofern sie mit einem Nutzerkonto verknüpft waren, mit den dort verbundenen öffentlich zugänglichen Daten zusammen. Dann griffen sie diese persönlichen Daten ab.
Wegen des erlittenen Ärgers und des Kontrollverlusts über ihre Daten forderten die Kläger Schadenersatz für immaterielle Schäden. Denn der Meta-Konzern habe mehrfacher gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und die Daten des Nutzers nicht ausreichend geschützt. Außerdem forderten sie, dass Facebook ihm auch alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden ersetzen muss.
»Nach wie vor bleibt es spannend zu sehen, wie der BGH zum Thema Facebook-Datenleck entscheiden wird“, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen wie in diesem Fall Facebook für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten ihrer Kunden sorgen. Andernfalls haben betroffene Kunden nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadenersatz.«
EuGH hatte bereits zweimal geurteilt
In einem Urteil vom Mai 2023 hatte sich der EuGH recht deutlich positioniert. Grundsätzlich kann auch ein immaterieller Schaden zu einem Anspruch auf Schadenersatz führen. Im Dezember 2003 wurde der EuGH dann noch deutlicher. Schon der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen ‚immateriellen Schaden‘ darstellen. Demnach müssen in Verfahren die Unternehmen oder auch Behörden nachweisen, dass sie ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen haben.
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Meta-Datenskandal spezialisiert und bietet Ihnen umfangreiche Hilfe an. Wenn Sie sich gegen den Kontrollverlust über Ihre Daten wehren wollen, beraten wir Sie gern. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich über diesen Link bei uns anzumelden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach unserer Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!