18. Juni 2018
Einführung Musterfeststellungsklage: „Mogel-Klage“?
Die Einführung der Musterfeststellungsklage wurde vom Bundestag am 14. Juni 2018 beschlossen.
Verbraucherverbände und andere Verbraucherschutzinstitutionen hoffen darauf, dass Rechte von Verbrauchern leichter und besser durchgesetzt werden können. Vor allem Geschädigten im Dieselskandal soll geholfen werden. Ob sich die hohen Erwartungen an dieses junge Gesetz auch in Sachen Dieselskandal erfüllen lassen, ist allerdings mehr als unklar.
Durch das Gesetz soll nach Ansicht des Bundesjustizministeriums (BMJV) die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert werden, die mit Unternehmen im Massengeschäft und damit in standardisierten Verfahren Verträge abschließen. Unrechtmäßige Verhaltensweisen führen bei diesen standardisierten Verfahren zu einer Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese verfolgen ihre Ansprüche in der Regel nicht individuell, wenn der Schaden zu gering ist. Der Aufwand und das Kostenrisiko sind unverhältnismäßig im Vergleich zum Schaden. Die Musterfeststellungsklage soll ihnen nun ein neues kostengünstiges Instrument an die Hand geben.
Zu hohe Erwartungen an die Musterfeststellungsklage?
Aber wird der Entwurf der Musterfeststellungsklage die hohen Erwartungen an eine sichere Durchsetzung von Verbraucherrechten auch erfüllen können? Vor allem in Sachen Dieselskandal? Gerade hier drängt die Zeit und der Schaden des Einzelnen ist in der Regel nicht gering.
Es stellen sich viele rechtliche Fragen, die der Entwurf und auch die Gesetzesbegründung nicht beantworten:
- Fragen der Verjährung sind nicht eindeutig geklärt, das ist insbesondere für Dieselfahrer besonders riskant.
- Es stellen sich Fragen zur Bindungswirkung des Urteils bzw. Vergleichs, die im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahrens gefallen sind.
- Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert, denn es ist fraglich, was unter „demselben Lebenssachverhalt“ zu verstehen ist.
Ein weiterer gravierender Nachteil könnte sein, dass der Verbraucher nach dem Musterverfahren einen weiteren individuellen Prozess anstrengen muss, in welchem die Höhe des Schadensersatzanspruches festgelegt wird. Denn im Musterverfahrens wird die Frage nach der Höhe des Schadens nicht geklärt. Gleiches gilt für weitere individuelle Fragen, die in der Regel nicht einfach zu klären sind. Für Dieselfahrer heißt dies, dass selbst wenn er im Musterfeststellungsverfahren gewinnen sollte, er immer noch kein Geld bekommen könnte und VW & Co noch einmal separat verklagen muss.
Unsicherheiten im Dieselskandal wiegen schwer
Vor allem in Sachen Diesel-Skandal wiegen die rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Musterfeststellungsklage (grundlegende Infos zu dem Thema) schwer. Die berechtigten Verbände müssen eine geeignete Klagestrategie finden, die möglichst allen, zumindest aber dem Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher nützt und die fehlende rechtliche Schärfe des Gesetzentwurfs ausgleicht. Und dies innerhalb kürzester Zeit. Wenn das Gesetz tatsächlich ab Anfang November gelten sollte, dann bleiben bis Ende 2018 nur noch zwei Monate. Bis dahin muss auch das Klageregister beim Bundesamt für Justiz stehen.
Kritik am Gesetzentwurf wird auch laut, weil kleinere Verbraucherverbände, wie etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die entschieden und erfolgreich gegen die Überschreitung der Abgaswerte in deutschen Städten vorgeht, von der Musterfeststellungsklage keinen Gebrauch machen können.
Einführung Musterfeststellungsklage: Fragen bleiben
Jenseits dieser rechtlichen Unsicherheiten, ist auch unklar, wie stark und in welchem Umfang die klageberechtigten Verbände für Verbraucher und Verbraucherinnen klagen werden. Eine Rolle spielt dabei die personelle, technische und finanzielle Aufstellung. Auf lange Sicht kann sich hier ein starker Verbraucherschutz etablieren. Ob nun bis Ende des Jahres in Sachen Dieselskandal durch die Verbraucherverbände ein strukturierter und rechtssicherer Verfahrensablauf gewährleistet werden könne, ist sehr fraglich.
Zwar kämpfen die Verbände und insgesamt der Verbraucherschutz schon lange für ein Instrument wie der Musterfeststellungsklage. Aber ob dieses Gesetz noch den Geschädigten des Dieselskandals zu Gute kommt, ist äußerst unklar. Denn keinerlei Erfahrungen für diese neuen Regelungen bestehen.
Das letzte, was jetzt im Rahmen des Diesel-Skandals schiefgehen sollte, wäre der gut gemeinte Versuch, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Instrument zur kollektiven Rechtsdurchsetzung an die Hand zu geben, welches noch nicht erprobt ist und gerade bei finanziell schwerwiegenden Entscheidungen eingesetzt wird. Bereits jetzt spricht man davon, dass nach dem „Schummel-Diesel“ die „Mogel-Klage“ kommt. Das sollte sicher nicht die Intention des Gesetzgebers sein.
Einführung Musterfeststellungsklage: Ungeeignet?
Der Tenor selbst in der Bundestagsdebatte und den Medien ist, dass die Musterfeststellungsklage für Betroffene des Abgasskandals nicht wirklich geeignet ist. Das Gesetz sei viel zu schnell konzipiert und dann durchgepeitscht worden. Kritisiert wird zum einen, dass wegen der zwei Stufen des Musterfeststellungsverfahren, jeder Betroffene wohl noch einen weiteren individuellen Prozess anstrengen muss. Zum anderen sind die Fälle so komplex, dass es sehr viele unterschiedliche Musterfeststellungsverfahren gegen die Autohersteller und Händler geben wird. Wie zu unterscheiden ist und wo der Einzelne sich anmelden soll, ist also sehr schwierig. Es wird auch auf die ungeklärten Fragen zur Verjährung hingewiesen.
Wir halten es derzeit allein für sinnvoll und sicher, die Rechte der Verbraucher*innen, die ihre Rechte wegen Verjährungen geltend machen müssen, im Wege der Einzelklage geltend zu machen.
Dies gilt insbesondere für Betroffene des Abgasskandals:
- die eine Rechtschutzversicherung haben,
- nicht jahrelang warten wollen oder
- einfach eine individuelle Beratung wollen.
Sprechen Sie uns an! Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Insbesondere wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, brauchen Sie sich nicht den Unsicherheiten der Musterfeststellungsklage aussetzen.