30. September 2021

Dieselskandal: EuGH-Gutachten zum »Thermofenster« – Autobauern droht weiterer Ärger

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Durch ein neues EuGH-Gutachten zum sogenannten »Thermofenster« droht Autobauern im Dieselskandal weiterer Ärger. Denn laut der Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos ist der Einbau jener Abschaltsoftware, mit der entsprechend der Außentemperatur und der Höhenlage die Menge des Schadstoffausstoßes bei einem Fahrzeug verändert wird, nicht mit EU-Recht vereinbar. Das sogenannte »Thermofenster« kommt in Millionen von Dieselfahrzeugen verschiedenster Hersteller zum Einsatz.

Dieselskandal: Thermofenster-Gutachten für österreichische VW-Klagen

Grundlage für das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs sind Dieselverfahren gegen VW von österreichischen Klägern. Die dortigen Gerichte hatten dem EuGH zur Klärung vorgelegt, ob eine Software dieser Art eine Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung Nr. 715/2007 darstelle, und wenn ja, ob diese Software auf der Grundlage der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot solcher Einrichtungen zulässig sei.

Thermofenster: temperaturabhängige Abgasreinigung

Beim »Thermofenster« handelt es sich um eine temperaturabhängige Abgasreinigung in Dieselautos. Diese Technik wird nicht nur von VW, sondern auch von vielen anderen Herstellern eingesetzt. Dabei wird ein Teil der Abgase in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Bei sehr niedrigen oder sehr hohen Außentemperaturen sowie auch je nach Höhenlage sorgt die Abschalteinrichtung jedoch dafür, dass die Abgasreinigung herunterfährt oder sich ganz abschaltet.

Gutachten: Thermofenster im Dieselskandal weiterhin umstritten

In den konkreten Fällen geht es um den Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad Celsius und Fahrten in mehr als 1000 Höhenmetern. »In unseren Regionen liegen die Temperaturen in über sechs Monaten des Jahres unter 15 Grad«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Das bedeutet, dass die Abgasreinigung Hunderttausender Dieselfahrzeuge in dieser Zeit nicht oder nur vermindert arbeitet.«

Hersteller: Thermofenster soll Motorschutz dienen

Bereits Ende 2020 urteilte der EuGH, dass der Einsatz einer solchen Technik grundsätzlich verboten ist. Allerdings gilt ebenjene Ausnahme von dem Verbot, wenn die Abgasreinigung zum Schutz des Motors vor Schäden zeitweise abgeschaltet werden muss. »VW und auch die anderen betroffenen Hersteller nutzen diese Ausnahme regelmäßig als Schlupfloch«, so Verbraucheranwalt Dreschhoff. »Demnach behaupten sie, dass das sogenannte Thermofenster dem Motorschutz diene. Bisher haben sie dafür jedoch noch keine plausible Erklärung geliefert.«

Dieselskandal-Gutachten: Ausnahme gilt nicht für Thermofenster, wenn es der Schonung von Bauteilen dient

Die Fahrzeughersteller berufen sich auf die stärkere Abnutzung von Teilen der Abgasrückführung. Daher werde eine Abschaltung der Abgasreinigung bei sehr niedrigen und sehr hohen Temperaturen notwendig. Laut EuGH-Generalanwalt Rantos greift die Ausnahmeregelung für das sogenannte Thermofenster nicht, »wenn diese Einrichtung vornehmlich der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter dient.« VW hingegen hält seine verwendete Technik nach wie vor für zulässig.

EuGH-Urteil in wenigen Monaten erwartet

Ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit werden die Luxemburger Richter in den kommenden Monaten sprechen. »Der EuGH setzt seine verbraucherfreundliche Haltung im Dieselskandal fort, was wir Verbraucheranwälte sehr begrüßen«, sagt Dreschhoff. »Denn so wie Herr Rantos argumentieren auch wir bereits seit geraumer Zeit vor Gericht. Folgen die Luxemburger Richter dem Gutachten – was sie für gewöhnlich tun –, würde dies für zahlreiche Autobauer weiteren Ärger bedeuten. Beispielsweise schätzen Experten, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zahlreiche Nachrüstungen prüfen müsste.«

Dieselskandal: Ein Vorgehen gegen den Hersteller lohnt sich weiterhin

Der Verbraucheranwalt rät weiterhin allen Dieselbesitzern zur Prüfung, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. »Es lohnt sich weiterhin, im Dieselskandal aktiv zu werden. Auch wenn die Autohersteller der Öffentlichkeit das Gegenteil weismachen wollen. Die Gerichte folgen immer öfter der Argumentation der Klägerseite. Deshalb sollten geschädigte Dieselfahrer unbedingt ihr Recht geltend machen, um nicht auf den mangelbehafteten Fahrzeugen sitzenzubleiben. Je länger sie warten, umso mehr schmilzt ihr Schadensersatzanspruch dahin, da die Gerichte ein Nutzungsentgelt anrechnen. Außerdem droht vielen Fahrzeugbesitzern zu Jahresende die Verjährung von Ansprüchen.«

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