7. Mai 2021

Dieselskandal: Daimler AG startet weitere fragwürdige Kundenaktion

Dieselskandal: Daimler AG startet weitere fragwürdige Kundenaktion
Dieselskandal: Daimler AG startet weitere fragwürdige Kundenaktion

Im Dieselskandal hat die Daimler AG eine neue fragwürdige Kunden-Aktion gestartet. So schreibt der Konzern zurzeit Mercedes-Kunden an, die Klage gegen den Hersteller eingereicht haben. In dem Schreiben signalisiert der schwäbische Autobauer Gesprächsbereitschaft in der Angelegenheit, lässt jedoch offen, über was genau man sprechen möchte. Verbraucherschützer halten dies für einen weiteren plumpen Versuch, klagewillige Dieselkunden vom Vorgehen gegen Daimler abzubringen.

Daimler im Dieselskandal: Kunden-Aktion richtet sich an Kläger

Einem Mandanten unserer Kanzlei, dem Fahrer eines Mercedes-Benz GLE 350d 4MATIC, ging jüngst eines dieser Daimler-Schreiben zu. Darin wendet sich die »Kundenbetreuung Deutschland« an den klagewilligen Kunden, um »zu diesem Sachverhalt« zu sprechen. Im weiteren Verlauf spricht der Konzern davon, wie sehr die Diskussion um den Dieselskandal »zu einem Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie« geführt habe. Außerdem stelle Daimler sich der »Verantwortung, wenn es darum geht, individuelle Mobilität, Klimaschutz und Luftreinhaltung miteinander in Einklang zu bringen.«

Daimler: Stimmungsmache im Dieselskandal

Im letzten Absatz des Schreibens bekräftigt das Unternehmen jedoch nochmals seine Position in Sachen Dieselklagen: Man halte die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und setze sich dagegen zur Wehr. Wieder einmal greift der Konzern zu der unbelegten Behauptung, dass 95 Prozent der Diesel-Fälle zugunsten des Herstellers ausgingen. Vor einiger Zeit hatte Daimler bereits eine Webseite mit ebendieser Behauptung aufgesetzt, mit der das Unternehmen Stimmungsmache gegen Dieselkläger und deren Anwälte machen will.

Dieselskandal-Verbraucheranwalt: Kunden-Aktion von Daimler äußert fragwürdig

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing hält diese Kundenaktion für äußerst fragwürdig. »Dies ist ein plumper Versuch, auf dem Wege der Kundenbetreuung Kontakt zu unserem Mandanten aufzunehmen. Die Daimler-Anwälte dürfen dies laut anwaltlicher Berufsordnung nicht – das möchte man mit dem gestarteten Kontaktversuch offensichtlich umgehen.«

Kunden sollten Angebot nicht ohne Weiteres annehmen

In dem Kundenschreiben signalisiert der schwäbische Autobauer bereits deutlich kein Entgegenkommen in Sachen Dieselklagen. Deshalb rät Rechtsanwalt Dreschhoff allen betroffenen Kunden zur Vorsicht. »Wir vermuten, dass das Gespräch dazu genutzt werden soll, Kunden vom weiteren Vorgehen gegen Daimler abzubringen. Seit Wochen versucht der Konzern in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass sich Klagen gegen Daimler nicht lohnen. Wir sehen hier aber eine ganz andere Entwicklung: Die verbraucherfreundlichen Urteile gegen Daimler nehmen zu. Deshalb sagen wir zu dieser Kundenaktion ganz deutlich: Mercedes-Benz-Fahrer sollten dieses Gesprächsangebot nicht ohne Rücksprache mit ihrer Kanzlei annehmen.«

Daimler im Dieselskandal: Verbraucherfreundliche Urteile nehmen zu

Dass Daimler weiter unter Druck gerät, zeigen zahlreiche jüngste Urteile gegen den Autobauer. Gab es bis Herbst letzten Jahres noch kein oberlandesgerichtliches Urteil gegen Daimler, gibt es mittlerweile eines vom OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und eines vom OLG Köln (Az.: 7 U 35/20). Hinzu kommen mindestens vier oberlandesgerichtliche Beweisbeschlüsse gegen den Hersteller: OLG Köln (Az.: I 14 U 56/20, Januar 2021), OLG Nürnberg (Az.: 5 U 3555/20, Februar 2021), OLG Saarbrücken (2 U 294719) und OLG Celle (Az.: 7 U 287/20, März 2021). »Die Richter fordern die Daimler AG dabei auf, gezielt Stellung zu den Manipulationsvorwürfen zu nehmen, was den Autohersteller unserer Auffassung nach im Dieselskandal deutlich unter Zugzwang setzt«, so Dreschhoff.
Auch in Verfahren vor Landgerichten ist eine Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen zu verzeichnen. Erst Anfang April 2021 verurteilte das LG Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung (Az: 7 O 224/20). Konkret ging es dabei um die Verwendung einer illegalen temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung.

Gute Chancen für geschädigte Daimler-Dieselfahrer

Aufgrund dieser verbraucherfreundlichen Entwicklung rät Rechtsanwalt Dreschhoff allen betroffenen Mercedes-Benz-Dieselfahrern, Schadensersatzansprüche zu prüfen. »Auf den Straßen sind Hunderttausende Dieselfahrzeuge unterwegs, die viel mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt. Hersteller haben jahrelang Abgaswerte manipuliert und Behörden sowie die Öffentlichkeit betrogen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der Dieselskandal vollumfänglich aufgearbeitet und nicht länger von der Automobilindustrie ausgesessen wird.«

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