20. November 2024
Facebook Datenleck: BGH spricht verbraucherfreundliches Urteil zu Datendiebstahl
Zum Thema Facebook Datenleck hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. November 2024 ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. VI ZR 10/24). Laut der Karlsruher Richter stellt schon der bloße Verlust über die Kontrolle der Daten einen Schaden dar, für den Verbraucher Schadensersatz fordern können. Bei dem BGH-Urteil handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung, die auch für andere Social-Media-Plattformen Bedeutung hat. Eine erste Einschätzung zu dem Verfahren hatte der BGH bereits am 11. November 2024 abgegeben (wir berichteten).
Hintergrund ist ein Datenleck-Vorfall bei Facebook im April 2021. Dabei hatten Hacker Daten von rund 533 Millionen Facebook-Usern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die Täter abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Im Anschluss hatten allein in Deutschland Tausende Facebook-Nutzer wegen mangelndem Datenschutz geklagt.
Facebook Datenleck: BGH-Urteil
Im konkreten Fall ging es um einen Kläger, der ebenfalls von dem sogenannten Daten-Scraping betroffen war. So waren auch Daten wie Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Arbeitsstätte und Geschlecht des Klägers auf diese Weise mit dessen Telefonnummer verknüpft. Seiner Auffassung nach habe das Facebook-Mutterunternehmen Meta keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um eine Ausnutzung des Kontakt-Tools zu verhindern. Unter anderem stehe ihm wegen des erlittenen Ärgers und des Kontrollverlusts über die Daten immaterieller Schadensersatz zu.
Der BGH urteilte nun, dass der Anspruch des Klägers auf Ersatz immateriellen Schadens sich mit der Begründung des Berufungsgerichts nicht verneinen lässt. Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.
BGH-Urteil: OLG Köln muss nochmal verhandeln
Konkret muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Fall nun in Teilen noch einmal verhandeln, das die Klage zuvor abgewiesen hatte. Es müsse unter anderem klären, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorlag und wie der Schaden zu bemessen ist. Nach Einschätzung des BGH dürfte eine vom Facebook-Mutterkonzern Meta vorgenommene Voreinstellung der Suchbarkeitseinstellung auf „alle“ nicht dem Grundsatz der Datenminimierung entsprochen haben. Die Datenverarbeitung müsse sich auf das absolut Notwendige beschränken, so die Richter. Außerdem müsse es am OLG um die Fragen gehen, ob der Kläger wirksam in die Datenverarbeitung eingewilligt hat und wie mit künftigen Schäden umgegangen wird.
»Das BGH-Urteil zum Thema Facebook-Datenleck ist durchaus als verbraucherfreundlich zu betrachten«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Aber als Richtwert für einen Schadensersatz hat der BGH lediglich 100 Euro festgelegt, was den Datenschutzverstoß von Meta wie eine Lappalie erscheinen lässt. Tatsächlich sind sicherlich gravierendere Datenschutzverstöße denkbar. Falls der Verstoß ernsthafte Folgen für den Betroffenen hatte, sind zudem im Einzelfall auch höhere Summen denkbar, was der BGH klarstellt. Insgesamt sorgt das Urteil für eine gewisse Rechtssicherheit bei Verbleib ausreichender Flexibilität, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH und ist für die Verbraucher zu begrüßen.«
Bei dem Verfahren hatte der BGH zum ersten Mal Gebrauch von einer sogenannten Leitentscheidung gemacht. Dabei handelt es sich um eine neue Verfahrensform, die im Oktober 2024 von der Bundesregierung per Gesetz festgelegt wurde. Sie gilt als Entlastung für die Gerichte bei Massenverfahren. Dies ist hilfreich, wenn an Gerichten viele ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind. Wie etwa beim Dieselskandal oder mutmaßlich unzulässigen Vertragsklauseln bei etwa Online-Coaching-Kursen, Banken oder Fitnessstudios.
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Meta-Datenskandal spezialisiert. Wenn Sie sich gegen Datenschutzverstöße des Meta-Konzerns wehren wollen, beraten wir Sie gern. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich über diesen Link bei uns anzumelden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach unserer Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!