31. Oktober 2024
Facebook-Datenskandal: BGH bestimmt Leitentscheidung zum Thema Daten-Scraping
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Leitentscheidung zum Thema Facebook-Datenskandal und Daten-Scraping verkündet. Konkret geht es um das Revisionsverfahren VI ZR 10/24, das am 11.11.2024 angesetzt wurde (wir berichteten). Die sogenannte Leitentscheidung ist eine neue Verfahrensform, die im Oktober 2024 per Gesetz festgelegt wurde und in diesem Fall erstmals Anwendung findet. Sie gilt als Entlastung für die Gerichte bei Massenverfahren.
Um ebendiese Verfahren, bei denen es oft Tausende Kläger gibt, vor Gericht zu beschleunigen, kann der BGH künftig Leitentscheidungen treffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vorgelegt und der Bundestag angenommen. Dadurch sollen die Karlsruher Richter früher Leitentscheidungen treffen und somit rechtliche Maßstäbe liefern. Dies ist hilfreich, wenn an Gerichten viele ähnlich gelagerte Fälle anhängig sind, wie etwa beim Dieselskandal oder mutmaßlich unzulässigen Vertragsklauseln bei etwa Online-Kursen, Banken oder Fitnessstudios.
So sollen Amts- und Landgerichte entlastet werden, indem sie schneller und einheitlicher entscheiden können. Denn wenn es keine höchstrichterliche Klärung gibt, müssen sich die unteren Instanzen immer wieder mit neuen Verfahren zu ähnlichen Sachverhalten beschäftigen. Der BGH kam bisher gar nicht zum Einsatz, wenn die Klageparteien Vergleiche geschlossen hatten oder Klagen zurückgezogen wurden. Mit dem neuen Leitentscheidungsverfahren erhält der BGH nun die Möglichkeit, grundsätzliche Rechtsfragen auch aus eigenem Antrieb heraus zu entscheiden.
In dem vorliegenden Fall VI ZR 10/24 geht es unter anderem um die Frage, ob in der von Meta bei Implementierung der sogenannten Kontakt-Import-Funktion vorgenommenen Standardvoreinstellung auf „alle“ ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorliegt. Im April 2021 hatten Hacker Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet öffentlich verbreitet. Durch die Suchbarkeits-Einstellungen des jeweiligen Nutzers konnte dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden.
Datenskandal Facebook: BGH-Leitentscheidung
Mithilfe automatisierter Tools waren die Telefonnummern über die Kontakt-Import-Funktion von Facebook in großem Stil im Internet hochgeladen worden. Hacker führten die Nummern, sofern sie mit einem Nutzerkonto verknüpft waren, mit den dort verbundenen öffentlich zugänglichen Daten zusammen. Dann griffen sie diese persönlichen Daten ab.
Ebenfalls in diesem BGH-Verfahren soll geklärt werden, ob der bloße Verlust der Kontrolle über die gescrapten Daten des Betroffenen ausreicht, um einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen und wie in einem solchen Fall der Schaden zu bemessen wäre. Zudem wird auch über die Unterlassungsforderung verhandelt. Diese Rechtsfragen sind für eine Vielzahl beim Bundesgerichtshof und in den Tatsacheninstanzen anhängiger, in wesentlichen Teilen gleichgearteter Verfahren von Bedeutung.
»Wir begrüßen die Entscheidung des BGH zum Leitentscheidungsverfahren«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Auf diese Weise können ähnlich gelagerte Verfahren beschleunigt werden. Davon profitieren nicht nur die Gerichte und Anwaltskanzleien, sondern vor allem die geschädigten Verbraucher, die oftmals jahrelang auf Entscheidungen warten müssen.«
Facebook Datenleck: Weiterer Termin zurückgezogen
In einem weiteren für den 11.11.2024 terminierten Verfahren VI ZR 186/24 ist die Revision zwischenzeitlich zurückgenommen worden.
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Meta-Datenskandal spezialisiert und bietet Ihnen umfangreiche Hilfe an. Wenn Sie sich gegen den Kontrollverlust über Ihre Daten wehren wollen, beraten wir Sie gern. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich über diesen Link bei uns anzumelden. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten nach unserer Erstberatung auf Ihren Wunsch hin alle notwendigen Schritte in die Wege. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!