30. September 2020

Dieselskandal: Daimler erstmals von OLG zu Schadensersatz verurteilt

Daimler zum ersten Mal von OLG zu Schadensersatz verurteilt
Daimler zum ersten Mal von OLG zu Schadensersatz verurteilt

Die Daimler AG ist im Dieselskandal zum ersten Mal von einem Oberlandesgericht (OLG) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Dies stellt ein Novum dar, denn bisher hatte es nur Urteile gegen Daimler auf landgerichtlicher Ebene gegeben. Die Richter vom OLG Naumburg legten fest, dass der Stuttgarter Automobilhersteller dem Käufer eines Mercedes-Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 8 U 81/20). Im Gegenzug muss der Kläger das Auto zurückgeben.

OLG verurteilt Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic aus dem Jahr 2013, den der Kläger im September 2014 als Gebrauchtwagen in einer Daimler-Niederlassung gekauft hatte. In dem Fahrzeug war der bereits seit Längerem unter Verdacht stehende Motor OM 651 der Schad­stoff­klasse Euro 5 verbaut. Das OLG Naumburg verurteilte Daimler wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung.

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Fokus

Auf dem Prüfstand bleibt bei dem Mercedes-Fahrzeug die Kühl­mittel­temperatur gering. Das hat zur Folge, dass sich das Motoröl lang­sam erwärmt und die Abgas­reinigung dabei für einen geringeren Stick­oxidausstoß sorgt. Im wirklichen Fahr­betrieb heizt sich das Kühl­mittel jedoch schneller auf, sodass Motoren mit dieser Kühl­mittel-Soll­temperatur-Regelung meist erheblich mehr giftiges Stick­oxid ausstoßen.

Erstmals verurteilt ein OLG Daimler zu Schadensersatz

Das OLG Naumburg rügte die Verfahrensweise der Daimler AG und begründete seine Entscheidung damit, dass das Unternehmen dem Vortrag der Klägerseite nicht ausreichend entgegengetreten sei. Daimler hatte zwar dementiert, dass eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorhanden sei, hatte sich aber nur unzureichend zur Funktionsweise des Motors geäußert.

Daimler: Keine oder teils geschwärzte Dokumente vorgelegt

Der Konzern hätte genau erklären müssen, wieso die Kühlmittel-Solltemperatur Regelung aus Sicht des Unter­nehmens legal war oder warum es sie für legal halten durfte. Daimler hatte ein Schreiben des Kraft­fahrt­-Bundes­amtes (KBA) gar nicht und ein weiteres mit geschwärzten Passagen vorgelegt. Aufgrund dieser unzureichenden Informationen seitens des Autoherstellers ging das Gericht davon aus, dass die Kühl­mittel-Soll­temperatur-Regelung eine illegale Abschaltung der Abgas­reinigung darstellt.

OLG kritisiert auch Kraftfahrt-Bundesamt

Die Richter kritisierten in ihrer Urteilsbegründung auch, dass sich das KBA bei der Zulassung des Fahrzeugs voll und ganz auf die Kontroll-Messungen der Hersteller verlassen habe. Wie wir berichteten, gilt seit 1. September 2020 europaweit eine neue Verordnung unter anderem zur besseren Kontrolle der Zulassungsbehörden. Diese Regelung soll ebensolche Probleme wie beim KBA in Zukunft verhindern.

OLG-Urteil auf etwa 50.000 Mercedes-Fahrzeuge übertragbar

Das Naumburger Urteil ist auf etwa 50.000 Mercedes-Fahrzeuge über­trag­bar. Das OLG wies darauf hin, dass das KBA Autos mit anderen Varianten der Motorsteuerung mit Kühl­mittel-Soll­temperatur-Regelung ausdrück­lich als legal beur­teilt hat. Bei diesen Fahrzeugen wurden die Schad­stoff­grenz­werte auch bei höheren Kühl­mittel­temperaturen eingehalten.

Daimler wäscht seine Hände bisher in Unschuld

Trotz des Manipulationsverdachts bei Millionen von Fahrzeugen, unter anderem auch bei den Mercedes-Motoren OM 622, OM 626 und OM 642, war der Daimler-Konzern bisher relativ glimpflich davongekommen. Man hatte unter anderem durch Vergleiche und der Zustimmung von Strafzahlungen versucht, sich aus der Abgasaffäre zu schleichen. Bisher saß auch noch kein Daimler-Verantwortlicher auf der Anklagebank.

BGH-Verfahren gegen Daimler soll am 27. Oktober 2020 beginnen

Mit der Entscheidung des OLG Naumburg dürfte der Druck auf die Daimler AG jedoch steigen. Am 27. Oktober 2020 soll zum ersten Mal ein Daimler-Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden (VI ZR 162/20). Ein Kunde hatte den Autohersteller verklagt, da sein Mercedes-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten »Thermofensters« aufweise. Rechtsexperten rechnen hier mit einem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH.

Machen Sie Ihr Recht geltend!

Fahren Sie einen Mercedes-Benz mit Dieselmotor? Dann sind sie sehr wahrscheinlich auch vom Dieselskandal betroffen. Ihnen drohen unter anderem Fahrverbote und die Stilllegung des Fahrzeugs. Nach wie vor sind Klagen gegen die Autohersteller möglich. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing setzen uns für die Millionen geschädigter Dieselfahrer ein und helfen ihnen, ihr Recht im wohl größten Verbraucherskandal aller Zeiten geltend zu machen.
Wenn Sie prüfen möchten, ob ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie dies kostenlos, einfach und bequem von zu Hause auf www.diesel-gate.com tun. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, jederzeit verständlich und transparent. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns auch gern telefonisch unter 030/9599 822 38 erreichen, montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

Passende Beiträge