Rechtsanwalt Stephan Kowalski leitete vor seiner anwaltlichen Tätigkeit über 10 Jahre den 27. Senat für privates Bau- und Architektenrecht sowie Produkthaftungsrecht als Vorsitzender Richter am Kammergericht, dem höchsten Gericht Berlins. Der Senat entwickelt die Rechtsprechung in Fragen der bauvertraglichen Vertragsgestaltung sowie des baurechtlichen Schadensrechts weiter; über den Entscheidungen des Kammergerichts steht nur noch der BGH als „letzte Instanz“.
Zuvor war Rechtsanwalt Kowalski am Landgericht Berlin Vorsitzender Richter einer Berufungskammer für Wohnraummietsachen.
Rechtsanwalt Kowalski führt bei Baumeister Rosing die Abteilung zur gerichtlichen Geltendmachung in bau- und architektenrechtlichen Angelegenheiten. Er bietet zudem anwaltliche Unterstützung bei außergerichtlicher Streitbeilegung an, insbesondere als Güterichter über unsere Gütestelle.
Rechtsanwalt Kowalski spricht Deutsch und Englisch.