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Rechtsanwaltskanzlei Mitarbeiter Stephan Kowalski
Rechtsanwaltskanzlei Anwältin Dunja Salmen
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  • 030 / 220 123 80
  • baurecht@baumeister-rosing.de

Baurecht / Architektenrecht

BRR kann Ihnen bei der Vertragsgestaltung Ihrer Bauverträge sowie im konkreten Konfliktfall baurechtliche Beratung auf Spitzenniveau zu einem vertretbaren Preis anbieten. Wir vertreten private Bauherren sowie Bauunternehmer, Bauträger, Generalunternehmer und Architekten und unterstützen diese bei der Vertragsgestaltung, bei Problemen während des Bauablaufs, in Bauschadensfällen und bei der Durchsetzung von Werklohn- und Schadenersatzforderungen. Unsere Rechtsanwälte sind bundesweit tätig. Wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch. Rufen Sie uns einfach an!

Ausgezeichnet.org

Pfusch am Bau

Ihr Auftragnehmer oder Subunternehmer hält Fristen nicht ein, arbeitet unsauber oder schiebt die Schuld auf andere Gewerke? Die Koordination und der Umgang mit der Situation wächst Ihnen über den Kopf? Sparen Sie nicht am falschen Ende – holen Sie sich möglichst frühzeitig professionelle Hilfe. Unsere rechtliche und taktische Erfahrung im Baurecht nimmt Ihnen einen großen Teil der hiermit verbundenen Belastung ab!

Streitschlichtung

Ist das Kind in den Brunnen gefallen, droht der Gang vor Gericht. Bauprozesse ziehen sich im Normalfall über Jahre hin. RA Stephan Kowalski (ehemaliger Vors. Richter des Bausenats am Kammergericht) steht den Streitbeteiligten als Güterichter für Baurecht zur Seite und hilft Ihnen bei einer sachgerechten, effizienten und möglichst schnellen außergerichtlichen Streitbeilegung. Alle Beteiligten sparen Zeit und Kosten.

Ihre Bauverträge

Gehen Sie Ihr Bauprojekt von Beginn an auch auf der juristischen Ebene „richtig“ an und lassen Sie die Bauverträge von uns zum Festpreis entwerfen oder überprüfen. Die Gestaltung beeinflusst die Risikoverteilung zwischen Ihnen und den Baubeteiligten wesentlich. Im Streitfall zahlt sich diese Vorsorge auf jeden Fall aus. Sie können zahlreiche spätere Probleme vermeiden oder im Ernstfall besser lösen, weil Sie die „richtigen Mittel“ in der Hand haben.

Neues Bauvertragsrecht 2018

Passen Sie Ihre Vertragswerke (mit dem Auftraggeber und Ihren Subunternehmern) dem neuen Bauvertragsrecht an, und informieren Sie sich über Chancen und Risiken der neuen Regelungen.

Durchsetzung Ihrer Werklohnansprüche

Wir machen Ihre zurückgehaltenen Werklohnansprüche geltend und finden eine praktikable, effiziente und schnelle Lösung – außergerichtlich, im Schlichtungsverfahren, und notfalls gerichtlich.

Schulungskalender

Zum neuen Bauvertragsrecht 2018 und weiteren ausgesuchten wichtigen Rechtsthemen für Bauunternehmer bieten wir regelmäßig Schulungen in Baden-Württemberg und Berlin an.

    Rechtsanwaltskanzlei Mitarbeiter Stephan Kowalski
    Rechtsanwaltskanzlei Anwalt Florian Baumeister

    Pfusch am Bau

    Im Schadensfall lohnt sich die Einschaltung eines qualifizierten Rechtsbeistands im Baurecht fast immer. Aufgabe muss sein, die emotionale Betroffenheit aller Beteiligten – v.a. des Bauherrn und des Unternehmers, dem ein Fehler vorgeworfen wird – aus dem Spiel zu halten. Die Vorgehensweise wird außergerichtlich abgestimmt, ohne dabei die eigenen Rechte unnötigerweise zu verkürzen oder durch unbedachte Äußerung oder Handlung eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit „abzuschneiden“.

    Wichtige Punkte hier sind z.B.:

    • Prüfung der Vertragsgrundlagen. Wer haftet, welche Fristen gelten, wer muss in die Verhandlungen mit einbezogen werden?
    • Besprechung unter anwaltlicher Führung mit unkooperativen Mit- und Nachunternehmern oder Auftraggebern, um eine Basis für das weitere Vorgehen zu schaffen
    • Einbeziehung Dritter (z.B. Sachverständiger, Mediator), um eine Problemlösung ohne gerichtliche Inanspruchnahme zu ermöglichen.
    • Prüfung der Verjährungs- und sonstiger Fristen, um die Einbeziehung der (Mit-) Verantwortlichen nicht zu gefährden.

    Falls eine gerichtliche Geltendmachung notwendig wird oder eine Klage bzw. ein Beweisverfahren gegen Sie erhoben wird, bieten Ihnen RA Stephan Kowalski und RA Max Baumeister langjährige Erfahrung bei gerichtlicher Abwicklung von Bauschadensfällen.

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      Rechtsanwaltskanzlei Anwalt Florian Rosing

      Streitschlichtung

      Komplexe Bauprozesse ziehen sich im Normalfall über Jahre hin und bergen ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko für Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- sowie Zinskosten. Erstes Ziel muss es im Baurechts-Streitfall daher sein, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. RA Stephan Kowalski mit seiner 30jährigen richterlichen Erfahrung im Baurecht und RA Florian Rosing als Güterichter bieten die Durchführung eines Güteverfahrens über unsere Gütestelle oder die anwaltliche Vertretung bei einer Gütestelle an. Falls alle Beteiligten einverstanden sind, ersetzt die Gütestelle das reguläre Gericht und klärt den Sachverhalt wesentlich schneller und effizienter. Alle Beteiligten sparen Zeit und Kosten.

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        Vertragsgestaltung zwischen Bauherr - GU - Bauträger - Nachunternehmer

        Voraussetzung Ihres Bauprojektes oder Ihrer baugewerblichen Tätigkeit sollte von Beginn an ein vertragliches „Grundgerüst“ für Ihre Beziehungen zu Auftragnehmern, Kunden und Partnern  sein. Professionelle baurechtliche Regelungen sollten festgelegt werden, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Im Konfliktfall erleichtern sie die Lösung enorm und sparen Ihnen normalerweise bereits beim Auftritt des ersten größeren Problems Kosten ein.

        Folgende „Knackpunkte“ (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) sollten Sie bedenken:

        • im Verhältnis Bauherr – Unternehmer können Streitigkeiten bei der Vertragsdurchführung als auch im Schadensfall entstehen. Wichtig ist hier z.B.: die Unterscheidung VOB/B- und BGB-Verträge, den Umfang der Mängelgewährleistungsrechte, die Sicherung des Werklohns, die rechtliche Wirksamkeit von Zahlungsplänen, die Beachtung des Verbraucher-Widerrufsrechts, die Bedingungen einer wirksamen Abnahme und die bindende Vorgehensweise bei Meinungsverschiedenheiten.
        • im Verhältnis der GU – Nachunternehmer können insbesondere Streitigkeiten über Bauverzögerungen und deren Verschulden, Vertragsstrafen, Nachtragsforderungen, Sicherungsregelungen sowie Mängelansprüche entstehen. Für GU von enormer Wichtigkeit ist die vertragliche Absicherung gegen die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge.

        Tipp für Bauunternehmer: Ihre Vertragswerke sollten mindestens in alle 3 Jahre überprüft und angepasst werden. Bei erheblichen Gesetzesänderungen wie dem neuen Bauvertragsrecht 2018 muss die Prüfung schnellstmöglich erfolgen.

        Unsere Anwälte sind hochspezialisiert auf die Gestaltung baurechtlicher Verträge und die Beratung im vorgerichtlichen Streitfall während der Bauausführung. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch zur Besprechung Ihrer Situation und der Erläuterung der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sowie die Durchsicht Ihrer Verträge und der Überarbeitung zu auf Ihren Fall bezogenen Pauschalpreisen.

          Rechtsanwaltskanzlei Anwältin Dunja Salmen

          Neues Bauvertragsrecht 2018

          Mit Inkrafttreten der größten Reform im Werk-/Bauvertragsrecht seit Bestehen der BRD zum 1.1.2018 wird es erforderlich, alle Werk- und Bauverträge an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Zukünftig sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine ganze Fülle von Regelungen vor, die auch bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. Insbesondere die neuen verbraucherschützenden Vorschriften dürfen nicht durch die eigene Vertragsgestaltung umgangen oder ausgehebelt werden. Solche Vertragsklauseln sind zukünftig in jedem Fall unwirksam.

          Das neue Bauvertragsrecht enthält demnach erhebliche Risiken, aber bei richtiger Anwendung auch neue, bisher nicht mögliche Gestaltungschancen. Lassen Sie sich hierzu in einem kostenlosen Erstgespräch von uns informieren. Wir arbeiten die neuen Regelungen und die entstehenden Gestaltungsmöglichkeiten in Ihre aktuellen Vertragsvorlagen ein und machen Ihnen hierzu ein Festpreisangebot.

          Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an – 030 / 95 99 82 220

          Kontakt
            Rechtsanwaltskanzlei Mitarbeiter Stephan Kowalski
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            Durchsetzung Ihrer Werklohnansprüche

            Zur Durchsetzung Ihrer werkvertraglichen Lohnansprüchen bestehen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Diese beinhalten

            • die außergerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderung und einer nach Prüfung der rechtlichen Erfolgsaussichten durchzuführende anwaltliche Mahnkette aus Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid und im Falle des Einspruchs eines Gerichtsverfahrens
            • die Prüfung der Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
            • rechtssichere Ratenzahlungsvereinbarungen,
            • Durchführung von Schlichtungsgesprächen oder eines Gütestellenverfahrens durch einen Güterichter.

            Wir machen Ihre zurückgehaltenen Werklohnansprüche geltend und finden eine praktikable, effiziente und schnelle Lösung. Wir bieten Neumandanten ein kostenloses Erstgespräch zur Besprechung Ihrer Situation und möglicher Lösungsmöglichkeiten und deren Kostenrisiko.

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                InHouse - Schulungen

                Kein anwaltlicher Rat kann das eigene Grundverständnis der für Ihren Betrieb relevanten baurechtlichen Regelungen und deren „Systematik“ ersetzen. Wir bieten Ihnen maßgechneiderte InHouse-Schulungen aus allen bauvertraglichen Bereichen (Vertragsgestaltung, Umgang mit Problemen bei der Bauausführung, Gewährleistung und Vergütung) an. Ihren Bedarf können wir bei einem kostenlosen Erstgespräch gerne evaluieren.

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                  Beratungs - Flatrate 100 €

                  Für unsere baugewerblichen Mandanten bieten wir zum „kleinen Preis“ von 100.- € zzgl. USt. / Monat die „Beratungs-Flatrate Baurecht“ an. Bei Problemen können Sie sich ohne Zusatzkosten jederzeit an uns wenden, um die Rechtslage und das weitere Vorgehen in einer telefonischen Erstberatung zu erörtern.

                  Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns einfach unter baurecht@baumeister-rosing.de

                  oder rufen Sie an: 030 / 95 99 82 220

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                    Unser Team – Ihre Rechtsanwälte

                    Stephan Kowalski

                    Stephan Kowalski

                    Rechtsanwalt / Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D.
                    BRR

                      Rechtsanwalt Stephan Kowalski leitete vor seiner anwaltlichen Tätigkeit über 10 Jahre den 27. Senat für privates Bau- und Architektenrecht sowie Produkthaftungsrecht als Vorsitzender Richter am Kammergericht, dem höchsten Gericht Berlins. Der Senat entwickelt die Rechtsprechung in Fragen der bauvertraglichen Vertragsgestaltung sowie des baurechtlichen Schadensrechts weiter; über den Entscheidungen des Kammergerichts steht nur noch der BGH als „letzte Instanz“.

                      Zuvor war Rechtsanwalt Kowalski am Landgericht Berlin Vorsitzender Richter einer Berufungskammer für Wohnraummietsachen.

                      Rechtsanwalt Kowalski führt bei Baumeister Rosing die Abteilung zur gerichtlichen Geltendmachung in bau- und architektenrechtlichen Angelegenheiten. Er bietet zudem anwaltliche Unterstützung bei außergerichtlicher Streitbeilegung an, insbesondere als Güterichter über unsere Gütestelle.

                      Rechtsanwalt Kowalski spricht Deutsch und Englisch.

                      Dunja Salmen

                      Dunja Salmen

                      Rechtsanwältin / Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Miet- und WEG-Recht
                      BRR

                        Rechtsanwältin Dunja Salmen ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie leitet die Abteilung „Bau- und Vergaberecht“ beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe, dem größten deutschen Verband für die Interessenvertretung des Baugewerbes. Im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Bauvertragsrechts 2018 vertrat Sie die Interessen des baugewerblichen Mittelstands.

                        Bei Baumeister Rosing berät Rechtsanwältin Salmen Bauunternehmer insbesondere Generalunternehmer und Bauträger bei der Vertragsgestaltung mit Bauherren oder Subunternehmern. Schwerpunkt ist die Prüfung und Erstellung individueller Bauverträge und AGB sowie die außergerichtliche Vertretung bei allen Problemen während der Ausführungsphase.

                        Rechtsanwältin Salmen führt zudem zu einzelnen Fragen der Vertragsgestaltung bundesweit Schulungen und Seminare für Bau- und Generalunternehmer durch.

                        Rechtsanwältin Salmen spricht Deutsch und Englisch.

                        Florian Max Baumeister

                        Florian Max Baumeister

                        Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
                        BRR

                          Rechtsanwalt Florian Max Baumeister ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er betreut seit 2013 Bauunternehmen schwerpunktmäßig bei der Abwehr von Großschäden im Bauhaftpflichtschadenbereich. Hierbei steht die Einbeziehung aller Beteiligten während der Durchführung entsprechender Gerichtsverfahren und die Rechtesicherung der Mandanten während der oft jahrelangen Auseinandersetzungen im Mittelpunkt.

                          Rechtsanwalt Baumeister spricht Deutsch und Englisch.

                          Florian S.O. Rosing

                          Florian S.O. Rosing

                          Rechtsanwalt / Wirtschaftsmediator / Güterichter
                          BRR

                            Rechtsanwalt Florian S.O. Rosing ist ausgebildeter Wirtschafsmediator und Vorsitzender einer staatlich anerkannten Gütestelle. Er berät Mandanten im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen und Streitigkeiten. Durch eine frühzeitige Einbindung aller Parteien können so Konflikte frühzeitig vermieden werden. Auch führt Rechtsanwalt Rosing Schulungen zum Thema „konfliktfreie Verhandlungsführung“ und „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ durch.

                            Rechtsanwalt Rosing spricht Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch und Polnisch.

                              Haben Sie Fragen?

                              Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: mail@baumeister-rosing.de. Wir stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Telefonat bereit.

                              Das zeichnet uns aus

                              • Kompetenz

                                Unser Baurechtsteam besteht aus hochspezialisierten Rechtsanwälten, die langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung anspruchsvollster baurechtlicher Themnkomplexe vorweisen können. Sie bekommen bei uns Baurechtsberatung auf Top-Niveau.

                              • Partnerschaft auf Augenhöhe

                                Wir möchten langfristig mit unseren Mandanten zusammenarbeiten und behandeln Ihr Anliegen entsprechend. Bei uns erwartet Sie Austausch auf Augenhöhe und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf fachlicher und persönlicher Ebene.

                              • Faire Preisgestaltung

                                Wir teilen Ihnen die Kosten unserer Tätigkeit vor Aufnahme mit und überraschen Sie nicht mit einer nicht kalkulierten Anwaltsrechnung. Wir bieten Ihnen je nach Angelegenheit eine Abrechnung nach Pauschalpreisen, nach Stundensatz oder gem. der gesetzlichen RVG-Gebühren an.

                              BRR Rechtsanwälte

                              Baumeister Rosing               Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

                              Welserstr. 10 – 12
                              10777 Berlin

                              &

                              Blumenstr. 44
                              73728 Esslingen

                              Tel.: 030/ 22012380
                              Fax: 030/ 2201 23 85

                              service@baumeister-rosing.de

                               

                              BRR Esslingen

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                              Bewertung unserer Rechtsanwaltskanzlei
                              Rechtsanwaltskanzlei - unter den Top 10 Arbeitgebern im Süden
                              Rechtsanwaltskanzlei - unter den Top 50 Arbeitgebern bundesweit
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