Online-Casino illegal: jetzt Geld zurückholen

Sie haben viel Geld im Online-Casino verspielt? Prüfen Sie kostenfrei, ob Sie Ihre verlorenen Spieleinsätze zurückholen können. Wir helfen Ihnen – schnell, diskret und unkompliziert.

Online Casino: Jetzt Geld zurück holen

Online-Casino: jetzt Spieleinsätze zurückholen

Online-Casinos müssen Kunden verlorene Spieleinsätze zurückzahlen. Dies bestätigte das OLG Frankfurt am Main im April 2022 in einem bahnbrechenden Beschluss (Az. 23 U 55/21).

Der Grund: Bis zum 1. Juli 2021 galt nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland. Dies gilt unter anderem auch für Sportwetten. Zwar sind die Regeln für Glücksspiel etwas gelockert worden, allerdings nicht rückwirkend.

Deshalb besteht für betroffene Online-Spieler die Möglichkeit, sich verlorenes Geld aus den letzten 10 Jahren zurückzuholen.

Zu den betroffenen Online-Casinos zählen bekannte Anbieter wie Tipico, Bwin, Bet-at-home, Bet365, Pokerstars und viele andere.

Möchten Sie Geld, das Sie beim Spielen im Online-Casino verloren haben, zurückfordern? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – schnell, diskret und unkompliziert.

Melden Sie sich einfach mit unserem nebenstehenden Formular kostenfrei an. Wir prüfen für Sie, ob Sie Geld von Ihrem Online-Casino zurückfordern können. Dasselbe gilt auch für Online-Sportwetten und -Pokerspiele.

Die weitere Kommunikation erfolgt vertraulich über E-Mail oder auf Ihren Wunsch hin telefonisch. Auch die Kommunikation mit der Gegenseite oder dem Gericht läuft ausschließlich über uns.

Kurz gesagt: Sie lehnen sich bequem zurück, wir kümmern uns um den Rest.

Handeln Sie jetzt. Wir machen uns für Sie stark!

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Online-Casino: OLG-Urteil stabilisiert Rechtssprechung

Laut der Gerichte verfügten die Betreiber der Online-Casinos über keine gültige Konzession für das Anbieten von Glücksspielen. Denn nach § 4 Abs. 4, Abs. 1 GlüStV a.F. war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet grundsätzlich verboten und der Vertrag zwischen Online-Casino und Kunde deshalb nach § 134 BGB nichtig.

Mit dem Frankfurter Urteil vom April 2022 stabilisiert sich die Rechtssprechung zu diesem Thema immer mehr: Auch die OLGs in Braunschweig (Az. 8 W 20/21), Hamm (Az. 12 W 13/21) und München (Az. 5 U 549/21) sowie auch zahlreiche Landgerichte haben bereits verbraucherfreundlich geurteilt und die Anbieter zu Rückzahlungen hoher Summen verpflichtet.

Somit stehen die Chancen für Online-Spieler, eine Klage zu gewinnen, sehr gut. Denn bisher verfügt in Deutschland kaum ein Online-Casino über eine gültige Lizenz (überprüfbar anhand der "White List" der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder GGL).

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Online-Casino und Sportwetten spezialisiert. Wir helfen Ihnen gern weiter – schnell, einfach und jederzeit diskret.

Möglich ist auch eine Prozesskostenfinanzierung, um rechtlich gegen die betroffenen Anbieter vorzugehen. Für Sie besteht in diesem Fall kein Kostenrisiko, Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision. Lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch von uns beraten.

BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei Anwälte Online Casino

Geld zurück vom Online-Casino: So einfach geht's

1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

Kontaktformular ausfüllen und kostenlose Prüfung anfordern. Diskret, schnell und bequem von zu Hause aus.

2. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG 

Realistische Einschätzung Ihrer Anspruchshöhe durch unsere Anwälte. Klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen. 

3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko z.B. mithilfe von Prozesskostenfinanzierung. 

4. GELD ZURÜCK 

Verlorene Spieleinsätze zurückerhalten. Gerichte haben Klägern bereits hohe fünfstellige Summen zugesprochen.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt

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Laetitia Mazzotti

Leitung Mandantenservice

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FAQ – häufig gestellte Fragen

In Deutschland war das Anbieten von Online-Glücksspiel laut Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis zum 01. Juli 2021 weitgehend verboten (und ist es zum Teil immer noch). Dennoch haben zahlreiche Betreiber von Online-Casinos Spielmöglichkeiten im Internet angeboten, die auch für deutsche Spieler nutzbar waren. Diese Angebote wurden von den deutschen Behörden zwar geduldet, jedoch blieben sie zu jeder Zeit illegal.

Darum sind alle geschlossenen Verträge zwischen Anbieter und Spieler nichtig, wodurch die Online-Casinos zur Rückzahlung aller Spielverluste verpflichtet sind. Das gilt auch für Betreiber, die im europäischen Ausland (wie zum Beispiel Malta) ihren Sitz haben.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat eine sogenannte „White List" erstellt, auf der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 verfügen.

In dieser Liste sind unter anderem Anbieter von Wetten oder Automatenspielen gelistet. Jedoch sind unter den Punkten „Online-Poker“ und „Online-Casinospiele“ kaum Einträge zu finden (Stand: 30. Januar 2023). Das bedeutet, dass es in Deutschland bisher nur sehr wenige Anbieter mit einer gültigen Erlaubnis für Online-Glücksspiele gibt. Die White List der GGL finden Sie hier.

Klagt ein Verbraucher auf Rückzahlung von Spielverlusten in einem Online-Casino, so ist nach der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO / Verordnung Nr. 1215/2012) das Gericht am Wohnort des Verbrauchers zuständig.

Die Betreiber der Online-Casinos halten dagegen, dass es sich bei ihren Kunden nicht um Verbraucher handele und die deutschen Gerichte daher nicht für die Verfahren zuständig seien. Allerdings hat bisher so gut wie kein deutsches Gericht an der Verbraucher-Eigenschaft der Spieler oder der Zuständigkeit deutscher Gerichte ernstzunehmend gezweifelt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.07.2021 (Az. I ZR 199/20) entschieden, dass das in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 gültige Verbot von Online-Glücksspiel nicht gegen EU-Recht verstößt. Somit können sich die Betreiber von Online-Casinos nicht mehr mit dem Einwand verteidigen, das angebotene Online-Glücksspiel sei aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in der EU legal gewesen.

Bisher urteilen die deutschen Gerichte in den meisten Fällen verbraucherfreundlich. Im April 2022 gab es einen bemerkenswerten Beschluss des OLG Frankfurt am Main (Az. 23 U 55/21), bei dem die Richter einem Spieler die Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen in fünfstelliger Höhe zusprachen.

Eine Auflistung aktueller Urteile finden Sie hier.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für ein Verfahren gegen Online-Casinos. In den Geschäftsbedingungen wird die Kostenübernahme für solche Streitigkeiten fast immer ausgeschlossen.

Für Betroffene besteht jedoch die Möglichkeit, die Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers in Anspruch zu nehmen. Dieser übernimmt die Kosten des Verfahrens und erhält im Erfolgsfall eine vorher vereinbarte Provision.

Darüber hinaus ist auch die Selbstzahlung möglich, bei der die Mandanten keinerlei Provision zahlen müssen, jedoch die Prozesskosten tragen.

In einem kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten. Mehr zum Thema Prozesskostenfinanzierung finden Sie hier.

Die Prozesskostenfinanzierung ist eine gute Möglichkeit für Menschen ohne Rechtsschutzversicherung, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall übernimmt ein Dienstleister die Kosten, die im Rahmen eines Verfahrens anfallen, sodass für den Mandanten kein finanzielles Risiko entsteht. Im Erfolgsfall erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorher vereinbarte Provision.

Mehr zum Thema Prozesskostenfinanzierung finden Sie hier.

Kunden von Online-Casinos können Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren zurückfordern. Dazu müssen sie genau belegen können, wie viel Geld Sie beim illegalen Online-Glücksspiel verloren haben. In den meisten Fällen werden die Betroffenen nicht mehr nachvollziehen können, wann sie wie viel Geld verspielt haben.

Laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Online-Casinos jedoch dazu verpflichtet, über die Verluste der Kunden Auskunft zu erteilen. Gern erhalten Sie von uns ein Musterschreiben, mit dem Sie sich an den Betreiber wenden können.

Zwar war die Teilnahme am Online-Glücksspiel illegal, jedoch steht dies einem Rückzahlungsanspruch des Kunden nicht im Weg. Das Argument lautet hier: Die Kunden hatten keine Rechtskenntnis und konnten daher im Gegensatz zum Online-Casino nicht wissen, dass sie illegal handelten. Daher müssen sie auch keine strafrechtlichen Folgen befürchten.

Auch wer sich in der Vergangenheit bereits strafbar gemacht hat (z.B. durch Diebstahl oder Betrug) und deswegen verurteilt wurde, muss sich in Sachen Rückforderung von Spielverlusten keine Sorgen machen. Derartige Dinge sind bei einem rechtlichen Vorgehen gegen Online-Casinos nicht von Bedeutung.

Wir wissen, dass das Thema Glücksspiel für viele Betroffene heikel ist und Familie, Freunde und Bekannte oftmals davon nichts wissen oder wissen sollen.

Wenn Sie uns beauftragen, helfen wir Ihnen vertraulich und diskret. Sie erhalten keine Post von uns, sondern ausschließlich E-Mails. Auf Ihren Wunsch hin können persönliche Gespräche mit unseren Anwälten in Form von Telefonaten vereinbart werden. Auch die Kommunikation mit der Gegenseite oder dem Gericht läuft ausschließlich über uns.

Haben Sie das Gefühl, über ein normales Maß hinaus zu spielen und Ihr Spielverhalten nicht mehr kontrollieren zu können? Abhängigkeit entwickelt sich oft schleichend, von den Betroffenen fast unbemerkt. Gerade Online-Glücksspiel ist mit einem erhöhten Suchtrisiko verbunden, da man rund um die Uhr überall spielen kann. Zudem lässt sich übermäßiges Spielen leicht vor Mitmenschen verheimlichen.

Tipps zur Prävention und kostenlose Hilfsangebote zur Bekämpfung von Glücksspielsucht finden Sie hier:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)

Fachverband Glücksspielsucht e. V.


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