9. Mai 2022

Kündigung im Job erhalten: Was tun, wenn der Chef Sie zum Unterschreiben auffordert?

Arbeitsrecht Kündigung unterschreiben

Wer im Job die Kündigung erhält, sollte nichts ungeprüft unterschreiben. »Arbeitnehmer sollten immer erst genau lesen, was ihnen vorgelegt wird, damit hinterher arbeitsrechtlich keine bösen Überraschungen folgen«, rät Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Wichtig ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und sich zu nichts drängen lassen.« 

Kündigung erhalten: Unterschreiben oder nicht?

Kommt es zu einer Kündigung im Job, ist dieser Moment höchstemotional. So ist es gar nicht so einfach, seine Gefühle in diesem Augenblick im Zaum zu halten und die richtigen Schritte zu wählen. »In den meisten Fällen verläuft eine Kündigung so, dass der betreffende Arbeitnehmer zum Chef oder Personalbüro gerufen wird«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Man bekommt das Kündigungsschreiben vorgelegt und wird in den meisten Fällen aufgefordert, den Erhalt sofort mit der Unterschrift zu bestätigen. In diesem Moment haben die Betroffenen meist mit Schock, Wut, Traurigkeit oder Gleichgültigkeit zu kämpfen. Da lässt man sich schon mal zu unüberlegten Schritten hinreißen.« 

Im Kündigungsfall: Unterschreiben müssen Sie nichts!

Wichtig zu wissen ist: Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht zur Leistung der Unterschrift unter der Kündigung beziehungsweise zur Bestätigung des Erhalts der Kündigung zwingen. »Ihr Chef oder Vorgesetzter kann hier noch so vehement darauf pochen, aber unterschreiben müssen Sie nichts«, sagt Dreschhoff. »Bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte einseitige Willenserklärung, die nur derjenige unterschreiben muss, der diese Erklärung abgibt – also der Arbeitgeber.« 

Besondere Vorsicht bei mehreren Dokumenten

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber zusammen mit dem eigentlichen Kündigungsschreiben weitere Dokumente zur Unterzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich oft um Bestätigungen über bereits genommenen Urlaub, über noch offene Überstunden oder darüber, dass es keine ausstehenden Lohnforderungen mehr gibt.

»Bei derartigen zusätzlichen Papieren sollten Sie auf jeden Fall vorsichtig sein und nicht sofort unterschreiben«, rät der Verbraucheranwalt. »Denn hier kann eine für den Arbeitnehmer nicht sofort erkennbare Bestätigung versteckt sein, mit der Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung akzeptieren. In diesem Fall gibt der Arbeitnehmer umfangreiche Rechte auf und verzichtet eventuell  auf die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Das bedeutet, Sie haben keinen Anspruch mehr auf eine Abfindung und können auch nicht, falls gewünscht, auf Wiedereinstellung klagen.« 

Kündigung nicht sofort unterschreiben, erst anwaltlichen Rat suchen

Bei einer Kündigung nehmen viele Arbeitnehmer die Situation oft einfach so hin, weil sie sich machtlos gegenüber ihrem Arbeitgeber fühlen. Aber wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern gearbeitet haben und länger als sechs Monate dort tätig waren, genießen Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). »Bei einer Kündigung sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen«, so Dreschhoff.

»Oftmals sind Kündigungen unwirksam oder es wird eine Abfindung angeboten, die weit unter dem liegt, was Ihnen eigentlich zusteht. Wichtig ist, dass Sie sofort handeln: Um gegen eine Kündigung vorzugehen, haben Sie nur eine Frist von drei Wochen. Am besten ist es, bei einer Kündigung noch am selben Tag einen Anwalt zu kontaktieren. Wir von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing bieten ein kostenloses Erstgespräch und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.« 

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing zählt zu den führenden Online-Kanzleien Deutschlands. Wir haben bereits über 25.000 Verbraucher erfolgreich beraten zu Themen wie dem Dieselskandal, Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung oder im Arbeitsrecht. Wenn Sie im Kündigungsfall anwaltlichen Rat benötigen, helfen unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte Ihnen gern weiter. Mit nur wenigen Klicks können Sie sich hier kostenfrei anmelden. Dann nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und kümmern uns um alles Weitere – schnell und unkompliziert. Wir machen uns für Sie stark! 

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