26. August 2021

Weiteres Dieselskandal-Urteil gegen Daimler: Erfolg für BRR vor dem LG Stuttgart

Dieselskandal EuGH BGH

Das Landgericht Stuttgart hat im Dieselskandal ein weiteres Urteil gegen die Daimler AG gefällt (Az. 14 0 104/21). Der Besitzer eines Mercedes-Benz GLC 250 d 4MATIC hatte den Konzern auf Schadensersatz verklagt. Der Grund:  unzulässige Abschalteinrichtungen im Motor des Fahrzeugs. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren entschieden die Stuttgarter Richter verbraucherfreundlich. So muss Daimler 46.611,87 Euro nebst Zinsen an den Kläger zahlen, abzüglich eines Nutzungsentgelts, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs.

Dieselskandal-Urteil gegen Daimler: Mercedes-Benz GLC betroffen

Der Kläger hatte den Mercedes-Benz GLC 250 d 4MATIC im Jahr 2016 als Neuwagen zum Preis von 56.370,78 € gekauft. Im Zuge des Dieselskandals war auch die Daimler AG unter Manipulationsverdacht geraten. So soll eine im Motor eingesetzte Software Abgaswerte von Dieselfahrzeugen beschönigen. Daraufhin hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch bei Daimler-Fahrzeugen die Beseitigung dieser illegalen Abschalteinrichtungen in Form eines Software-Updates angeordnet.

Fahrzeug des Kunden unterlag verpflichtendem Rückruf

Das Fahrzeug des Daimler-Kunden unterlag ebenfalls einem verpflichtenden Rückruf, da die Abgasrückführung unter anderem temperaturabhängig gesteuert wird. Der Kläger ist der Meinung, dass die Motorsteuerungssoftware den Prüfstand erkenne. Außerdem sorge sie unter anderem dafür, dass nur auf dem Prüfstand eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung greift und nur auf dem Prüfstand AdBlue angemessen dosiert wird. 

Dieselskandal-Urteil gegen Daimler: Unternehmen machte keine konkreten Angaben

Laut der Stuttgarter Richter hat die Daimler AG den Vorwurf nicht widerlegt und keine konkreten Angaben dazu gemacht, welche ursprünglichen Funktionen durch das Update beseitigt oder geändert werden sollen. Die Richter betonten, dass das Unternehmen die Wahl gehabt hätte, entweder die durch das Update entfallenen oder geänderten Funktionen zu benennen und rechtlich überprüfen zu lassen oder je nach Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage den Prozess zu verlieren. 
Jedoch habe die Daimler AG laut der Stuttgarter Richter nicht ausreichend substantiierte Angaben zu den Funktionen gemacht. Anhand dieser Informationen wäre für einen Sachverständigen ersichtlich gewesen, ob und in welchem Umfang die durch das Update geänderte oder beseitigte Funktion auch außerhalb des Prüfstands gegriffen hat, so die Richter. 

Urteil gegen Daimler: Erfolg für BRR Verbraucherkanzlei im Dieselskandal

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Das von unserer Kanzlei erstrittene Urteil zeigt einmal mehr die fragwürdige Strategie der Daimler AG im Dieselskandal. Zum wiederholten Male verliert das Unternehmen einen Diesel-Prozess, weil man sich nicht oder nicht genügend zu den Sachverhalten äußert – angeblich wegen Betriebsgeheimnissen. Aus unserer Sicht lässt der Autobauer die Gerichte absichtlich weiterhin im Dunkeln tappen, um sich nicht genauer erklären zu müssen. Denn offensichtlich hat er keine Erklärung dafür, warum die eingesetzte Abgastechnik legal sein soll.« 

Dieselskandal: Zunehmend verbraucherfreundliche Urteile gegen Daimler

Für Mercedes-Benz-Kunden bestehen im Dieselskandal mittlerweile gute Chancen, Schadensersatz gegen den Hersteller durchzusetzen. »Wir sehen bei Daimler eine zunehmende Zahl von verbraucherfreundlichen Urteilen«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Neben zahlreichen Urteilen auf landesgerichtlicher Ebene haben auch schon das OLG Naumburg und das OLG Köln zugunsten der geschädigten Verbraucher entschieden. Wie damals bei VW und dem EA189-Skandalmotor kann sich die Klägerseite offenbar nach langem, zähem Kampf immer mehr gegen den Hersteller durchsetzen.« 

Rückrufschreiben im Jahr 2018? Vorsicht vor Verjährung

Der Verbraucheranwalt rät allen Mercedes-Dieselkunden, im Dieselskandal nicht untätig zu bleiben. »Wenn sie einen Daimler-Diesel fahren, sollten Sie dringend prüfen lassen, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind. Denn zum Jahresende 2021 droht vielen Pkw-Besitzern die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Wenn Sie im Jahr 2018 ein Rückrufschreiben erhalten haben, läuft die dreijährige Verjährungsfrist zum Jahresende 2021 aus. Danach sind Schadensersatzansprüche für die Betroffenen nicht mehr durchsetzbar.« 

Handeln Sie jetzt!

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gehört zu den führenden Online-Kanzleien im Dieselskandal. Wir haben bereits über 15.000 Mandanten erfolgreich beraten. Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, können Sie dies kostenfrei unter diesem Link prüfen lassen. Unser Team wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir machen uns für Sie stark!

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