11. Juni 2021

Dieselskandal-Urteil: Gericht beruft sich erstmalig direkt auf Verletzung von EU-Recht

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Das Landgericht Stuttgart hat im Dieselskandal ein bemerkenswertes Urteil gegen VW gesprochen. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren verurteilten die Richter VW zu Schadensersatz und beriefen sich dabei erstmalig auf EU-Recht. BRR-Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: »Aus rechtlicher Sicht könnte das Urteil für einen Umbruch in der gesamten bisherigen Aufarbeitung des Dieselskandals sorgen.«

Urteil vom LG Stuttgart im Dieselskandal

Das LG Stuttgart verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Diese besagt, dass der Hersteller die Pkw-Fahrzeuge so ausrüsten muss, «dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.« Mit ›normalen Betriebsbedingungen‹ ist der Einsatz im Straßenverkehr gemeint.

Verfahren drehte sich um VW Golf mit EA288-Motor

In dem genannten Verfahren ging es um einen VW Golf 1.6l TDI. Das Fahrzeug ist mit dem VW-Motor EA288 ausgestattet, der seit Langem unter Manipulationsverdacht steht. So sollen im EA288 illegale Abschalteinrichtungen verbaut sein, um Abgaswerte zu beschönigen. Der EA288 ist der Nachfolger des EA189, der 2015 den weltweiten Dieselskandal ausgelöst hatte.

Dieselskandal-Urteil: Abgasgrenzwerte auf der Straße, nicht auf dem Prüfstand einhalten

Der Golf-Fahrer warf VW vor, die Abschalteinrichtungen dafür verwendet zu haben, um allein auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte einhalten zu können. Unabhängige Prüfungen zeigten bei diesem Motortyp jedoch einen teilweise deutlich höheren Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb. Rechtsanwalt Dreschhoff: »Laut Urteil ist VW davon ausgegangen, dass es für eine Typgenehmigung reiche, wenn die Emissionswerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Allerdings heißt es in der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 deutlich, dass die genannten Abgasgrenzwerte auch unter normalen Betriebsbedingungen, also im Straßenverkehr, einzuhalten sind.«

Richter gehen mit Urteil neuen Weg im Dieselskandal

»Die Richter des LG Stuttgart gehen mit dem Urteil einen neuen Weg, der sich sehr positiv für viele Dieselfahrer auswirken könnte», so Dreschhoff. »Denn bislang wurde VW vornehmlich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 verurteilt. Voraussetzung für diesen Schadensersatz ist jedoch das sittenwidrige Verhalten des Autoherstellers, was eine sehr hohe juristische Hürde darstellt. Nach dem aktuellen Stuttgarter Urteil reicht jedoch zukünftig auch schon Fahrlässigkeit für einen Schadensersatz aus. Das bedeutet, dass Dieselfahrer leichter ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können.«

Urteil: EU-Verordnung als Schutzgesetz anerkannt

Nach § 823 Abs. 2 BGB kann ein Geschädigter Schadensersatz verlangen, wenn der Schädiger ein sogenanntes Schutzgesetz verletzt. Das LG Stuttgart hat die Verordnung (EG) Nr. 715/2007, in der unter anderem die Grenzwerte für den Emissionsausstoß als Zulassungsvoraussetzung geregelt sind, als ein solches Schutzgesetz anerkannt. Laut der Stuttgarter Richter könne nicht angenommen werden, dass mit der Erwähnung von ›normalen Betriebsbedingungen‹ in der EU-Verordnung lediglich auf einen Prüfstandbetrieb Bezug genommen werden soll.

BGH hat Frage nach Drittschutz bisher abgelehnt – Klärung vor EuGH

»Wir argumentieren schon seit Jahren, dass in der EU-Verordnung ausdrücklich von Emissionsausstoß unter ›normalen Betriebsbedingungen‹ die Rede ist«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff. »Es geht also ganz klar um Abgaswerte auf der Straße, nicht auf dem Prüfstand. Und diese sind laut unabhängigen Tests teilweise deutlich höher als die auf dem Prüfstand gemessenen Werte. Die Frage nach dem Drittschutz hat der Bundesgerichtshof (BGH) bisher abgelehnt. Allerdings liegt das Ganze nun zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wir gehen jedoch davon aus, dass die Luxemburger Richter hier verbraucherfreundlich entscheiden werden. Dies wird dem Dieselskandal eine ganz neue Entwicklung verleihen.«

Hersteller haben den Dieselskandal zu lange aussitzen können

Rechtsanwalt Dreschhoff empfiehlt nach wie vor allen Besitzern eines VW-Fahrzeugs mit EA288-Motor zur Prüfung auf Schadensersatz. »Der Dieselskandal ist noch lange nicht aufgearbeitet. Der Volkswagen-Konzern konnte – wie alle anderen Hersteller auch – die ganze Angelegenheit viel zu lange einfach aussitzen. Millionen von Autofahrern wurden Dieselfahrzeuge verkauft, die im Straßenverkehr viel mehr Schadstoffe ausstoßen als vom Hersteller angegeben. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass geschädigte Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 verbaut.«

Handeln Sie jetzt!

Dieselfahrer können weiterhin rechtlich gegen die Schummelei von Automobilherstellern wie VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes-Benz, BMW oder andere vorgehen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten. Sie können uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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