Opel im Dieselskandal:
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Auch Opel ist in den Dieselskandal verwickelt. Prüfen Sie jetzt kostenfrei, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Dieselskandal auch bei Opel

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Dieselskandal auch bei Opel Abgasreinigungssysteme entdeckt, die nach Auffassung der Flensburger Behörde unzulässig sind. Erst im Februar 2022 erfolgte ein verpflichtender Rückruf für 75.000 Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia, zuvor waren bereits die Modelle Zafira und Cascada von einem Pflichtrückruf betroffen.

Die Fahrzeuge stoßen im echten Straßenbetrieb teils viel mehr Schadstoffe aus als gesetzlich erlaubt. Wenn Sie also in den vergangenen Jahren ein Dieselfahrzeug von Opel gekauft haben, wurden Sie sehr wahrscheinlich betrogen. 

Der BGH hat im Juni 2023 endlich ein lang erwartetes Urteil im Dieselskandal gefällt. Demnach steht Dieselbesitzern grundsätzlich Schadensersatz zu, wenn der Motor ihres Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Warten Sie also nicht länger ab. Denn Ihre Schadensersatzansprüche schmelzen mit jedem gefahrenen Kilometer dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Nutzen Sie unser nebenstehendes Formular und lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch von uns beraten, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko durchsetzen können.

Handeln Sie jetzt!

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Dieselskandal: Welche Opel-Modelle sind betroffen?

Zu den vom Dieselskandal betroffenen Opel-Fahrzeugen gehören folgende Modelle der Baujahre 2012 bis 2018:

  • Astra (1.6-L-Motor)
  • Cascada (2.0 L)
  • Corsa (1.3 L)
  • Insignia (1.6 L und 2.0 L)
  • Zafira (1.6 L und 2.0 L)

Warum Sie gegen Opel im Dieselskandal vorgehen sollten

Bereits 2016 geriet Opel im Dieselskandal in den Verdacht, mithilfe einer Software Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben, um die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Damals versuchte der Rüsselsheimer Konzern noch, die Kunden auf freiwilliger Basis für ein kostenloses Software-Update in die Werkstätten zu bitten.

2018 gelangte das KBA zu der Erkenntnis, dass der Konzern wissentlich Abgaswerte manipuliert hat. Das KBA forderte den Rückruf von 100.000 Dieselfahrzeugen der Modelle Insignia, Cascada und Zafira, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen. Im Februar 2022 legte das KBA nach: Knapp 75.000 weitere Opel-Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia unterliegen einem verpflichtenden Rückruf.

Handeln Sie jetzt!

Auch Opel darf den Dieselskandal aus unserer Sicht nicht einfach aussitzen. Die Dieselbesitzer bleiben auf einem mangelbehafteten Fahrzeug sitzen, es drohen massiver Wertverlust, Fahrverbote und – durch das Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller – die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.

Lassen Sie sich also nicht weiter von den Herstellern an der Nase herumführen und weiter wertvolle Zeit verstreichen. Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend – wir helfen Ihnen dabei, schnell, unkompliziert und jederzeit transparent.

Opel im Dieselskandal: KBA-Rückruf für Astra, Corsa und Insignia

So können Sie Ihr Recht im Dieselskandal geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen.

Wir kümmern uns um alles, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Ihre Möglichkeiten: Auto behalten und Schadensersatz fordern; 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen.

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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Blog News zu Opel

FAQ – häufig gestellte Fragen

Die Opel AG steckt spätestens seit dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom Februar 2022 knietief im Dieselskandal. Bereits 2018 hatte die Flensburger Behörde einen verpflichtenden Rückruf für knapp 100.000 Fahrzüge der Opel-Modelle Insignia, Cascada und Zafira angeordnet.

Der jüngste Rückruf betrifft nun etwa 75.000 Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia des Baujahre 2013 bis 2018 mit 1,3-Liter- und 1,6-Liter-Dieselmotor (Euro 6). Der Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Wenn Opel im Motor Ihres Fahrzeugs also eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat, sind Sie gemäß § 826 BGB vom Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht worden. Somit haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Sie haben das Recht, Ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet zu bekommen.

Die Chancen für Opel-Dieselbesitzer, Schadensersatzansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, stehen somit sehr gut. Lassen Sie sich von unseren Dieselskandal-Anwälten in einem kostenlosen Erstgespräch beraten, ob auch Sie für Ihr Fahrzeug Schadensersatzansprüche geltend machen können. Mehr zum Thema hier.

Seitdem 2015 bekannt wurde, dass VW im großen Stil Abgasschummelei betrieben hat, zog der Dieselskandal im Laufe der Zeit immer weitere Kreise. So konnten seit dem Grundsatzurteil des BGH zum Dieselskandal im Mai 2020 Hunderttausende Dieselkunden verschiedenster Automarken wie Audi, Porsche, Seat, Skoda oder Mercedes-Benz für den Abgasbetrug entschädigt werden – aufgrund der Beharrlichkeit der Verbraucheranwälte.

Dennoch versuchen die Autohersteller nach wie vor mit allen Mitteln zu verhindern, dass geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Mit plumpen PR-Tricks versuchen beispielsweise VW und Mercedes die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sich Dieselklagen nicht lohnen.

Aber immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass die Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren ihrer Dieselfahrzeuge verbaut haben. So haben verbraucherfreundliche Urteile im Dieselskandal in der vergangenen Zeit zugenommen, immer mehr Gerichte folgen der Argumentation der Verbraucheranwälte. Somit entspricht die Behauptung vieler Hersteller, Diesel-Klagen lohnen sich nicht, aus unserer Sicht nicht der Realität. Mehr zum Thema hier.

Software-Updates sind die Schmalspurlösung, mit der die Autoindustrie bislang versucht hat, ihre Kunden abzufrühstücken. So ist es aktuell auch bei Opel der Fall: Zurzeit erhalten Kunden Rückrufschreiben, um in der Werkstatt ein Software-Update aufspielen zu lassen. Vielfach bemängeln jedoch betroffene Dieselfahrer, dass es nach dem Software-Update zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch gekommen ist.

Wichtig zu wissen ist, dass es verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), aber auch sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen oder Werkstattaktionen der Hersteller gibt. Erstere müssen Kunden durchführen lassen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch das KBA. Letztere sind freiwillig, wobei wir hier raten, sich vor Durchführung dieser unbedingt rechtlich beraten zu lassen.

Generell sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern zahlungstechnisch unterstützt und ist, beispielsweise im Fall von Daimler, nicht in jeder Region möglich.

Mehr Infos zu diesem Thema hier.

Was den Dieselskandal betrifft, mauern und leugnen die Autohersteller, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese kann nur aufgehalten werden, wenn betroffene Kunden rechtzeitig klagen.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, die Software-Updates im Rahmen einer verpflichtenden Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Hinzu kommt, dass Dieselfahrer über Mehrverbrauch bzw. weniger Leistung oder auch Motorschäden nach dem Software-Update berichtet haben. Welche Auswirkungen diese Maßnahme also auf die Langlebigkeit des Fahrzeugs hat, ist völlig unklar.

Eine Sammelklage, wie es sie in den USA gibt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Allerdings besteht seit 2018 die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage (MFK), die erstmals beim VW-Dieselskandal Anwendung fand. Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich betroffene Kunden bis zum 29. September 2019 anmelden konnten, begann am 30. September 2019 vor dem OLG Braunschweig. Im Rahmen dessen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, woraufhin die MFK im April 2020 zurückgezogen wurde. Gegen die Opel AG gibt es derzeit keine MFK. Mehr zum Thema MFK hier.

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir meistens von einer Klage ohne RSV ab. Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne Rechtsschutz bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder -finanzierung. Sprechen Sie uns gern an, wir finden eine passende Lösung für Sie. Mehr zum Thema hier.

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