Daimler im Dieselskandal: jetzt handeln!

Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von Mercedes-Benz? Neues BGH-Urteil: Fordern Sie jetzt Schadensersatz im Dieselskandal.

Rechte sichern

Inzwischen ist bekannt, dass auch Mercedes-Benz vom Dieselskandal betroffen ist. Auch wenn die Daimler AG die betrügerische Abgasmanipulation nach wie vor nicht offiziell zugeben will: Der schwäbische Autohersteller hat nachweislich unzulässige Software in einer Reihe von Dieselmotoren verbaut.

Dank verschiedener Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen bleiben die Abgaswerte auf dem Prüfstand im gesetzlichen Rahmen. Im realen Fahrverkehr stoßen die betroffenen Dieselfahrzeuge deutlich mehr Schadstoffe aus als erlaubt.

Der BGH hat Ende Juni 2023 endlich ein lang erwartetes Urteil gefällt. Demnach haben Dieselfahrer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.

Für Sie als Dieselbesitzer bedeutet das: Sie können zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten, das Fahrzeug aber dennoch behalten. Voraussetzung ist, dass im Motor Ihres Diesel-PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung wie beispielsweise ein sogenanntes „Thermofenster“ verbaut ist. 

Deshalb sollten betroffene Dieselfahrer schnell handeln. Denn je länger sie warten, umso mehr schmilzt ihr Schadensersatzanspruch im Dieselskandal dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Nutzen Sie hier unser nebenstehendes Formular und lassen Sie sich in einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung von uns beraten, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können.

Handeln Sie jetzt!

Klicken Sie auf den Button, um sich bei uns für eine kostenfreie Prüfung anzumelden.

*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Welche Mercedes-Benz-Modelle sind betroffen?

Zu den vom Dieselskandal betroffenen Mercedes-Benz-Fahrzeugen gehören diejenigen mit folgendem Motor:

  • OM642: V6 Turbodiesel (3 L Hubraum) 
  • OM651: Vierzylinder-Turbodiesel (1,8 oder 2,1 L Hubraum) 
  • OM622: Vierzylinder-Motor 
  • OM626
  • OM640: Vierzylinder-Motor
  • OM607: Vierzylinder-Motor 

Konkret handelt es sich um diese Daimler-Modelle:

  • C-Klasse: C 180 d/C 200 d bzw. C 180 BlueTEC/ C 200 BlueTEC (hergestellt 08/2014 bis 05/2018) sowie C 220 d/C 250 d bzw. C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC, hergestellt 12/2013 bis 05/2018 
  • E-Klasse: E 350 BlueTEC / E 350 d (nur Coupé, C207), hergestellt 02/2013 bis 12/2016 
  • G-Klasse: G 350 d (Motor OM 642), hergestellt 09/2015 bis 12/2015 
  • GLC: GLC 220 d/GLC 250 d, hergestellt 06/2015 bis 06/2018 
  • GLK: 200/220 CDI 4x2, hergestellt 01/2012 bis 06/2015 
  • ML-Klasse: ML 250 BlueTEC, möglicherweise auch GLE 250 d (hergestellt 11/2011 bis 06/2015) 
  • S-Klasse: S 300 BlueTEC HYBRID / S 300 h (Motor OM 651, hergestellt 12/2013 bis 09/2016) 
  • Sprinter: Motor OM 651, hergestellt 07/2015 bis 08/2018
  • Vito: 1,6 L und 2,2-L (OM 622 und OM 651), hergestellt seit 06/2015 bzw. 2,2 L hergestellt 09/2014 bis 09/2016 

Dieselskandal: Was wird Daimler vorgeworfen?

Bereits seit 2017 steht der schwäbische Autobauer im Fokus von Dieselskandal-Ermittlungen. Seitdem mehren sich die Fahrzeugrückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daimler bietet betroffenen Kunden ein Software-Update an, das jedoch laut Berichten Betroffener zu Problemen beim Fahrzeug führt. So ist unter anderem von Leistungseinbruch und deutlichem Mehrverbrauch die Rede.

Daimler hingegen weist weiterhin alle Manipulationsvorwürfe von sich, obwohl KBA und unabhängige Gutachten mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Dieselmotoren entdeckt haben. Der Konzern musste im Dieselskandal auch bereits Strafzahlungen in Milliardenhöhe leisten. Trotzdem blockiert, mauert und sitzt der Autobauer den Dieselskandal weiter aus – zum Nachteil der betroffenen Mercedes-Benz-Kunden, die auf mangelbehafteten Fahrzeugen sitzenbleiben.

Wir helfen Ihnen

Doch mittlerweile wendet sich das Blatt zugunsten der Verbraucher: Immer mehr Richter in Deutschland folgen der Argumentation der Verbraucheranwälte und sprechen Dieselbesitzern, die ein Fahrzeug aus dem Hause Daimler besitzen, Schadensersatz zu. Lassen auch Sie nicht weiter wertvolle Zeit verstreichen und machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend. Wir helfen Ihnen dabei – schnell, unkompliziert und jederzeit transparent. 

Dieselskandal: Mercedes Benz

So können Sie Ihr Recht im Dieselskandal geltend machen 

Betroffene Verbraucher haben gute Karten: Die bisherigen Urteile gegen Hersteller und Autohändler ordnen die Abgasmanipulation im Daimler-Dieselskandal rechtlich eindeutig ein. Damit ist eine ausreichende Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht gegeben, sodass inzwischen fast alle Rechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen. 

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten

Wir kümmern uns um den Rest, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen. 

Ihre Möglichkeiten: Auto behalten & Schadensersatz fordern; Auto zurückgeben & Kaufpreis (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

Laetitia Mazzotti

Leitung Mandantenservice BRR Automotive

Blog News zu Mercedes-Benz

FAQ – häufig gestellte Fragen

Diesel-Klagen gegen die Daimler AG nehmen gegenwärtig deutlich zu. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bereits vor einigen Jahren festgestellt, dass es in Daimler-Dieseln illegale Abschalteinrichtungen gibt, und ab 2018 Rückrufe angeordnet. Insgesamt sind 34 Modelle von Mercedes-Benz von Rückrufen durch das KBA betroffen. 

Daimler hält die beanstandeten Funktionen aber für zulässig und hat Widerspruch gegen die einzelnen Rückrufe eingelegt. Das KBA hat diesen Widerspruch inzwischen zurückgewiesen, woraufhin der Konzern Klage gegen die Rückrufe einlegte.

Dennoch bleibt es für den schwäbischen Konzern ungemütlich. Erst kürzlich war es einem unabhängigen IT-Spezialisten gelungen, die Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse (Baujahr 2015, OM 642-Motor) auszulesen. Dabei soll der Sachverständige insgesamt acht illegale Abschalteinrichtungen entdeckt haben, die offenbar die Abgasreinigung des Fahrzeugs reduzieren.

Für Daimler wird es immer schwieriger, die Gerichte von der Zulässigkeit der zahlreichen Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Die Chancen für Mercedes-Benz-Dieselfahrer, Schadensersatzansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, sind damit deutlich gestiegen. Lassen Sie sich von unseren Dieselskandal-Anwälten in einem kostenlosen Erstgespräch beraten, ob auch Sie für Ihr Fahrzeug Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Wie VW versucht auch Daimler verzweifelt, seine Kunden vom Vorgehen im Dieselskandal abzubringen. Der schwäbische Autobauer behauptet auf seiner eigenen Webseite, dass 95 Prozent der Dieselklagen gegen den Konzern erfolglos seien. In den Monaten seit Beginn dieser zweifelhaften PR-Kampagne hatten die Gerichte jedoch deutlich zunehmend verbraucherfreundlich geurteilt. Hinzu kommt, dass sich der Hersteller in einigen Fällen außergerichtlich mit den Dieselbesitzern geeinigt hat. Somit fallen auch diese Fälle aus der Zählung heraus.

Aus unserer Sicht entspricht also die Behauptung, dass 95 Prozent der Klagen verloren gehen, nicht mehr der Wahrheit und soll nur einem Zweck dienen: die Kunden zu verunsichern.

Seit 2018 führt Daimler auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verpflichtende Rückrufe durch, bei denen Software-Updates aufgespielt werden müssen. Mittlerweile sind die Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse sowie die Geländewagen-Reihen GLC, GLE, ML, G-Klasse, der Transporter Vito und der Roadster SLK/SLC betroffen. Daimler sagte zu, die angeordneten Rückrufe zunächst umzusetzen, allerdings geht der Konzern zurzeit noch juristisch gegen die KBA-Anordnung vor.

Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannten freiwilligen Servicemaßnahmen der Hersteller. Bei Letzteren sollten Dieselfahrer sich unbedingt zuerst rechtlich beraten lassen, bevor sie diese durchführen.

Mercedes unterstützt die Nachrüstung eigener Modelle mit SCR-Technik. Die Nachrüstsätze werden von freien Anbietern entwickelt und verkauft, Unterstützung erhalten sie dabei von Daimler. In bestimmten Fällen kommt der Konzern den nachrüstungswilligen Kunden finanziell entgegen.

Was den Dieselskandal betrifft, mauern und leugnen die Autohersteller, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese können geschädigte Dieselbesitzer nur aufhalten, wenn sie rechtzeitig klagen.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, dass von den Herstellern angebotene Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Den Kunden wurden »saubere« Fahrzeuge angeboten, bekommen haben sie aber Pkw, die mehr Schadstoffe ausstoßen als gesetzlich erlaubt. Deshalb sollten alle geschädigten Dieselbesitzer nicht länger warten und ihre Ansprüche geltend machen. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Im Dieselskandal nehmen die Klagen gegen die Daimler AG zurzeit stark zu. Eine Auflistung der wichtigsten jüngsten Urteile gegen den schwäbischen Konzern finden Sie hier.

Alles Wissenswerte zur Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG finden Sie in diesem Beitrag.

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Durch eine RSV ist ein Kläger vor eventuell anfallenden Kosten wie Anwalts-, Gutachter- oder Gerichtsgebühren geschützt. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir in den meisten Fällen von einem rechtlichen Vorgehen ohne RSV ab.

Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder - finanzierung.

Mehr Informationen