BMW im Dieselskandal:
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Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von BMW? Prüfen Sie jetzt kostenfrei, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Auch BMW unter Druck

Im Dieselskandal gerät auch BMW zunehmend unter Druck. Anders als Branchengrößen wie VW oder Daimler hatte der bayerische Automobilkonzern sich bisher relativ unbeschadet durch den wohl größten Verbraucherskandal aller Zeiten manövrieren können.

Aber immer wieder zeigen unabhängige Tests bei BMW-Fahrzeugen im realen Fahrbetrieb wesentlich höhere Stickoxid-Emissionen als auf dem Prüfstand. Waren zunächst nur bestimmte 5er- und 7er-Modelle betroffen, hat sich der Manipulationsverdacht inzwischen auf fast alle Dieselfahrzeuge von BMW ausgeweitet.

So verwies das OLG Schleswig-Holstein erst im April 2021 ein BMW-Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das LG Lübeck (Az. 1 U 94/20). Nach Ansicht des OLG seien die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sehr deutlich.

Für BMW-Dieselfahrer bestehen also gute Chancen, Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Denn im Juni 2023 urteilte der BGH, dass Dieselfahrer grundsätzlich Anspruch auf Schadenserstz haben, wenn ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. 

Deshalb sollten Sie nicht länger abwarten – denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Ihre Ansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Handeln Sie jetzt! Wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko durchsetzen können. Klicken Sie einfach auf das nebenstehende Formular, um sich kostenfrei bei uns anzumelden.

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Dieselskandal: Welche BMW-Modelle sind betroffen?

Unter anderem folgende BMW-Modelle sind vom Dieselskandal betroffen:

  • 1er: 116d / 118d / 118d Coupé / 120d
  • 2er: 220d Xdrive Active Tourer
  • 3er: 318d / 320d Cabrio / 318d Touring / 320d Cabrio / 320d Limousine / 320d Touring / 325d Touring / 330d / 330d xDrive
  • 4er: 420d Gran Coupé / 430d Gran Coupé
  • 5er: 520d Limousine / 520d Touring / 525d / 525d Limousine / M550d Xdrive Touring
  • X1: sDrive16d / sDrive18d / XDrive20d / XDrive25d
  • X3: XDrive20d / XDrive30d
  • X4: X Drive20d
  • X5: xDrive30d / xDrive40d 

Warum Sie gegen BMW vorgehen sollten

BMW beteuert nach wie vor seine Unschuld im Dieselskandal. Aber auch der bayerische Autohersteller steht unter Manipulationsverdacht und musste im Dieselskandal bereits Strafzahlungen in Millionenhöhe leisten.

Zudem zeigen unabhängige Messungen unter anderem vom Umweltbundesamt, der TU Graz und der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass bei den BMW-Motorreihen N47, N57 und B47 (Euro 5 und Euro 6, mit Hubraum 1.995 und 2.993 ccm) die Schadstoffwerte außerhalb des Prüfstandes teils sehr deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Diese Motoren sind in beinahe allen Diesel-Fahrzeugen von BMW verbaut.

Die Dieselbesitzer bleiben also auf einem mangelbehafteten Fahrzeug sitzen, es drohen massiver Wertverlust, Fahrverbote und – durch das Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller – die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Oftmals bleiben den Kunden nur vom Hersteller angebotene Software-Updates, die laut Berichten Betroffener zu Problemen mit dem Fahrzeug führen, unter anderem Leistungseinbruch und höherer Verbrauch.

Lassen Sie sich also nicht weiter von den Herstellern an der Nase herumführen und weiter wertvolle Zeit verstreichen. Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend – wir helfen Ihnen dabei, schnell, unkompliziert und jederzeit transparent.

BMW Abgasskandal

So können Sie Ihr Recht im Dieselskandal geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. 

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen. 

Wir kümmern uns um den Rest, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens.

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Auto behalten und Schadensersatz fordern: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen.

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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Blog News zu BMW

FAQ – häufig gestellte Fragen

Auch BMW ist in den Dieselskandal verwickelt. 2018 fand das Kraftfahrt-Bundesamt bei Untersuchungen manipulierte Emissionskontrollsysteme bei BMW-Dieselmotoren der 5er- und 7er-Reihe. Somit musste BMW knapp 11.700 Fahrzeuge zurückrufen und ein Software-Update aufspielen. Der Münchner Autobauer selbst spricht bei der Nutzung einer illegalen Abgassteuerungssoftware lapidar von einem »Versehen«.

Trotz aller Bekundungen des Unternehmens, dass BMW-Diesel sauber seien, spricht vieles dafür, dass nicht nur bei den genannten Modellen getrickst wurde. Denn BMW hat die betroffenen 2.0- und 3.0-Liter-Motoren in allen gängigen Modellen der Herstellungsjahre 2012 bis 2017 eingesetzt.

Jüngste verbraucherfreundliche Gerichtsurteile wie das des OLG Schleswig Holstein vom April 2021 zeigen, dass auch BMW den Dieselskandal nicht einfach so aussitzen kann. Geschädigte BMW-Kunden haben somit nach wie vor gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen. Wir beraten Sie gern in einem kostenfreien Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Auch im Fall BMW hat es bereits einige verbraucherfreundliche Diesel-Urteile gegeben. Eine Auflistung mit den wichtigsten Urteilen haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Eine Sammelklage, so wie sie in den USA gängig ist, ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. 2018 wurde in Deutschland die Möglichkeit einer sogenannten Musterfeststellungsklage (MFK) geschaffen, die ein Jahr später erstmals gegen die Volkswagen AG Anwendung fand. Das Verfahren wurde damals mit einem Vergleich beendet. Zurzeit gibt es eine MFK gegen die Daimler AG, jedoch bisher noch nicht gegen BMW. Mehr zum Thema MFK hier.

Seit November 2018 bietet BMW auf Anordnung des KBA für eine Reihe seiner Zweiliter-Vierzylinder-Dieselmotoren ein Software-Update an. Dadurch soll der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs optimiert werden. Allerdings berichteten zahlreiche betroffene Kunden, die das Update hatten aufspielen lassen, von anschließenden negativen Auswirkungen. So soll es bei den Pkw beispielsweise zu höherem Verbrauch und abfallender Leistung kommen. Außerdem berichteten verschiedene Medien, dass die Fahrzeuge nach dem Update weiterhin mehr Schadstoffe ausstießen als gesetzlich erlaubt. 

Bevor Sie also ein Software-Update durchführen lassen, egal ob durch KBA-Anordnung oder durch eine sogenannte freiwillige Servicemaßnahme des Herstellers, sollten Sie sich auf jeden Fall erst einmal rechtlich beraten lassen. Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch mit unseren Dieseskandal-Anwälten zu Ihren Möglichkeiten.

BMW-Dieselbesitzer können ihre Fahrzeuge mit neuer Hardware nachrüsten lassen, um mögliche Fahrverbote zu umgehen. Allerdings bietet der Hersteller hier keinerlei finanzielle Unterstützung an. Die Nachrüstung ist aktuell für den BMW X3 sowie den 3er und 5er verfügbar.

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Durch eine RSV ist ein Kläger vor eventuell anfallenden Kosten wie Anwalts-, Gutachter- oder Gerichtsgebühren geschützt. 

Uns ist bewusst, dass in der Öffentlichkeit gern die Meinung vertreten wird, dass Kanzleien bei den RSVen bloß abkassieren wollen, obwohl im Dieselskandal nichts mehr zu holen ist. Dieses Vorurteil können wir gleich entkräften: Die RSVen übernehmen bei aussichtslosen Fällen keine Deckung, und auch wir als Verbraucherkanzlei nehmen keine aussichtslosen Fälle an. Zudem sehen wir tagtäglich, dass die RSVen im Dieselskandal die Deckung übernehmen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Dieselverfahren eben nicht aussichtslos sind.

Als Verbraucherkanzlei möchten wir, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir in den meisten Fällen von einem rechtlichen Vorgehen ohne RSV ab.

Dennoch gibt es auch für geschädigte Dieselfahrer ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder - finanzierung.

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