Dieselgate

NEWS: BGH-Urteil vom Juni 2023 – Dieselfahrer haben grundsätzlich Recht auf Schadensersatz! 

Realistische Einschätzung Ihrer Ansprüche durch unsere Rechtsanwälte. Jetzt zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten.​ 

Dieselskandal BRR Baumeister Rosing

Rechte sichern

Der Dieselskandal ist der bisher größte Verbraucherskandal der Bundesrepublik Deutschland. Jahrelang haben Fahrzeughersteller wie VW, Audi, Porsche, SEAT, Skoda, Mercedes-Benz, BMW und viele andere die Motorsteuerungen und Abgasreinigungssysteme manipuliert, um gesetzliche Abgasgrenzwerte zu umgehen. Damit haben sie Millionen von Autokäufern sowie die Öffentlichkeit betrogen.

Im Juni 2023 hat der BGH endlich ein lang erwartetes Urteil im Dieselskandal gefällt: Demnach haben Dieselfahrer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Sie können 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten und das Fahrzeug behalten.

Bisher galt an deutschen Gerichten: Schadensersatz gibt es nur, wenn die Autobauer vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben. Dies war immer schwer nachzuweisen. Der EuGH hat aber jüngst entschieden, dass auch Fahrlässigkeit der Hersteller ausreicht. Diesem Urteil hat sich der BGH nun angeschlossen.

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Als Verbraucherkanzlei setzen wir uns für Sie ein, damit Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen können. Sie sollten nicht länger abwarten – denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Ihre Ansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen. Wir helfen Ihnen – schnell und unkompliziert.

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Wir bieten eine kostenlose Prüfung für Autokäufer von VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes-Benz, BMW und anderen Herstellern, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. 

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Dieselskandal

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing zählt zu den führenden Online-Kanzleien im Dieselskandal. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und juristischen Mitarbeitern hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Verbrauchern einfach und schnell zu ihrem Recht zu verhelfen. So haben wir bereits über 30.000 Mandanten erfolgreich im Abgasskandal beraten. 

Lassen Sie Ihren Fall also ganz unverbindlich von unseren Experten prüfen – ohne Kostenrisiko und bequem von zu Hause aus. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob sich eine Klage finanziell für Sie lohnt. Egal ob mit Rechtsschutz oder ohne. 

Als Verbraucherkanzlei möchten wir, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie Ihr Recht geltend machen. Daher suchen wir für Sie immer die beste Lösung – und Sie können jederzeit frei entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten.

BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei Anwälte

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1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

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3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko – in der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.

4. GELD ZURÜCK 

5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten und Fahrzeug behalten.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Sicher ist: Der seit bereits über acht Jahren andauernde Dieselskandal ist noch nicht vorbei, auch wenn die Autohersteller diesen Eindruck in der Öffentlichkeit gern verbreiten. Für Geschädigte lohnt sich nach wie vor eine Klage auf Schadensersatz, immer wieder können geschädigte Dieselbesitzer ihre Rechte vor Gericht geltend machen. Wichtig ist, nicht länger Zeit verstreichen zu lassen, da der Schadensersatzanspruch mit jedem gefahrenen Kilometer dahinschmilzt.

Nach wie vor gilt: Die betroffenen Fahrzeuge sind von der Stilllegung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bedroht, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben für Emissionsgrenzwerte entsprechen. Durch den Mangel unterliegen sie einem enormen Wertverlust und sind dadurch kaum verkäuflich.

Meist herrscht Unklarheit bei den Verbrauchern, bei welchen Fahrzeugen sie ihren Anspruch noch geltend machen können. Oftmals hängt dies von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugalter, Motor oder Kilometerstand ab. Deshalb ist ein klärendes kostenloses Erstgespräch mit uns der erste Schritt. So können Sie erfahren, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, was für Sie noch möglich ist und wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Mehr zum Thema hier.

Wenn Sie als Dieselbesitzer einen Rückruf beziehungsweise eine Aufforderung für ein Update der Motor-Software erhalten haben, sind Sie mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Dieselskandal betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die in Deutschland zuständige Behörde für offizielle Rückrufe. Ergeht von der Flensburger Behörde eine solche Aufforderung, ist diese verpflichtend. Mit den Software-Updates versuchen die meisten betroffenen Hersteller ihre Autos wieder gesetzeskonform zu machen. Bisher waren alle namhaften Hersteller von Dieselfahrzeugen von Rückrufen betroffen.

Allerdings stehen auch Dieselfahrzeuge unter Manipulationsverdacht, bei denen es bisher noch keinen offiziellen Rückruf gegeben hat, wie etwa Diesel-PKW aus dem Hause VW (also auch Audi, Porsche, Skoda, Seat) mit dem Motortyp EA288. Wichtig ist zu beachten, dass es auch sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen oder Werkstattaktionen gibt, die nicht verpflichtend sind. In diesen Fällen sollten Sie sich dringend rechtlich beraten lassen, bevor sie diese freiwilligen Maßnahmen durchführen lassen.

Ob Ihr Fahrzeug von einem offiziellen Rückruf betroffen ist, erfahren Sie über die Rückrufdatenbank des KBA oder am besten in einem kostenfreien Erstgespräch mit Ihrem Dieselskandal-Anwalt.

Software-Updates sind die Schmalspurlösung, mit der VW, AUDI, Daimler und Co bislang versucht haben, ihre Kunden abzufrühstücken. Wichtig ist hier zu unterscheiden zwischen verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannten freiwilligen Servicemaßnahmen der Hersteller. Bei Letzteren sollten Dieselfahrer sich unbedingt zuerst rechtlich beraten lassen, bevor sie diese durchführen.

Vielfach wurde bemängelt, dass es nach Software-Updates zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch gekommen ist. 

Sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber aufgrund der anfallenden Kosten ist hier von den Herstellern nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern zahlungstechnisch unterstützt und ist, beispielsweise im Fall von Daimler, nicht in jeder Region möglich.

Mehr Infos zum Thema VW Software Update hier.

Was den Dieselskandal betrifft, mauern und leugnen die Autohersteller, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese können geschädigte Dieselbesitzer nur aufhalten, wenn sie rechtzeitig klagen.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, dass von den Herstellern angebotene Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Den Kunden wurden »saubere« Fahrzeuge angeboten, bekommen haben sie aber Pkws, die mehr Schadstoffe ausstoßen als gesetzlich erlaubt. Deshalb sollten alle geschädigten Dieselbesitzer nicht länger warten und ihre Ansprüche geltend machen. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Die Musterfeststellungsklage (MFK) ist eine Art Sammelklage, bei der ein Verbraucherverband stellvertretend für Verbraucher, die auf gleiche Weise einen Schaden erlitten haben, Klage erhebt. Die Idee dahinter ist, dass Geschädigte so einfacher Schadensersatzansprüche gegen mächtige Konzerne geltend machen können. Das Klageverfahren dient der Feststellung eines Entschädigungsanspruchs und endet mit einem Urteil oder einem Vergleich. 

Wird ein Urteil zugunsten der Verbraucher gesprochen, müssen sie anschließend noch ihren individuellen Anspruch vor Gericht geltend machen. Hierbei ist das Urteil aus der MFK für andere Gerichte bindend, sodass die Kläger sich darauf berufen können. Die Musterfeststellungsklage verhindert außerdem eine Verjährung von Ansprüchen. Gegen VW hatte es bereits eine MFK gegeben, aktuell läuft eine gegen die Daimler AG. Mehr zum Thema hier.

In einem Streit vor Gericht entstehen Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten wie beispielsweise Anwaltshonorare. Mit einem Urteil entscheidet das Gericht, welche Seite welchen Teil der Prozesskosten übernimmt. Bei einer Niederlage trägt der Verlierer die Prozesskosten sowie die Kosten für den gegnerischen Anwalt, was zu einer sehr hohen finanziellen Belastung führen kann.

Deshalb raten wir unseren Mandanten generell dazu, jegliches rechtliches Vorgehen durch ihre Rechtsschutzversicherung abzusichern. Sollte keine RSV vorliegen, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie die Prozesskostenhilfe oder -finanzierung. Sprechen Sie uns dazu gern an, wir beraten Sie gern kostenfrei, welcher Weg für Sie am sinnvollsten ist. Mehr zum Thema RSV hier und Prozesskostenfinanzierung hier.

Auch bei Gebrauchtwagen ist Schadensersatz möglich. Kläger können einen Teil des Gebrauchtwagenpreises zurückfordern oder eine Rückabwicklung des Kaufs verlangen. In diesem Fall erhält man den Preis des Gebrauchtwagens erstattet, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Wenn Sie das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug mittlerweile verkauft haben, können Sie trotzdem noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat der BGH im Juli 2021 mit einem Urteil bestätigt.

Ob eine Klage in diesen Fällen sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren wie etwa dem Kilometerstand, Kaufdatum o.a. ab. In einem kostenfreien Erstgespräch klären unsere Dieselskandal-Anwälte gern mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Die Medien berichteten über mögliche Manipulationen bei Audi- und Porsche-Benzinern erstmals im August 2020. Bei einem Audi Q5 wurde festgestellt, dass sich bei dem Pkw die Abgaswerte nach erfolgtem Lenkeinschlag veränderten – was auf eine illegale Abschalteinrichtung hindeutet. Bei Porsche sollen Entwickler nach der Zulassungstypisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) illegale Veränderungen an der Soft- und Hardware vorgenommen haben. Mehr zu diesem Thema hier.

Da es bislang noch keinen amtlichen Rückruf gibt, besteht die Gefahr der Verjährung von möglichen Ansprüchen für Verbraucher momentan noch nicht. 

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Mandantenservice BRR Automotive

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